Zählt der SBA rückwirkend ab Antragsstellung oder ab Feststellung?
Hintergrund ist, dass ich das G beantragt habe und die Chancen mehr als gut stehen es zu bekommen.
Bei G und Wertmarke könnte ich kostenlos die Öffis benutzen.
Werden Fahrtkosten rückwirkend ab Antragsstellung erstattet wenn das G genehmigt wird?
Das Versorgungsamt hat mir den Eingang bestätigt und bittet um Geduld von 3-4 Monaten, da es durch Corona und Sonstiges momentan zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommt.
Euch einen schönen Tag
Anne

Wie ich gerade nachgelesen habe gilt der SBA rückwirkend ab Antragstellung:

https://www.schwerbehindertenausweis.de/behinderung/ausweis/antrag-und-verfahren

Trotzdem fällt mir keine Rechtsgrundlage ein, die einen Anspruch auf Erstattung der bis zum Bescheid entstandenen Fahrtkosten begründen könnte - ich bin aber auch keine Sozialrechts-Expertin.

Wenn du irgendwann im Frühjahr den Bescheid bekommst, kannst du für die zweite Jahreshälfte eine “halbe” Wertmarke kaufen (für 40 €).

Steuerlich gilt das G rückwirkend ab Antragstellung, aber Fahrtkosten werden nicht rückwirkend erstattet. Da hat man gerade Pech gehabt.

Eine halbe Wertmarke benötigt man nicht zwingend, weil die Wertmarke einfach 12 Monate gilt und nicht von Januar bis Dezember.

Man kann also auch eine Wertmarke von April bis März kaufen? Das wusste ich noch nicht.

Dieses Jahr wäre ich wohl zum ersten Mal mit einer Fahrkarte billiger weggekommen. Ich bin kaum gefahren.

Man kann also auch eine Wertmarke von April bis März kaufen? Das wusste ich noch nicht.

+++

Ja, die Wertmarke ist 12 Monate gültig egal welcher der erste Monat ist. Es geht auch August bis Juli oder was auch immer.

Du könntest auch nur sechs Monate im Herbst und Winter z.B. Oktober bis März und die wärmere Jahreszeit nicht. Allerdings gibt es keine monatliche oder weniger als sechs Monate gültige Wertmarke.