Kosten
Die Behandlung mit dem Coimbraprotokoll gilt rechtlich als bisher nicht wissenschaftlich erwiesene experimentelle Alternativtherapie. Die Kosten werden daher nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zusatzversicherungen für privatärztliche Alternativtherapien erstatten zum Teil die Kosten.
Folgende Kosten fallen ungefähr an:
Privatärztliches Honorar, in der Regel 200 300 pro Stunde.
Es gibt Unterschiede in Abhängigkeit von Region und Facharzt- oder Professorentitel sowie Erfahrung des Arztes. Die Dauer der Termine ist ebenfalls sehr unterschiedlich: Der Ersttermin dauert ca. 1,5 3 Stunden, da hier aus Rechtsgründen eine sehr ausführliche Aufklärung und Dokumentation stattfinden muss. Um die Kosten für den Patienten zu verringern und praxisnah aufzuklären, arbeiten einige der Protokollärzte mit geschulten Patientenbetreuern zusammen. Die Folgetermine sind in der Regel sehr viel kürzer und entsprechend günstiger.Laborkosten, ca. 85 250 pro Untersuchung.
Je nach Umfang der benötigten Blut- und Urinwerte, Art der Erkrankung, Komorbiditäten und Labor, sehr unterschiedlich. Bitte vorab beim behandelnden Arzt erfragen, welche Werte unabdingbar notwendig sind, welche zusätzlich empfohlen werden und warum und ob ein bestimmtes Labor empfohlen wird.Nahrungsergänzungsmittel, ca. 120 200 pro Monat.
Die Kosten variieren nach Auswahl der Präparate und Bezugsquellen. Es wird dringend empfohlen, auf Qualität und den weitest gehenden Verzicht von Füll- und Hilfsstoffe zu achten. Manche Ärzte verkaufen eigene Nahrungsergänzungsmittel, die zwar qualitativ hochwertig, jedoch meist deutlich teurer sind, als der Kauf qualitätsgeprüfter Produkte im Internet. Wir haben eine Liste mit Produktempfehlungen zusammengestellt mit den Präparaten, die wir selbst verwenden.Weitere Untersuchungen: In Abhängigkeit der zu Grunde liegenden Erkrankung und eventueller Komorbiditäten können weitere Untersuchungen notwendig sein (z.B. ausführliches immunologisches Blutbild bei rheumatischen Erkrankungen oder MRT bei Multipler Sklerose).In der Regel wird vor Beginn der Behandlung und jeweils einmal pro Jahr zur Kontrolle eine Knochendichtemessung angefordert (sog. DEXA-Scan). Hintergrund ist, dass sowohl die permanente Entzündungsaktivität einer Autoimmunerkrankung, als auch die häufig angewandte Behandlung mit Kortison, sowie jahrelanger Vitamin D Mangel und krankheitsbedingter Bewegungsmangel zu einem Knochendichteverlust beitragen.Auch eine ausführliche Voruntersuchung der Nierenfunktion inkl. Ausschluss von Nierensteinen per Ultraschall wird vor Beginn der Behandlung und im weiteren Verlauf jährlich empfohlen.
Es lohnt die Nachfrage beim behandelnden Facharzt oder Hausarzt, ob ein Teil der notwendigen Untersuchungen auf Rezept verordnet und über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.
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Rechtlicher Rahmen
Die orthomolekulare Therapie von Autoimmunerkrankungen mit Hilfe von individuellen Ultrahochdosen Vitamin D ist bisher nicht wissenschaftlich anerkannt. Daher muss der behandelnde Arzt sich sehr streng an die gesetzlichen Vorgaben der World Medical Association WMA für experimentelle Therapien halten. Der Rechtsrahmen ist in § 37 der WMA Helsinki Erklärung festgelegt und dient im Wesentlichen der Sicherheit des Patienten. Dies erfordert u.a. die sehr gründliche Aufklärung des Patienten über die Grundlagen der Therapie, zu erwartende Erfolge und mögliche Risiken, sowie die ausführliche schriftliche Dokumentation. Patienten werden nach erfolgter Aufklärung in der Regel vom Arzt aufgefordert, einen Behandlungsvertrag auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko zu unterschreiben.
Da die Ultrahochdosis Vitamin D Therapie bei falscher Anwendung zu schweren Nierenschäden führen kann, raten wir dringen davon ab die Behandlung ohne die Begleitung eines entsprechend geschulten und zertifizierten Arztes durchzuführen.
(Coimbraprotokoll.de)