Hallo zusammen,

durch Zufall habe ich erfahren, dass viele MS-ler bereits einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben. Im “Normalfall” (allein die Diagnose seit 1996 + Sehnerventzündung, einige Schübe mit vollständiger Rückbildung, kribbeln + Taubheitsgefühl allerding nicht permanent, etc.) sollen angeblich 50% vom Versrongungsamt zugesprochen worden sein. Ist dies wirklich so???.

Dies geht einher mir steuerlichen Vergünstigen und sonstigen Erleichterungen. Wieso hat mich keiner darauf hingewiesen einen Ausweis zu beantragen??

Werde jetzt erst einmal mit meinem Neurologen einen Termin vereinbaren und den Schriftkram mit ihm zusammen erledigen. Falls nur 30% zugesprochen werden ist es sinnvoll Veto einzulegen?

Könnte Ihr mir Ratschläge geben zum Ausfüllen des Antrages etc.?

Ist es tatsächlich so, dass allein die Diagnose MS 50% Schwerbehinderung bedeutet?

Liebe Grüße und einen schönen sonnigenTag wünscht

Judith

Hallo Judith,
ich habe seit 1 Monat eine 50% Schwerbehinderung anerkannt. Mich hat auch niemand drauf hingewiesen :frowning: - scheint irgendwie so üblich zu sein. Meine Neurologin war ganz begeistert, als ich sagtte, dass ich den Antrag stelle - vorher kam von ihr kein Wort drüber. Ich habe vor ca. 5 Jahren die Diagnose bekommen und hatte bis vor 9 Monaten keine Symptome, seit 9 Monaten hab ich ab und zu Kribbeln, Taubheitsgefühl, war deshalb aber noch nie krank. Der Grad der Behinderung richtet sich wohl am meisten nach dem Bericht des Arztes, normal scheint eher 30% zu sein. Bei mir gehen viele, die schon mit Schwerbehinderungsantrag zu tun hatten, von einem Wunder aus. 1. gleich 50%, 2. Bescheid innerhalb von 6 Wochen. Widerspruch ist auf jedenfall sinnvoll, evt. sogar via Schreiben eines Anwalts. Wichtig ist, so wenig wie möglich Ärzte anzugeben, ich habe nur eine Neurologin und meinen Hausarzt angegeben. Habe noch Berichte vom Krankenhaus in dem ich ambulant zur Untersuchung war beigelegt. Wenn ich Dir sonst weiterhelfen kann, frag ruhig. Oder wenn was unklar ist. Liebe Grüße Andrea (Alternativ klink Dich in den Thread hier “für Beppo usw.” ein, da gibts immer wieder News, auch wenn es etwas unübersichtlich ist und wir wie ein eingeschworener Verein wirken.

Hallo
ich habe MS Diagnose seit Januar, mich hat der Neurologe schon vor der endültigen Diagnose darauf hingewiesen, daß man Schwerbehindertenantrag stellen kann, habe mich aber erstmal nach dem Schock nicht mehr mit diesem Thema beschäftigt. ich möchte nun wissen, wie man diesen Antrag ausfüllt? reicht es bei den gefragen Beschwerden nur “Diagnose MS” auszufüllen oder muß man hier die einzelnen Schübe mit den Beschwerden aufführen bzw was ist wenn sich diese inzwischen wieder zurückgebildet haben? und wenn dann nur 30% anerkannt werden, wie und mit welchen Grund lege ich Beschwerde ein, denn ich bin derzeit ja nicht behindert? bzw kann mir jemand einen Anwalt empfehlen der sich damit auskennt?

Hallo Jutta,
unabhängig wie Dein Verlauf ist, kannst Du die Schwerbhinderung beantragen. Ich hatte noch keinen einzigen “Ausfall”-Tag wg. MS. Ich habe nur MS angegeben, ohne weitere Angaben. Lege Berichte von Krankenhäusern oder anderen Neurologen bei, falls Du noch anderswo zur Behandlug/Untersuchung warst. Gib nur Deinen Neuro und Deinen Hausarzt an. Die Beschwerdeform muß ich mir im Geschäft mal anschauen, da sitz unsere “Schwerbehinderten-Vertrauensfrau”, die macht sowas regelmässig. Einen Anwalt kann ich Dir nicht empfehlen (vorallem auch, weil ich nicht weiß, wo ungefähr Du wohnst), hätte ich einen Anwalt eingeschaltet, hätte ich einfach meinen genommen, mit dem hab ich schon manchen Streich ausgefochten. Scheidung, Verkehrsrecht, Mietrecht… (eigentlich ist er auf Arbeitsrecht spezialisiert). Wenn Du sonst noch Infos, Unterstützung brauchst, melde Dich. Liebe Grüße und alles Gute
Andrea
Ach, und mal den Teufel nicht an die Wand, ich hab ohne Murren und Knurren 50% gekriegt.

Hallo Andrea,
vielen Dank für die Info. Mein Neurologe hat mir allerdings keinen Bericht gegeben sondern meinte das Versorgungsamt kommt dann auf ihn zu, Im Krankhaus war ich bisher noch nicht. aber dann werde ich das mal so probieren, und wenn Du mir das mit dem Widerspruch noch schreiben könntest - wäre toll! Viele Grüße Jutta
PS wohne im Raum Ludwigsburg

Hallo Jutta,
mein Neurologe hat mir auch keinen Bericht gegeben, aber da ich vorher bei einem anderen war und dann noch im Krankenhaus ambulant zu einigen Untersuchungen hatte ich einige Berichte zum beilegen. Wenn Dich Dein Neurologe unterstützt wird er dem Versorgungsamt entsprechend berichten. Evt. dauerts mit der Info über Widerspruch noch bis Mitte nächster Woche, ich krieg die Infos im Geschäft und bin da grad leicht “Land unter”. Mein Rechtsanwalt sitzt in Stuttgart-Botnang - (bringt Dir das was ?) ich finde ihn gut, da er mich nicht in irgendwelche Rechtsangelegenheiten hineinschwatzt, sondern auch klar sagt, bringt was oder nicht und auch klar belegt. Ansonsten müßt ich mich mal umhören.
Liebe Grüsse Andrea

Hallo Andrea
mega vielen Dank für deine Unterstützung. Das kann
man in dem Wirrwarr von Infos und der doch für mich derzeit noch total ungewohnten Situation echt gut gebrauchen. Das mit der Widerspruch eilt gar nicht da es bestimmt noch ne ganze Ecke dauert bis der Antrag durch ist. Gebe dir mal meine email Adresse dann kannst du mir das irgendwann mal bei Gelegenheit mailen (j._schaefer@web.de), vielleicht
würde ich dann auch nochmal wegen dem Rechtsanwalt auf dich zukommen denn Stg Botnang ist von mir ja nicht soo weit.
nochmal vielen Dank
Grüße Jutta

Hallo Andrea,

habe vor zwei wochen den bescheid vom versorgungsamt bekommen. die habe mich mit 30% abgespeist! nun will ich veto einlegen. kannst du mir sagen was man da so reinschreibt?? habe in den letzten 2 monaten 2 schübe gehabt die sich nach einer cortisonbehandlung wieder zurückgebildet haben. bin im moment in einer einarbeitungsfase. darf nur 3 bez. 4 stunden arbeiten.
gruß rita

Hallo Rita!

Mein Widerspruch nach der Einstufung auf GDB 50 läuft gerade. Mein Neurologe hat damals gesagt, dass mir mehr zustehen würde. Er sagte einfach folgendes schreiben: Gegen ihre Einstufung vom (Datum) lege ich Widerspruch ein, da eine deutliche Verschlechterung eingetreten ist.

Du könntest auch sowas schreiben: lege ich Widerspruch ein, da ich mit der Einstufung von GDB XX nicht einverstanden in.

Blabla halt. Da mußt du kein Roman auffassen. Es reichen 2 Sätze.

Hoffentlich habe ich dir helfen können.

Grüsse, Franziska

Hallo zusammen,
jetzt endlich, habe an meinem letzten Arbeitstag noch die letzten Infos zusammengetragen.

  1. Widerspruch innerhalb von 4 Wochen !!
  2. Im Betreff Aktenzeichen nicht vergessen !!
  3. Begründung angeben (nicht wie Franziska meint - zumindest hat mir das unsere Schwerbehinderten Vertrauensfrau so gesagt)
    z.B. es ist mit einer Verschlechterung zu rechnen, die Beeinträchtigungen im Beruf sind sehr groß, hatte schon mehrere Krankenhausaufenthalte (die Begründung muß nicht medizisches Fachgesimpel sein -kann ganz einfach, logisch natürlich gehalten werden). Aber es reichen 2-3 Sätze.
  4. Auf das Sozialgesetzbuch IX.Buch,auf die GDB-Tabelle Absatz 26.3, dort sind die Grade der Schwerbehinderung hinterlegt.
  5. Falls vorhanden einen weiteren Arzt angeben.
    6.Alternativ: mit Schwerbinderten-Vertreter in der Firma reden oder Widerspruch über Rechtsanwalt laufen lassen.
    Ich hoffe ich habe Euch weitergeholfen und Euch nicht verwirrt. Für weitere Fragen, bin ich noch 2 Tage “online”.
    Liebe Grüsse, alles Gute und viel Erfolg
    Andrea