Hallo zusammen,
mein anliegen ist die Erhöhung der Pfändungsgrenze, die aktuell bei rd.1180€ liegt.

Hat jemand in dem Bereich schon Erfahrungen gesammelt ?

Vielen Dank
Adam

Hallo Adam,

wie kommst du darauf, dass sich aus der MS ein erhöhter Pfändungsfreibetrag ergeben könnte? Aus den einschlägigen §§ 850 ff ZPO folgt das jedenfalls nicht.

Hallo,

wenn z.B umbauten am Haus gemacht werden müssen, kostet €, deswegen die Erhöhung des Freibetrages

Und wo in der ZPO steht das mit den Umbauten?

Ich weiß nur von einer Erhöhung des Freibetrags wegen Unterhaltszahlungen für Kinder.

Ich habe jetzt das hier gefunden:

https://www.schuldnerberatung.de/p-konto/#wie-kann-ich-beim-p-konto-den-freibetrag-erhoehen

Danach kann sich bei einem Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) der Pfändungsschutzfreibetrag wegen eines Mehrbedarfs aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z. B. Pflegegeld) erhöhen.

Das bezieht sich aber nur auf “Monatsbezüge, die einen Mehraufwand für gesundheitliche oder körperliche Schäden ausgleichen sollen”, also insbesondere das Pflegegeld.

Dem Wortlaut nach könnte man auch Kosten für notwendige Umbauten als Mehrbedarf verstehen, ich glaube aber nicht, dass das so gemeint ist.

Die Schuldnerberatung oder dein Rechtsanwalt wissen im Zweifelsfall mehr.