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Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen sind steuerlich absetzbar

Rechtsanwalt Andreas Czech berichtet in seiner Kolumne der Together-Ausgabe 03/10 über eine hoffnungsvolle Entscheidung des Bundesfinanzhofes, in der Aufwendungen für behindertengerechte Umbauten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.

Das Urteil des Bundesfinanzhofes (vom 22.10.2009, Az.: VI R 7/09) könnte auch für MS-Betroffene von großer Bedeutung sein.

Im Streitfall wurde der verheiratete Steuerpflichtige durch einen Schlaganfall im Jahre 1999 schwer behindert. Um ihm trotz seiner außergewöhnlich starken Gehbehinderung weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, nahmen die Ehegatten im Streitjahr (2000) verschiedene Umbaumaßnahmen an ihrem Einfamilienhaus vor. Die von der Krankenkasse nicht bezuschussten Kosten für den Bau einer Rollstuhlrampe, die Einrichtung eines behindertengerechten Bades sowie die Umwandlung des ebenerdigen Arbeitszimmers in einen Schlafraum machten die Ehegatten in Höhe von ca. 140.000,- DM in ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (2000) als außergewöhnliche Belastung geltend.

Dies lehnte das Finanzamt zunächst ab, gewährte jedoch den Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 7.200,- DM und den Pflege-Pauschbetrag von 1.800,- DM. Die dagegen gerichtete Klage der Erben des inzwischen verstorbenen Steuerpflichtigen wurde vom Finanzgericht mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einer Belastung der Kläger, weil sie für ihre Aufwendungen einen Gegenwert erlangt hätten. Dagegen legte der Kläger Rechtsmittel ein.

Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau des Hauses als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, weil sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass auch die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.

Together - Das Nachrichten-Magazin der AMSEL

Redaktion: AMSEL e.V., 25.08.2010