Spenden und Helfen

Die Lebensmitte – Bausteine zum Umbau der Lebensplanung

Nicht nur, aber doch vermehrt bei einer chronischen Erkrankung wie der MS gibt es immer wieder Situationen, die Änderungen in der Lebensplanung notwendig machen. Aber wo gibt es Unterstützung, wenn einzelne Lebensbereiche Veränderungen erfordern? Erste hilfreiche Antworten in diesem zum Teil komplexen System finden Sie folgend.

Multiple Sklerose in verschiedenen Lebensphasen: together 2020

2020 beschäftigte sich das AMSEL-Mitgliedermagazin together mit Multipler Sklerose in unterschiedlichen Lebensphasen. Insgesamt erschienen oder erscheinen noch:

Dazu erschien jeweils ein Porträt eines Menschen mit Multipler Sklerose von Christine, Roland und Waltraud. Die Multiple Sklerose verläuft individuell völlig unterschiedlich. Daher können diese Porträts auch nicht repräsentativ für die jeweilige Lebensphase stehen, sondern geben Einblick in ganz persönlche Biografien.

Beruflich aktiv bleiben mit MS

Ob es die Fatigue ist, die ein konzentriertes Arbeiten erschwert oder körperliche Einschränkungen die berufliche Tätigkeit in bisherigem Maß nicht mehr zulassen – es gibt viele Gründe, die eine berufliche Anpassung erforderlich machen. Hat man dann einen sorgfältig überlegten, lösungsorientierten Plan, kann man selbstbewusst als Mitgestalter in ein Gespräch mit dem Arbeitgeber gehen. In vielen Fällen finden sich gute Lösungen für eine weitere Zusammenarbeit. Nicht selten sind gerade fehlende Informationen auf Seiten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Grund, wenn es zu unschönen Situationen und zur Konfrontation kommt.

Eine häufig genutzte Option zur Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses ist beispielsweise eine Verringerung der Arbeitszeit. Dabei sollte aber nicht einfach die Arbeitszeit reduziert werden. Denn dadurch gehen Arbeitnehmern unter anderem Beiträge zur Rente verloren, was sich später in einer geringeren (Erwerbsminderungs-)Rente auswirken würde. Sofern es möglich ist, empfiehlt es sich deshalb, die Arbeitszeitreduzierung mit einer Teilerwerbsminderungsrente zu kombinieren. Auch dabei gibt es einiges zu beachten und deshalb sollte im Vorfeld unbedingt eine fachliche Beratung erfolgen.

Neben den versicherungsrechtlichen sind auch die medizinischen Voraussetzungen zu klären. Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Teilerwerbsminderungsrente erfüllt sind, ist in einem Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung zu erfragen. Die medizinischen Voraussetzungen sollten Betroffene im Rahmen eines Rehaaufenthalts klären lassen. Bei einer so komplexen Krankheit wie der MS mit ihren vielen unsichtbaren Symptomen kann im Rahmen einer mehrwöchigen Rehabilitation das berufliche Leistungsvermögen genauer beurteilt werden, als dies in relativ kurzer Zeit bei einem Gutachter der Rentenversicherung der Fall ist.

Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es weitere Möglichkeiten der beruflichen Anpassung. So kann man sich beispielsweise durch eine Umschulung neu aufstellen. Kostenträger für eine Umschulungsmaßnahme ist abhängig von den Beitragsjahren entweder die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur.

Ein schützender Faktor bei Problemen am Arbeitsplatz ist der Schwerbehindertenausweis oder eine Gleichstellung, da diese einen erhöhten Kündigungsschutz zur Folge haben. Die Beantragung sollte man sich in Zeiten, in denen man zwar Einschränkungen bemerkt, es gesundheitlich aber insgesamt recht gut geht, und unter Einbeziehung fachlichen Rats überlegen. Hat man Fragen zu beruflichen Fragen, ist vor Ort der Integrationsfachdienst (IFD) ein kompetenter Ansprechpartner. Der IFD unterstützt und organisiert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und ist z. B. in einem Kündigungs- verfahren mit einzubeziehen. Ein Beratungsgespräch beim IFD ist auch sinnvoll, bevor es zu Konflikten kommt.

In vielen Betrieben gibt es eine Schwerbehindertenvertretung, die ebenfalls helfen kann. Sie unterliegt der Schweigepflicht und kennt die Gegebenheiten des Betriebes.

Ist keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mehr möglich, bedeutet dies nicht automatisch das Ende Sinn stiftender Möglichkeiten der Beschäftigung. Viele stocken ihr Einkommen mit einem Minijob auf, der ihnen liegt und zur Work-Life-Balance passt. Ein Ehrenamt kann ebenfalls eine sinnvolle Aufgabe sein. Auch mit einer vollen Erwerbsminderungsrente ist eine Tätigkeit mit einem Hinzuverdienst bis max. 6.300,00 Euro im Jahr möglich.

Hilfsmittel für den Alltag mit Multipler Sklerose

In vielen Fällen läuft die Beantragung und Genehmigung von Hilfsmitteln ohne Probleme. Es gibt aber immer wieder auch Fälle, bei denen MS-Betroffene sich nachhaltig für ihre Ansprüche einsetzen müssen. Damit ein Hilfsmittelantrag bewilligt wird, ist der Antrag unbedingt vor der Anschaffung zu stellen und vor allem gut zu begründen. Dies geschieht durch aussagekräftige ärztliche Atteste und Bescheinigungen von Therapeuten. Aber auch eine eigene Darstellung des Hilfebedarfs kann förderlich sein. Die Antragstellung unterscheidet sich je nach Kostenträger. Welcher Träger für die Finanzierung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Dies kann die Kranken- oder Pflegekasse sein, aber auch die Rentenversicherung, wenn es beispielsweise um technische Arbeitshilfen im Berufsleben geht. Je nach Vorversicherungszeit kann auch die Arbeitsagentur zuständig sein. Bei geringem Einkommen und Vermögen, das vom zuständigen Landratsamt geprüft wird, kann die Eingliederungshilfe unter- stützen, in der Regel aber nur für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, also für Hilfsmittel wie eine Auffahrrampe für das KFZ. Die Prüfung, wer für welche Leistung zuständig ist, liegt in der Verantwortung der Kostenträger.

Rehabilitation

Mit einer medizinischen Rehamaßnahme haben die meisten MS-Betroffenen in der Lebensmitte schon Erfahrungen gemacht. Sie wissen, welche Kliniken für sie passend sind und welche Therapien ihnen weiterhelfen. Als Faust- regel gilt: zwischen zwei Reha-Maßnahmen muss in der Regel ein Zeitraum von vier Jahren liegen und sie muss medizinisch begründet sein. Allerdings kann eine Rehabilitation auch in kürzeren Abständen gewährt werden, wenn es dringende medizinische Gründe dafür gibt. Diese Dringlichkeit ist durch einen Arzt in seinem Antrag gut zu begründen.

Pflege bei MS

Die Möglichkeiten der Pflegeversicherung sind vielfältig. Sie gehen von der Hilfe im Haushalt über Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Unterstützung für pflegende Angehörige bis hin zur ambulanten Pflege bzw. stationärer Pflegeeinrichtung (z.B. Kurzzeitpflege, Tagespflege). Durch diese zahlreichen verschiedenen Optionen gelingt es oft, bis ins hohe Alter zu Hause wohnen zu bleiben. Im Bedarfsfall sollte man sich auch nicht scheuen, einen Pflegegrad zu beantragen. Bevor ein Pflegegrad beantragt wird, sollte man sich in Ruhe über den Pflege- und Unterstützungsbedarf Gedanken machen und sich in einem Beratungsgespräch z. B. mit dem AMSEL-Beratungsteam auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten. Der Medizinische Dienst entscheidet nach einer Begutachtung vor Ort über die Einstufung in einen Pflegegrad. Schon ab dem Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch, über den Entlastungsbetrag z.B. Unterstützung im Haushalt zu erhalten. Weiterhin können bestimmte Verbrauchs-Pflegehilfsmittel abgerechnet und Zuschüsse für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden.

Multiple Sklerose – Chancen nutzen:

Durch eine Vielzahl an Therapien kann die Selbständigkeit und Lebensqualität heute länger erhalten werden als früher. Verschiedene Möglichkeiten, berufliche Einschränkungen abzufedern, ermöglichen es häufig bis ins reguläre Rentenalter berufstätig zu bleiben – wenn auch nicht immer in Vollzeit. Und auch die Innovationen bei Hilfsmitteln helfen dabei, Behinderungen immer besser auszugleichen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt und wie man kräftesparend zum Erfolg kommt. Das Beratungsteam der AMSEL kennt die Wege und unterstützt bei Fragen. Informationen zu vielen Fragestellungen finden Sie auch in AMSEL-Broschüren.

Quelle: AMSEL e.V., together 02.2020

Redaktion: AMSEL e.V., 28.12.2020