Meine MS-Diagnose steht seit April 2004. Mir wurde empfohlen, beim Versorungsamt einen Behindertenausweis zu beantragen. Habe ich auch getan. In verschiedenen Beiträgen wurde darauf hingewiesen, dass bei Diagnose MS im Prinzip ein GdB von 50 anerkannt wird. Mein Versorgungsamt hingegen hat nur 30 bescheinigt. Hat jemand einen Rat für mich, wie man sich nun verhalten soll, bzw. welche Gründe für einen Widerspruch sinnvoll wären.

Überlege gut, ob 50% notwendig sind.
Meines Wissens musst Du einen Behindertenausweis ab 50% GdB in einem Vorstellungsgespräch ungefragt vorzeigen.
Es stellt sich somit die Frage, ob Du beabsichtigst, Dich nochmal zu bewerben.
Ansonsten Widerspruch und den aufgrund von Beschwerden begründen. Es besteht wohl auch die Möglichkeit eines Gleichstellungsantrages. Vielleicht meldet sich hierzu noch jemand.

Bei mir ist die Diagnose MS nun seit Nov. 2003 gesichert - auch mir wurde empfohlen, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, was ich dann gemacht habe. Das erste Ergebnis, wie bei Dir, ein GDB von 30… Mir wurde gesagt, dass im Wandel des neuen Versorgungsgesetzes (KK etc.), die Sätze stark nach unten gerundet wurden - das ist dann das Ergebnis - wer früher mühelos mit einem GDB von 50 eingestuft wurde, hat heutzutage eben 30… Einspruch hab ich keinen eingelegt (wurde mir nicht empfohlen), aber nach ner gewissen Frist und nach Verschlechterung meines “Zustandes”, hab ich einen Verschle-chterungsantrag gestellt - Ergebnis, ein GDB von 40 - aber nen Ausweis gibt’s erst bei einem GDB von 50 wie du ja sicher weisst.
Des Berufes wegen, hab ich dann beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag gestellt, der auch bewilligt wurde, das ist nun mein derzeitiger Stand der Dinge - nun hab ich wenigstens etwas, das ich in meiner Firma vorlegen kann - seit ich weiss, ich habe MS, bin ich damit immer ganz offen umgegan-gen - sprich, jeder der es wissen will, kann es wissen - bisher ist mir dadurch kein Nachteil ent- standen und ich komm relativ gut mit diesem Umstand klar, aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Ich hoffe, ich konnt dir ein wenig weiterhelfen
Grüßchen

Hallo, ich weiß von meiner MS Erkrankung seit 03/2003. Auch ich habe den Antrag sofort beim Versorgungsamt gestellt und habe sofort einen Ausweis von 50% bekommen. Das man dies dem Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch unaufgefordert sagen muss, ist quatsch! Wenn Du schon wo arbeitest, kann der Arbeitgeber dies zu seinem Vorteil nutzen und Dich steuerlich günsiger stellen. Jede Firma muss ab einer gewissen Größe eine Anzahl von Behinderten aufnehmen, sonst müssen Sie eine “Strafe” zahlen. Somit muss der Arbeitgeber dies nicht mehr entrichten. Da ich aber Angst um meinen Arbeitsplatz habe, weiß ja nicht wie der Arbeitgeber darauf reagiert, sage ich ihm nix dazu und lege Arzttermine immer auf den Feierabend. Des weiteren hilft mir der Behindertenausweis immer nur!!! Gehe in einen Vergnügungspark, Schwimmbäder etc. Überall kommst Du kostenlos oder wesentlich günstiger rein. Vorraussetzung: 50%! Dies als Tipp! Gruß Sven (www.ed-erektiledysfunktion.de)

<Des weiteren hilft mir der Behindertenausweis immer nur!!! Gehe in einen Vergnügungspark, Schwimmbäder etc. Überall kommst Du kostenlos oder wesentlich günstiger rein. Vorraussetzung: 50%! Dies als Tipp! Gruß Sven (www.ed-erektiledysfunktion.de)>

Hallo,
ich habe einen Behindertenausweis mit einem GdB von 50 %.
O.g. Vorteile konnte ich bis heute allerdings nicht in Anspruch nehmen, da in den meisten Fällen (Vergnügungspark, Schwimmbäder etc.) ein GdB von 70 % notwendig ist um Vergünstigungen zu erhalten.
Eine Ausnahme: Kurtaxe an der Ostsee: 50 % (Sommer 2004)
Gruß, Andreas