folgenden Beitrag fand ich im MS-Life Forum: "Ich habe mich Freiwillig und ohne Druck dazu entschlossen eine Kur zu beantragen. Nach abgabe des Antrages erhielt ich folgende Post.
Auszug aus dem Schreiben der AOK- Hamburg nach abgabe eines Kurantrags.----
“Kann die Erwerbsfähigkeit nicht mehr wiederhergestellt oder wesentlich gebessert werden, ist es möglich, daß ihr Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation a l s Rentenantrag gilt”.---- und weiter heist es “Der gestellte Kurantrag kann ohne unsere Zustimmung nicht zurückgenommen werden, da dies ansonsten nachteilige Folgen für die weitere Krankengeldzahlung haben könnte”.

Nun frage ich mich was ich mit dieser Unterschrift noch alles bestellt oder beantragt habe.
eineAntwort lautet
Der Trick dabei ist: Das Datum des Rentenbeginns ist das Datum der Antragstellung. Da vom zeitpunkt der Antragstellung, Frührente mit den dementsprechenden Abzügen berechnet wird, fällt die Rente entsprechend niedriger aus. Gleichzeitig nimmt man den Patienten die Möglichkeit einer unbhängigen Beratung vor der Antragstellung.