Der WDR hat ja bereits am 8.6.04 im Magazin Brisant darüber berichtet „DAK verhängt Fahrverbot für Rollstuhlfahrerin“, wo dann die DAK langsam einlenkte und Per Fax dem WDR verkündete das die Kosten jetzt doch übernommen werden.
Der Sender Pro7 hat jetzt auch noch mal einen Bericht darüber gedreht und dieser sollte
am 14.06.04 erscheinen, ist aber jetzt auf Mittwoch den 16.06.04 verschoben worden.
Und zwar soll er in Pro7 (16.06.04) um 13:00 Magazin Sam und/oder um 17:00 Uhr Magazin Taff gesendet werden!
In diesem Bericht wird u.a. auch der Anwalt der Rollstuhlfahrerin um Stellungnahme gebeten.
Zur Erinnerung:
Bild-Zeitung Ausgabe vom Freitag den 4.6.2004 von Frau Alexandra v. Unger
Charlotte Gutzeit (52) aus Leinfelden-Echterdingen hat Multiple Sklerose (MS). Eine tückische Krankheit. Die allein lebende Frau kann deshalb nicht mehr laufen. Ist seit 20 Jahren auf den Rollstuhl angewiesen. Und für den hat die Krankenkasse jetzt ein Fahrverbot angeordnet! Charlotte Gutzeit erzählt, wie es zu dieser herzlosen Maßnahme kam: „Ich fahr täglich im Rollstuhl zum Einkaufen. Auch regelmäßig zur Krankengymnastik. Wenn’s mal sein muss auch zum Friseur. Auch einfach mal so durch den Ort um. Damit ich draußen bin, Leute sehe.“ Bis zu zehn Kilometer ist sie so am Tag unterwegs. Jetzt ging der Rollstuhl, das wichtigste in Ihrem eingeschränktem Leben kaputt. Die Rechnung über 2906.-€ Euro Reparaturkosten reichte Frau Gutzeit bei der DAK ein. Die Kasse lehnte die Bezahlung ab. Begründung: Der Rollstuhl würde „übermäßig abgenutzt“, sie würde zu viel damit fahren. Ein bis eineinhalb Kilometer seien ausreichend. Heißt: Fahrverbot für alles, was darüber liegt. Karl-Heinz Schorpp, DAK-Gruppenleiter, erklärt:“ Es wurde gesetzlich festgelegt, was die Kassen finanzieren.“ Dann verweist er aufs Bundessozialgericht. Das hat entschieden, dass die Kasse Hilfsmittel (wie Rollstuhle) soweit zur Verfügung stellen muss, dass der Kranke im Wohnbereich beweglich ist. Und die Orte erreicht, „die er zur Grundversorgung seines täglichen Lebens benötigt“ (Az:B 3 KR 29/99 R) Und das sind halt Strecken, die ein gesunder Mensch üblicherweise auch zurücklegt. Also 1 bis 1,5 Kilometer. Die MS-Kranke ist fassungslos!