Der Bericht ist bei Tagesschau.de nachzulesen:
https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsklage-triage-101.html
Wenn man den Artikel liest stellt man fest, dass die Richterin entgegen der Überschrift nicht “gegen die Triage” klagt, sondern erreichen will, dass deren Richtlinien nicht durch irgendwelche Fachgesellschaften, sondern durch den Gesetzgeber selbst verbindlich festgelegt werden müssen.
Davon unabhängig gehe ich davon aus, dass ich im Triage-Fall als 63Jährige mit Behinderung wahrscheinlich aussortiert werden würde.
Die Populistin in mir findet, dass stattdessen alle, die jetzt noch Party machen oder ohne Abstand und Maske demonstrieren, im Zweifelsfall nachrangig behandelt werden sollten.
Die Juristin in mir widerspricht entschieden und weist auf die Verfassungswidrigkeit eines solchen Vorgehens hin. Wohingegen ich die Klage der Richterin für durchaus erfolgversprechend halte.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Klage ja schon mal für “nicht offensichtlich unbegründet”. Eine erste Hürde ist also genommen.