Spenden und Helfen

Pflege zu Hause (Teil 2)

19.12.08 - Von der Badausstattung bis zum Stehtraining: Mechthild Zeh berichtet über pflegetherapeutische Konzepte in Together 04/2008, dem jüngst erschienenen Nachrichtenmagazin der AMSEL.

Während im ersten Teil des Berichtes "Pflege zu Hause" die pflegerischen Maßnahmen in Bezug auf die einzelnen Symptome beschrieben wurden, sind im Folgenden nun verschiedene pflegetherapeutische Konzepte für den häuslichen Bereich von Bedeutung, die den Pflegeprozess aktiv unterstützen. Sie ergänzen in hervorragender Weise physio- und ergotherapeutische Behandlungen und sind im häuslichen Umfeld einfach durchzuführen.

Stehtraining

Das Stehtraining ist eine der wichtigsten, im häuslichen Bereich durchführbare Rehabilitationsmaßnahme. Mit so genannten Freistehbarren oder auch Aufrichte-Rollstühlen kann erheblich zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Verschlechterung des Krankheitsbildes mobilitätseingeschränkter und pflegebedürftiger Erkrankter beigetragen werden. Das Stehtraining kann auch bei Erkrankten mit Schwäche oder Lähmungen durchgeführt werden, da motorbetriebene Aufrichtung und Unterstützung von Knien, Becken, Rumpf und Kopf möglich sind. Es sollte täglich ausgeführt werden und kann somit prophylaktisch (vorbeugend), als auch in der Behandlung folgender Sekundärerkrankungen eingesetzt werden:

• Dekubitus (Druckgeschwür) und Durchblutungsstörungen
• Atemwegserkrankungen (Bronchitis, Lungenentzündung)
• Kreislaufstörungen und Wahrnehmungsstörungen
• Verstopfung und Restharnbildung
Spastik und Kontrakturen (Gelenkverkrümmungen)
Osteoporose (Knochenerweichung)

Langfristig mobilitätseingeschränkte MS-Erkrankte müssen das Stehtraining zunächst erst erlernen. Dazu wird das Training am Anfang nur für wenige Minuten durchgeführt, da durch mangelnde Bewegung verkürzte Sehnen oder Kontrakturbildungen sehr schmerzhaft sein können. Nach und nach kann die Zeit des Trainings gesteigert werden, bis sie etwa 45 bis 60 Minuten pro Tag beträgt.

Die Zeit des Stehtrainings kann zu unterschiedlichen Aktivitäten wie Gesellschaftsspielen, essen, fernsehen, lesen und zur Ergotherapie genutzt werden. Wird der Ort des Stehens variiert, können neue Eindrücke gewonnen werden. Es bietet rollstuhlpflichtigen Erkrankten die Möglichkeit, mit Kontaktpersonen auf "Augenhöhe" zu kommunizieren und ist überall in der Wohnung oder auch im Garten durchführbar.

Bewegungstrainer

Bewegungstrainer (z. B. Motomed, Thera-Trainer) sind motorbetriebene Trainingsgeräte, mit denen sowohl die Beine, als auch die Arme passiv und aktiv bewegt werden können. Sie sind transportabel und lassen sich in der Wohnung und auch im Garten beliebig einsetzen. Bewegungstrainer können:

• vom Rollstuhl aus bedient werden
• unterstützen und erhalten die Beweglichkeit der Arme und Beine
• reduzieren Spastik und reagieren auf Spastik mit Richtungswechsel
• unterstützen den Aufbau der Restmuskelkräfte
• fördern und unterstützen das Gehen
• verhindern oder mindern Sekundärerkrankungen (siehe oben)
• lassen sich sowohl passiv (Durchbewegen und Lockern der Muskulatur und Gelenke mit Motor), als auch aktiv (trainieren mit Motorunterstützung und auch mit eigener Kraft gegen dosierbare Widerstände) einsetzen.

Ergotherapeutische Maßnahmen und Alltagshilfen

Ergotherapeutische Maßnahmen und Alltagshilfen sind im häuslichen Bereich, neben der gezielten, rehabilitativen Ergotherapie, von besonderer Bedeutung. Der Einsatz von ergotherapeutischen, alltags erleichternden und in den Alltag integrierten Maßnahmen und kleinen Alltagshilfen können die Lebensqualität der Erkrankten oft spürbar verbessern und den Tagesablauf erleichtern:

• Dickgriffbesteck und Teller mit erhöhtem Rand sind geeignet bei fein- und grobmotorischen Störungen der Koordination, wie Ataxie und Tremor (siehe oben)
• Rutschfeste Unterlagen und Dickgriffbesteck können bei den Malzeiten und bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, sowie beim Schreiben ergänzt durch Dickgriffstifte eingesetzt werden.
• An- und Ausziehhilfen wie z. B. Schuh- und Strumpfanziehhilfen
• Greifzangen zum Aufheben von heruntergefallenen Gegenständen
• Noppenbälle zu Bewegungsübungen und zum Sensibilitätstraining

Eine ausführliche Übersicht finden Sie in der DMSG–Broschüre "Kleine Alltagshilfen". Viele Alltagserleichterungen sind heute nicht mehr nur im Sanitätshaus erhältlich, sondern können auch zu günstigen Preisen bei Baumärkten oder Diskountern gekauft werden, wie z. B. Greifhilfen, Griffverdickungen und Rutschmatten.

Dekubitusprophylaxe ist eine der wichtigsten Körperpflegemaßnahmen für pflegebedürftige und bewegungseingeschränkte Erkrankte. Ein Dekubitus ist eine Haut- und Gewebeschädigung (Druckgeschwür), die durch falsche Lagerung, durch mangelnde Bewegung, durch unzureichende Flüssigkeitszufuhr oder durch mangelnde Ernährung verursacht werden kann. Sie stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko für MS-Betroffene dar und verursacht oft schwer heilende Wunden, die in einigen Fällen auch operativ behandelt werden müssen. Besonders gefährdete Körperstellen sind Knie, Fersen, Knöchel, Gesäßbereich, Wirbelsäule, Schulterblatt, Ellenbogen und auch die Ohrläppchen.

Deshalb bedarf die Haut, als das größte Körperorgan mit bis zu 2 qm Oberfläche, besonderer pflegerischer Aufmerksamkeit. Folgende Pflegemaßnahmen sind erforderlich:

• Druckentlastung (häufiges Umlagern oder Umsitzen, Antidekubitimatratzen)
• gute und umsichtige Körperpflege und Hautkontrollen
• häusliche Bewegungstherapien (Stehtrainer und Motomed)
• ausreichende Flüssigkeitszufuhr und ausgewogene Ernährung.

Im Verlauf der Erkrankung können unterschiedliche Hilfsmittel und Wohnumfeldanpassungen zur Erleichterung der Pflege sinnvoll sein, bzw. notwendig werden.

Pflegebett

Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ist das Pflegebett ein unverzichtbares Hilfsmittel, das nicht nur alle pflegerischen Maßnahmen aktiv unterstützt, sondern auch eine große Entlastung für den Pflegebedürftigen und den Pflegenden darstellt. Pflegebetten sind elektrisch und stufenlos höhenverstellbar, Kopf- und Fußteil können getrennt verstellt werden und bieten die Möglichkeit der Schräglagerung. Sie unterstützen den Transfer und eine antispastische Lagerung und beugen Sekundärerkrankungen, wie Dekubitus, Atemwegserkrankungen, Gefäßerkrankungen und Kontrakturen vor. Dem Betroffenen ermöglichen sie einfache und selbständige Lageveränderungen und der Pflegeperson Rücken schonendes Arbeiten.

Bei der Auswahl der Matratze sollten gestörtes Schmerzempfinden, Gleichgewichtsstörungen, Sensibilitätsstörungen, Tiefensensibilitätsstörungen und gestörtes Lageempfinden berücksichtigt werden. Bei erhöhter Dekubitusgefahr sollte rechtzeitig eine Antidekubitusmatratze eingesetzt werden.

Die Auswahl der Decken und Kissen richtet sich ebenfalls nach der vorhandenen Symptomatik, wie Druckempfindlichkeit, Oberflächensensibilitätsstörungen und Körpertemperatur-Regulationsstörungen.

Patientenlifter

Patientenlifter können bei erheblicher Bewegungseinschränkung des Erkrankten sowohl zur Entlastung der Pflegepersonen, als auch zum schonenden Transfer des Erkrankten eingesetzt werden. Lifter sind Geräte zum Heben, Tragen und Umsetzen von schwer bewegungseingeschränkten Erkrankten. Sie ermöglichen der Pflegeperson Rücken schonendes Arbeiten und sind teilweise aber auch vom Erkrankten selbständig bedienbar. Sie erleichtern das Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl, die Dusche oder Badewanne, auf die Toilette oder auch ins Auto. Je nach örtlichen Gegebenheiten können mobile (bewegliche und fahrbare) Lifter oder auch fest installierte Deckenlifter eingesetzt werden. Hier steht eine große Auswahl unterschiedlicher Modelle von verschiedenen Herstellern zur Verfügung. Wenn ein Erkrankter noch stehfähig ist, können sogenannte Aufrichtelifter zum Einsatz kommen. Bei starken Paresen oder Phlegien beider Beine sollte ein Lifter mit Gurt- oder Tragetuchsystem eingesetzt werden. Zur Überwindung von Stockwerken kommen Treppenlifter, Treppensteiggeräte oder Treppenaufzüge zum Einsatz.

Badausstattung

Eine gute behindertengerechte Badausstattung ist nicht nur Grundvoraussetzung für eine optimale pflegerische Versorgung bei zunehmender Behinderung, sondern ermöglicht auch dem Erkrankten ein größtmögliches Maß an Selbständigkeit und die Wahrung der Intimität. Wichtige Hilfsmittel sind hier: Badewannensitz oder Duschstuhl, Haltegriffe/Haltestangen neben der Toilette und Dusche/Badewanne, sowie ein Toilettenstuhl, z. B. bei engen Wohnverhältnissen für den nächtlichen Gebrauch.

Alle notwendigen Hilfsmittel werden nach ärztlicher Versorgung von der Krankenkasse übernommen. Notwendige Wohnraumanpassungsmaßnahmen, wie z. B. der Badumbau mit einer stufenlos befahrbaren Dusche oder das Anbringen von Haltegriffen oder Stangen, können von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegealltag

Vielfältige Hilfestrukturen und finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse können pflegende Angehörige im Pflegealltag unterstützen und entlasten.

Die Pflegeversicherung: Seit 1995 haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn täglich ein Pflegebedarf von mehr als 45 Minuten bei der Pflege und mehrmals wöchentlich ein Bedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht, so dass der tägliche Hilfebedarf mindestens 90 Minuten umfasst. Zur pflegerischen Versorgung gehören beispielsweise: Körper - und Zahnpflege, Verabreichen und Zubereitung von Nahrung, der Toilettengang oder die Inkontinenzversorgung, das An- und Auskleiden, sowie Aufstehen und Zu-Bett-gehen. Aber auch notwendige Unterstützung beim Gehen, Stehen und Treppen steigen und beim Verlassen der Wohnung.

Die Pflegeversicherungsleistungen sind in verschiedenen Pflegestufen unterteilt, von Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) bis Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) oder so genannte Härtefälle (Rund-um-die-Uhr-Pflege).

Die Leistungen der Pflegekasse können sowohl als Sachleistungen (Abrechnung über einen zugelassenen Pflegedienst), als auch als Geldleistung (persönliche Auszahlung an den Pflegebedürftigen) erfolgen. Weiterhin ist eine so genannte Kombileistung (Abrechnung mit Pflegedienst und Pflegebedürftigen) möglich.

Auskunft über die Feststellung der individuellen Pflegebedürftigkeit und die Höhe der jeweiligen Geld- bzw. Sachleistungen in den einzelnen Pflegestufen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder über das Beratungsteam der AMSEL.
Zum 1. Juli 2008 sind im Rahmen der Pflegereform die Sach- und Geldleistungen der Pflegekassen erstmals seit 1995 erhöht worden und werden stufenweise bis 2012 weiter angehoben (siehe auch Together 2/2008 – S.18/19).

Ambulante Pflege: private, örtliche oder karitative Pflegedienste übernehmen pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben im häuslichen Bereich und können diese Leistungen bei Vorliegen einer Pflegestufe direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Bitte als Kasten setzen oder hinterlegen, damit es auffällt:
In Baden-Württemberg arbeiten inzwischen fast 40 Pflegedienste, die sich auf das Krankheitsbild der MS spezialisiert haben. Hier haben mindestens ein bis zwei Mitarbeiter des Pflegedienstes an der Fortbildung der DMSG "Pflege bei MS" teilgenommen und haben "DMSG - Zertifikate" erhalten, bzw. die Auszeichnung "DMSG -geprüfter -Pflegedienst" und sind somit besonders qualifiziert in der Pflege von MS-Erkrankten. (Infos bei Mechthild Zeh)

Tagespflege: eine große Entlastung für Angehörige kann auch die tageweise (oder wochenweise) Inanspruchnahme einer Tagespflegeeinrichtung sein, die Betreuung, Beschäftigung und Verpflegung während des Tages bietet. Der Aufenthalt in Tagespflegeeinrichtungen ist in der Regel von ca. 8.00 – 17.00 möglich. Während dieser Zeit können Angehörige Phasen der Ruhe haben oder der eigenen Berufstätigkeit nachgehen. In diesem teilstationären Bereich hat sich durch die Pflegereform eine deutliche Erhöhung der Leistungen ergeben.

Kurzzeitpflege: Im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung ist es zur Entlastung der Pflegepersonen für vier Wochen im Jahr möglich, als Pflegebedürftiger in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden. Die Leistung der Pflegekasse betragen maximal 1470 € für längstens 28 Tage. Es werden von der Pflegekasse allerdings nur die reinen Pflegekosten übernommen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen zu tragen.

Verhinderungspflege: Möchten Sie als Pflegeperson einmal selber Urlaub machen oder sind durch eigene Erkrankung nicht in der Lage, die Pflege zu übernehmen, so zahlt die Pflegekasse bei Einsatz eines zugelassenen Pflegedienstes bis zu 1470 € für längstens 28 Tage im Jahr, bei nicht professionellen Pflegepersonen den Betrag des Pflegegeldes der entsprechenden Pflegestufe.

Häusliche Krankenpflege: Auf ärztliche Verordnung kann zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten (z. B. beim Schub) häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen werden. Sie leistet in der Regel Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall.

Nachbarschaftshilfe: In vielen Städten und Gemeinden wird durch unterschiedliche Träger "Nachbarschaftshilfe" angeboten. Diese Helfer und Helferinnen übernehmen gegen eine Aufwandsentschädigung hauswirtschaftliche (bügeln, waschen, putzen, einkaufen, usw.) und betreuende (vorlesen, spazieren gehen, usw.) Leistungen im häuslichen Bereich. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können teilweise auch Nachbarschaftshelfer tageweise oder stundenweise eingesetzt werden. Ebenso können mit den Geldleistungen der Pflegekasse unterstützende hauswirtschaftliche Dienste finanziert werden.

Ausländische Hilfskräfte: Anbieter aus EU-Beitrittsländern dürfen im Rahmen der wirtschaftlichen Freizügigkeit auch in Deutschland mit eigenen Mitarbeitern tätig werden. Wenn diese Mitarbeiter im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben und mit verpflegt werden, gelten die allgemeinen Regeln für die Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern, die über das zuständige Arbeitsamt erfragt werden können. Um Illegalität vorzubeugen, empfiehlt sich in jedem Fall der Kontakt mit dem Arbeitsamt vor Vertragsabschluss mit einer (meist osteuropäischen) Hilfskraft.

Ergänzender Service und Betreuungsleistungen: Viele Pflegedienste und Anbieter häuslicher Pflege haben hilfreiche Zusatzangebote, wie Essen auf Rädern, Einkaufsdienste, Hausnotruf, Pflegehilfsmittelberatung, Wohnraumberatung und Fahrdienste.

 
 
Mehr zum Thema
 
 
Gute pflegerische Versorgung und Betreuung vollzieht sich im Kreislauf von Hilfeleistung und Unterstützung und von Rückzug und Regeneration. Gerät dieser Zyklus aus dem Gleichgewicht, leidet entweder der pflegende Angehörige durch Überlastung oder der pflegebedürftige Erkrankte durch Unterversorgung oder Vernachlässigung. Krankheitsspezifische physische und psychische Veränderungen, aber auch soziale Isolation der Familien bringen pflegende und betreuende Angehörige oft an die Grenzen ihrer eigenen Belastbarkeit.
 

Lesen in der nächsten Ausgabe von Together, was pflegende und betreuende Angehörige für sich tun können, um eigener Erkrankung und Überbelastung vorzubeugen.

 
Literaturtipps, erhältlich unter www.amsel-shop.de:
 
 
  • Technische Hilfen im Alltag, Lifter und Treppenhilfen - 3.1.2
  • Technische Hilfen im Alltag, Das Badezimmer - 3.1.1
  • Ergotherapien in der Neurologie – H 05
  • Kleine Alltagshilfen, Tipps zum Selbsthilfestraining – H-09
  • Selbsthilfe im Alltag, Pflegekonzepte und Informationen für MS-Erkrankte, Angehörige und Laienhelfer – H-10
 
 

Quelle: Together 04 / 2008, Autorin: Mechthild Zeh, MS-Krankenschwester und Pflegedienstleitung AMSEL e.V.

Redaktion: AMSEL e.V., 19.12.2008