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Doppelte Herausforderung Beruf und Pflege

Birgit Moser ist berufstätig und pflegt ihren an Multiple Sklerose erkrankten Ehemann. Wie sie dies miteinander verbindet und welche Unterstützungsmöglichkeiten sie sich wünschen würde, erzählt sie im aktuellen AMSEL-Video.

Video: Doppelbelastung Beruf und Pflege

Berufstätig und einen Angehörigen pflegen. Diese Herausforderung stellt Angehörige chronisch Kranker vor große Herausforderungen. Birgit ist eine von ihnen. Sie arbeitet an 2,5 Tagen in der Woche und pflegt darüber hinaus ihren seit 2001 an MS erkrankten Ehemann. Diese beiden Aufgaben unter einen Hut zu bringen, erfordert gute Zeitplanung der Bankangestellten. Der Tag muss im Voraus sorgfältig organisiert.

Wenn ihr ebenfalls in Teilzeit arbeitender Ehemann zeitgleich wie sie zur Arbeit muss, ist noch strafferes Zeitmanagement gefragt, damit beide pünktlich sind. Beide müssen frühstücken, sich für den Tag zurecht machen, zur Arbeitsstätte kommen. Die Remstälerin muss aber nicht nur schauen, dass sie selber rechtzeitig fertig wird, sondern auch ihren Mann unterstützen. Und ihn zur Arbeit fahren oder einen Fahrdienst organisieren, denn der Bankkaufmann kann nicht mehr Auto fahren.

Der Alltag funktioniert, solange es keine größeren Probleme gibt. Das ist der Fall, als die agile Mittfünfzigerin selber gesundheitliche Probleme hat. Die notwendige Ruhe, um wieder gesund zu werden, kann sie sich nicht nehmen. Wer soll sich in dieser Zeit um ihren Mann kümmern? Das Ehepaar findet keine passenden Möglichkeiten. Birgit würde sich wünschen, dass es für solche Fälle z.B. auch passende kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten oder Hilfe durch Dritte geben würde. Ein Wunsch, den sicher viele Angehörige chronisch Kranker haben.

Video: Doppelbelastung Beruf und Pflege

Entwickelt und herausgegeben wird das Video auf Multiple Sklerose.TV durch die AMSEL, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg e.V. und die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V.

Redaktion: AMSEL e.V., 15.03.2017