Will heißen, hier sollen alle grundsätzlich Notruf 110 anrufen wenn jemand auf einem (nicht benutzem) Parkplatz steht??
Mag sein dass jemand dir das so irgendwann mal gesagt haben soll. Hast du schon mal die Gesetzeslage dazu angeschaut?
Rechtlich sprechen wir über sogenannte Fremdanzeigen. Im Fall von Falschparkern über Fremdanzeigen einer Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson zunächst vom Ordnungsamt als Anregung zu sehen, eine bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Sprich: Es handelt sich um einen Anfangsverdacht.
Im nächsten Schritt ist also der von Amts wegen bekannt gewordene Sachverhalt zu prüfen. Es geht vor allem darum, ob genügend Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die auf das tatsächliche Begehen der Ordnungswidrigkeit hindeuten (§152 Abs 2 StPo). Hier gibt es kein Ermessen! Das Ordnungsamt muss den Tatbestand untersuchen.
Wenn es sich nicht um eine Störung des fließenden Verkehrs oder eine individuelle Notlage handelt, ist eigentlich erstmal das Ordnungsamt zuständig. Wenn nun also irgendeine Streife sich mit Blaulicht für dich in Bewegung setzen soll, wäre das eine absolute Ausnahme und sicherlich nicht die Regel…