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Das Corona-Virus: Arbeitsrecht bei Multipler Sklerose in Zeiten von Corona

Am Dienstag, 24.03.2020, 19-20 Uhr veranstaltet die AMSEL einen Expertenchat zum Thema Arbeitsrecht bei Multipler Sklerose in Zeiten von Corona. Es antwortet Experte RA Maximilian von Gaisberg.

Die Diagnose MS allein erhöht das Risiko, an Corona / Covid-19 zu erkranken oder einen schweren Verlauf zu erleiden nicht. Auch wenn keine Daten zur MS-Population vorliegen, könnten doch Patienten, die bestimmte immunsuppressive MS-Medikamente einnehmen, einem höheren Risiko ausgesetzt sein (bitte lesen Sie dafür den detailiierten amsel.de-Bericht).

Multiple Sklerose und Arbeiten in Zeiten von Corona

Auch bei MS-Patienten, deren Lungenbelüftung eingeschränkt ist, etwa durch langes Sitzen im Rollstuhl oder Bettlägerigkeit, kann man ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Verlauf nicht ausschließen. - Was also tun, wenn man zu den potenziell stärker gefährdeten Menschen zählt und gleichzeitig einen Beruf mit Kontakt zu anderen Menschen ausübt?

Die meisten Bürotätigkeiten lassen sich im Home Office erledigen. Anders sieht das aus bei Verkäufern im Einzelhandel und Banken oder gar bei Pflegepersonal und Ärzten, aber auch bei Berufstätigen im produzierenden Gewerbe oder Bürotätigen ohne die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten. Bereits der Weg zur Arbeit in öffentlichen Verkehrsmitteln sorgt für Nähe zu anderen, möglicherweise infizierten Menschen.

  • Welche Rechte habe ich als MS-betroffener Arbeitnehmer in einer solchen Situation?
  • Was ist wenn ich aufgrund meines MS-Wirkstoffes oder des Sitzens im Rollstuhl zu den möglichen Risikogruppen zähle?
  • Muss ich Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen?
  • Kann ich temporär eine Tätigkeit im Home Office ausüben?
  • Was ist mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
  • Was, wenn meine Arbeitgeber bsiher gar nichts von meiner MS weiß und ich mich auch nicht als MS-erkrankt outen möchte?
  • Muss ich den Arbeitgeber in einer solchen Situation über mein Gefährdetsein informieren?
  • Kann mich nicht einfach mein Hausarzt oder Neurologe krankschreiben und wenn ja, für wie lange?

Das sind Fragen über Fragen. Obgleich die Situation mit Corona für uns alle neu ist, versucht Rechtsanwalt Maximilian von Gaisberg, sie allle im Expertenchat am Dienstag, 24.03, 19-20 Uhr zu beantworten.

Schon jetzt bitten wir alle Chatteilnehmer dringend, bevor Sie ihre Frage einstellen, nachzulesen, ob eine solche Frage bereits gestellt wurde. Damit RA von Gaisberg sich auf die wichtigsten Fragen konzentrieren und sie beantworten kann.

Redaktion: AMSEL e.V., 23.03.2020