Wer von Euch hat Erfahrungen beim Antrag auf volle Erwerbsminderung nach bestehender Teilerwerbsminderung.

Aktuell habe ich eine halbe EM-Rente mit Hinzuverdienst.

Den Job packe ich so nicht mehr und wollte über meinen Neuro bei der DRV nun einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen. (dann für mich ohne Hinzuverdienst…)

Wenn ich den Antrag nach einer längeren Krankmeldung stelle, kann die DRV den Rentenbeginn auf den Beginn der Krankmeldung zurückdatieren?

Das wäre insofern schlecht für mich, da ich dann nicht voll von den letzten gesetzlichen Verbesserungen der Hinzurechnungszeiten profitieren würde.

Ein telefonischer Beratungstermin bei der DRV steht noch aus.
Eine Vorabinfo von einem aus diesem Gebiet Erfahrenen wäre da natürlich hilfreich…

LG
Uwe

Ich kann Dir mit Gewissheit leider nichts sagen.

Bei mir war es allerdings so, dass mich die DRV in volle Rente schicken wollte und es mir ein paar Monate zu früh war, da ich meinen 450€ - Job noch nicht endgültig klar gemacht hatte. Darum bat ich um Aufschub. Das war kein Problem. Es gab da eine terminliche Vorraussetzung, aber die habe ich erfüllt.

Vor der vollen EMR war ich halbtags arbeitsfähig. Allerdings mehr schlecht als recht.

PS:

An die terminliche Voraussetung erinnere ich mich nur schwammig.

Der Bescheid kam und ich bat um Aufschub, um meine Sachen zu erledigen. Ich hatte glaube ich drei Monate Zeit, sonst hätte ich einen neuen Antrag stellen müssen.

PSS:

Zu “die DRV hat mich in Rente geschickt” vs. “Ich habe einen Antrag gestellt”.

Wegen des zu erwartenden ausbleibenden Rehaerfolgs, hat mir die DRV trotz einmaligen Einspruchs eine Reha abgeleht. Also habe ich den Antrag auf volle EWR gestellt, was folgerichtig völlig problemlos durchging.

PSS:

Zu "die DRV hat mich in Rente geschickt" vs. "Ich habe einen Antrag gestellt".

Wegen des zu erwartenden ausbleibenden Rehaerfolgs, hat mir die DRV trotz einmaligen Einspruchs eine Reha abgeleht. Also habe ich den Antrag auf volle EWR gestellt, was folgerichtig völlig problemlos durchging.


Danke für de Antwort

Auch ich quäle mich mit dem Hinzuverdienstjob bei halber EM-Rente mehr schlecht als recht.

  • Das geht nun aber so nicht weiter -
    Eine Reha wäre bei mir auch nicht erfolgreich, ich bin einfach körperlich inzwischen zu angegriffen. Die können auch nicht zaubern…

Ich hatte mir überlegt mich erstmal länger krankschreiben zu lassen um der fehlenden Leistungsfähigkeit Nachdruck zu verleihen. Und danach den EM-Antrag zu stellen.

Aber halt nur, wenn sich da nicht negativ auf die EM-Rentenhöhe auswirkt (Durch Rückdatierung)

Wenn das so wäre, würde ich mich lieber noch ein paar Monate quälen…

Vielleicht weiß da ja noch jemand etwas genaueres.

LG
Uwe

Hallo Uwe

Einfachster weg . Lass dich krankschreiben…lange…das geht der kk irgendwann auf den Keks …
Dann schicken die dich eh in Reha…weil du noch berufstätig bist geht es zur DRV …
In der Reha feststellen lassen wie
arbeitsfähig du bist dann musst eh Antrag auf volle EMR stellen die geht dann auch glatt durch…

Zu verdienst bei voller emr hängt auch von der Höhe deiner emr Rente ab …aber der Unterschied ist nicht groß …und als Rentner ist Zuverdienst immer machbar und bis 450 hast keine Einschränkung.

Und wie weit dein Rentenbeginn zurück datiert wird ist doch egal…das macht in Euro nix aus.

Gutes Gelingen

Hallo Uwe

Einfachster weg . Lass dich krankschreiben…lange…das geht der kk irgendwann auf den Keks …
Dann schicken die dich eh in Reha…weil du noch berufstätig bist geht es zur DRV …
In der Reha feststellen lassen wie
arbeitsfähig du bist dann musst eh Antrag auf volle EMR stellen die geht dann auch glatt durch…

Zu verdienst bei voller emr hängt auch von der Höhe deiner emr Rente ab …aber der Unterschied ist nicht groß …und als Rentner ist Zuverdienst immer machbar und bis 450 hast keine Einschränkung.

Und wie weit dein Rentenbeginn zurück datiert wird ist doch egal…das macht in Euro nix aus.

Gutes Gelingen


Danke für die Antwort.

Es macht sehr wohl etwas aus, wenn man nach 1 Jahr Krankschreibung von der DRV an den Beginn der Krankschreibung zurückdatiert wird (die Möglichkeit besteht laut meinem Rentenberater…)
Der Gesetzgeber hat in letzter Zeit die Hinzurechnungszeiten bei der EM-Rente deutlich ausgebaut. Da macht 1 Jahr schon etwas aus.

Genaueres erfahre ich hoffentlich bei meinem DRV-Telefon-Beratungstermin diese Woche.

In Reha will ich auf keinen Fall. Die letzte war in 2017 und eine wahre Tortur…
Da gehe ich lieber gleich zum Gutachter, so wie damals bei der Teil-EM Rente auch (ohne Reha)

LG
Uwe

Hallo Uwe,

der Telefontermin mit der DRV wird hoffentlich Klarheit bringen.

Nach meiner Erinnerung ist nicht der Zeitpunkt der Krankschreibung entscheidend, sondern der Beginn des Krankengeldbezuges, der sechs Wochen nach der Krankschreibung beginnt. Wenn die Rente bewilligt wird, bekommt die Krankenversicherung das bis dahin gezahlte Krankengeld von der DRV zurück.

Hallo Uwe,

der Telefontermin mit der DRV wird hoffentlich Klarheit bringen.

Nach meiner Erinnerung ist nicht der Zeitpunkt der Krankschreibung entscheidend, sondern der Beginn des Krankengeldbezuges, der sechs Wochen nach der Krankschreibung beginnt. Wenn die Rente bewilligt wird, bekommt die Krankenversicherung das bis dahin gezahlte Krankengeld von der DRV zurück.


Ja genau das ist ja das Problem. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind nicht das Problem. Das Problem ist das anschließende monatelange Krankengeld!!

Der “Telefontermin” war leider eine Lach Nummer.

  • So viel geballte Inkompetenz war schon schmerzhaft.

Entweder wollten die nicht oder sie konnten nicht…
Es kam immer wieder reflexhaft die Aufforderung die Fragen schriftlich zu stellen.

– Dass ich das bereits am 1. Februar 2020 gemacht hatte und auf Antwort warte hat die nicht interessiert, fühlten sich sogar persönlich angegriffen.

Wenn ich wieder auf die Welt komme werde ich Beamter bei der DRV, bin unkündbar und nicht für meine Taten zur Verantwortung zu ziehen.

So, ich habe fertig :-(((

LG
Uwe