Hallo,
da es immer wieder Fragen zum Antrag auf Schwerbehinderung gibt,
hier ein link auf eine sehr ausführliche Broschüre:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/beschaeftigungsfoerderung/integrationsamt/veroeffentlichungen/behinderung-und-ausweis.html
Die Datei kann als pdf runtergeladen werden. Sie beinhaltet auch eine Tabelle wieviele Prozente es bei welcher Krankheit gibt. Bei MS sind es 50% mindestens für die ersten 2 Jahre. Wird vom Versorgungsamt weniger anerkannt, kann im Widerspruch auf diese Tabelle, das sogenannte “Ärtzliches Gutachterbuch” verwiesen werden. Für weitere Fragen stehe ich gern zu Verfügung
Viele Grüße Andrea

Nur eine kleine Anmerkung:
Leider ist es nicht mehr so, daß die Diagnose MS für die Anerkennung des GdB von 50 ausreicht.
Dies hat sich mit Änderung des SGB IX zum 1.5.04 geändert. Nun werden nur noch die tatsächlichen Beschwerden angerechnet.
Trotzdem
LG
Be

Danke für den Hinweis, ist mir leider völlig entgangen. Ich wollte keine falschen Vorstellungen wecken. Gruß Andrea

Noch eine Anmerkung:
Wer sich genau über das SGB IX und die Anhaltspunkte für ärztliche Gutachten informieren möchte, kann hier nachschauen (Fassung 05/04):

http://www.sozialportal.de/Menue/SB-Vertretung.html

MfG
Be