Hallo,

komme mir gerade etwas verschaukelt vor.

Ich möchte zu sofort meinen Bausparvertrag kündigen. Durch meinen GdB 100 gehe ich davon aus, dass ich keine zusätzlichen Kosten habe (Nachteilsausgleich).

Jetzt sagt mir die “rote” Bausparkasse mit den drei Buchstaben, dass dabei 2% Bearbeitungsgebühr fällig werden.

Kann das sein? Weiß da jemand mehr?

Also von einem Nachteilsausgleich bei Vertragsauflösungen bei GdB 100 habe ich noch nichts gehört (Habe der selbst).

  • Wo steht das im SGB?

LG
Uwe

Im November 2016 gab es ein Urteil zur Bearbeitungsgebür und diese darf seit dem nicht mehr erhoben werden, selbst wenn es im Vertrag steht.

Weiterhin hat man einen Nachteilsausgleich ab einem GDB von 95.
Mit den Prämien ist das allerdings so eine Sache - es kommt darauf an, ob der Vertrag vor Festellung der Behinderung abgeschlossen wurde

Will man das Geld VOR Ablauf der Kündigungsfrist, werden (nur bei meiner Bausparkasse?) 0,023% täglich vom auszuzahlenden Guthaben abgezogen.

Das gehört zum Paket “UNSCHÄDLICHE Kündigung VOR Ablauf von Bindungsfristen”!

Hätte ich mir auf Grund meiner Einstellung zum besonderen Kündigungsschutz und die Suggestion auf Kostenübernahme einer Zahnreinigung bei Pflegegrad obwohl is nicht und das was man bekommt, bekommt jeder, vorher herleiten können.

Als Behinderter ist und bleibt man gefickt.
https://www.youtube.com/watch?v=ZBlkB6i7314

Kann leider mit dem Smartphone keine PDF Dateien verlinken

Stichwort:
vermögensbildungsgesetz Nachteilsausgleich

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Das stimmt ja alles.

Möchte ich trotzdem das Geld schnellstmöglich und dabei die 3-monatige Kündigungsfrist nicht einhalten wird ein Strafabzug (bausparkassenabhängig?) - also keine Bearbeitungsgebühr - seitens der Bausparkasse von 0,023 % pro Tag fällig. Macht bei 15000€ ca. 300€.

Hat da jemand praktische Erfahrungen?

PS: Die 2% Bearbeitungsgebühr aus meiner Überschrift sind falsch! Aber so hat mir das die Sachbearbeiterin gesagt.

Nachrücksprache mit der Fachabteilung meinte sie wohl den Strafabzug.

Bist Du zufällig Mitglied beim VDK?

Oder hast Du hier https://www.bausparkassen.de/ mal nachgefragt?
Auf der Internetseite sind auch die Rechtssprechungen aufgelistet

Nein, ich weiß auch gerade nicht, ob mir das mental zu stressig wäre zu klagen.

Diskutiert habe ich schon.

Warte ich halt noch 3 Monate.

Derzeit nehme ich mit: Viele Nachteilsausgleiche für Behinderte sind Augenwischerei.

Mal eine blöde Frage, du scheinst dich ja auszukennen.

Wenn ich mit GdB 100 eine Urlaubsreise wegen Krankheit stornieren muss.
Bleibe ich da auf den Stornokosten sitzen oder zählt hier auch der gesetzliche “Nachteilsausgleich”?

LG
Uwe

Hallo Uwe,

dass es hier einen Nachteilausgleich gibt, davon weiß ich nichts, und ich kann mir das nicht vorstellen.

Aus folgenden Gründen:

Der GdB gibt ja qualitativ keine Informationen über die Einschränkungen an.

Ich stelle mir dann die ‘gedachte’ Frage, ob eine Reiserücktrittsversicherung zahlen würde.

Wenn sich die Erkrankung das erste Mal nach Buchung gemeldet hat, vielleicht. Sonst nicht.

Ohnehin sind Reiserücktrittsversicherungen augenwischerei, imho. Sowohl als MSler als auch ‘Normaler’ ist das eine unötige Geldausgabe. Man zahlt Geld und bekommt als Gegenleistung nichts.
Les dir mal die Bedingungen von so einer Versicherung durch. Gruselig!

Das lässt sich aber so pauschal nicht sagen.
Es kommt auf die Reiserücktrittsversicherung; es gibt durchaus Versicherungen die auch zahlen, wenn es zu unerwartete Verschlechterung einer chronischen Erkrankung kommt.
Aber das der gesetzliche Nachteilsausgleich bei anfallenden Stornierungsgebühren einer Reise greift ist wohl eher unwahrscheinlich.

Hallo Uwe,

dass es hier einen Nachteilausgleich gibt, davon weiß ich nichts, und ich kann mir das
Ohnehin sind Reiserücktrittsversicherungen augenwischerei, imho. Sowohl als MSler als auch 'Normaler' ist das eine unötige Geldausgabe. Man zahlt Geld und bekommt als Gegenleistung nichts.
Les dir mal die Bedingungen von so einer Versicherung durch. Gruselig!

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Deshalb habe ich auch noch nie eine Reiserücktrittsversicherung gemacht, selbst vor der Diagnose.

LG
Uwe

Na dann müssen die Stornogebühren halt klaglos aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wählt man eine ordentliche Reiserücktrittsversicherung und holt sich parallel zur Buchung die entsprechende Atteste vom Arzt, dann sollte es eigentlich kein Problem bei der Kostenerstattung geben.

Es gab auch schon Fälle da hat die Versicherung trotz des Nichtvorhandenseins einer solchen Klausel zahlen müssen (z.B. Az.: 159 C 5087/16, 30.08.2016, …)

Gerade eben im Morgenmagazin (ARD / ZDF) hat ein Experte deine Information klar verneint.

Dann bin ich bluna…

Am Beispiel Multipler Sklerose:

Es gibt doch Versicherungen die zahlen, wenn es nach einer stabilen Phase (d.h. 6 Monate musste die MS nicht behandelt werden) zu einem Einbruch kommt und man plötzlich reiseunfähig ist.
Daher ist es ja auch wichtig sich die
entsprechenden Atteste vom Arzt zu besorgen
(Reisefähigkeitsbestätigung,
Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Wie auch immer…der Eine so, der andere so :wink: