Wie kann ein Schwerbehindertenparkplatz reserviert sein?

Wenn es ein Anwohnerparkplatz für Dich “in nächster Nähe” ist, dann vielleicht eigenes Kennzeichenschild aufstellen (lassen).

Es geht ihm darum, dass dieser Platz für Ihn reserviert ist.
Da er zurzeit kein Fahrzeug hat, darf dort auch sonst niemand stehen!
Muss er eben leer bleiben.
Der schreibt bestimmt auch allgemeine Falschparker auf.

zumal ich vörübergehend keinAuto hhabe
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zumal ich vörübergehend keinAuto hhabe
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Okay,
aber trotzdem ist es ungehörig auf dem Platz zu parken und letztendlich sind doch viele Gesunde so dreist oder oberflächlich

Ich habees immer noch nicht verstanden.

Wenn ich so durch Stätte fahre und Behindertetenparkplätze sehe, habe ich noch nie einen personalisierten gesehen.

Steht da jetzt auch Kennzeichen oder Name dran oder nicht?

Es ist äußerst ungehörig einen nicht nutzbaren Platz zu verteidigen.
DEN NIMMT MAN SOLANGE AUßER BETRIEB!

Es lebe Don Quijote…

So wie ich das nach mehrmaligen nachfragen verstehen will ist das sein Parkplatz. Er braucht dafür einen Schein.

Die Benutzung durch Fremde besitzt jetzt für mich die gleiche Qualität, wie wenn jemand den Parkplatz benutzt der mit meinem Kennzeichen gekennzeichnet ist. Stellt sich ja auch keiner hin.

Vielleicht / bestimmt wäre diese Kennzeichnung die Lösung.

Soviel Blödsinn…selten gelesen…

Es gibt für niemanden einen Grund auf einem behinderten Parkplatz zu stehen…auch nicht zum halten oder nur kurz oder so nen Quatsch…

Auf öffentlichen Rollstuhl Parkplätzen Ordnungsamt oder Polizei informieren …die sind verpflichtet
Abschleppen zu lassen.

Und bei persönlich zu erkanntem Parkplatz steht ja das Zusatz Schild dabei
Nur mit Parkausweis Nummer …
Da darf auch keiner mit nem rolli Parkausweis darauf stehen oder halten
Ist nur für den Ausweis Inhaber…
Da geht das auch ratz ratz ein Anruf und abgeschleppt ist der ar…

Könnte Bücher mit den dum…ausreden schreiben die die super Autofahrer haben und keine StVO kennen.

Mich kot…das immer an …und rufe immer wieder mal die Polizei und lass die abschleppen …
Ja zu meiner inneren Befriedigung…
Denn mir bringt jeder Meter weniger laufen sehr viel.

Ein stressfreies parken allen aG lern.

…rechtlich kann sogar nach 3 Minuten abgeschleppt werden…

„… Wird ein Behindertenparkplatz durch eine Markierung, durch einen Zusatzschild beim Zeichen 314 oder beim Zeichen 315 ausgewiesen, darf auf diesem nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen geparkt werden. Liegen diese nicht vor, ist das Fahrzeug unberechtigt abgestellt. Darüber hinaus gelten auch immer alle allgemeinen Regeln zum Halten und Parken der StVO.

Ein Bußgeld von 55 Euro wird fällig, wenn ein Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde. Zudem sollten die Fahrer bzw. Halter auch damit rechne, dass sie ihren fahrbaren Untersatz an einem anderen Ort abholen dürfen. Denn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist es durchaus angemessen, widerrechtlich parkende Autos regelmäßig von einem durch Verkehrszeichen ausgewiesenen Behindertenparkplatz, abschleppen zu lassen.

Bereits nach drei Minuten Standzeit sowie durch das Verlassen des Fahrzeugs, ist laut dem Landgericht Leipzig das Abschleppen gerechtfertigt.…“

Generell wird davon abgeraten, den Notruf zu verwenden…

„… Ist ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, kann dies den Behörden mitgeteilt werden. Allerdings ist es hier empfehlenswert, das Bürgertelefon der Polizei zu nutzen oder das Ordnungsamt zu verständigen. Meist werden Parkverstöße in Bezug auf einen Behindertenparkplatz als ernster Verstoß angesehen, jedoch nicht als Rechtfertigung für die Nutzung des Polizeinotrufes……“

Wie unbekannt die StVO ist merkt man va bei Fahrradfahrern. Ich hab ja nur einG und darf deshalb nicht drauf stehn. Als ich im Sommer Kaffee trinken ging hatte ne Horde „sportlicher“ Komposties sich mit ihren Fahrrädern auf nen Behindertenparkplatz gestellt. Zum Glück bin ich „nur“ körperlich behindert und nicht geistig wie die…

Radfahrer hab ich eh gefressen, die meinen sie dürften alles…

zumal ich vörübergehend keinAuto hhabe
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Rabähhhhh

Ganz davon abgesehen ein bestimmter Parkplatz außerhalb des eigenen Grundstücks kostet meist etwas und idR mit einigen Autos mehr belegt… Anwohnerparkplätze in der Innenstadt…
Bei Parkplätzen in Wohnanlagen steigt die Anzahl der Analphabethen bzgl. Schildern unter Neuzuzpgen massiv…

Du hattest also auch kein Fahrzeug mehr und hast den Platz nur aus Prinzip freigehalten.

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Wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn !!

  • Ich kam zurück und der Parkplatz war mehrfach blockiert.

Also IMMER die Polizei rufen, kostet momentan 30 Euro für den Falschparker.

Uwe

Generell wird davon abgeraten, den Notruf zu verwenden…

�� Ist ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, kann dies den Behörden mitgeteilt werden. Allerdings ist es hier empfehlenswert, das Bürgertelefon der Polizei zu nutzen oder das Ordnungsamt zu verständigen. Meist werden Parkverstöße in Bezug auf einen Behindertenparkplatz als ernster Verstoß angesehen, jedoch nicht als Rechtfertigung für die Nutzung des Polizeinotrufes…��

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Falsch

Die Beamten sagten den Notruf nutzen.

Uwe

Ich habees immer noch nicht verstanden.

Wenn ich so durch Stätte fahre und Behindertetenparkplätze sehe, habe ich noch nie einen personalisierten gesehen.

Steht da jetzt auch Kennzeichen oder Name dran oder nicht?

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Soo schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Der individuelle Parkplatz hat eine NUMMER, die auf dem Schild steht.

  • Damit ist der personalisiert.

Uwe

Vielen dank für die Klarstellung
Ich hätte es nicht besser schreiben können.

Erstaunlich wieviel Blödsinn in diesem Thread verzapft wurde.

LG
Uwe

Will heißen, hier sollen alle grundsätzlich Notruf 110 anrufen wenn jemand auf einem (nicht benutzem) Parkplatz steht??

Mag sein dass jemand dir das so irgendwann mal gesagt haben soll. Hast du schon mal die Gesetzeslage dazu angeschaut?

„… Rechtlich sprechen wir über sogenannte Fremdanzeigen. Im Fall von Falschparkern über Fremdanzeigen einer Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson zunächst vom Ordnungsamt als Anregung zu sehen, eine bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Sprich: Es handelt sich um einen Anfangsverdacht.

Im nächsten Schritt ist also der von Amts wegen bekannt gewordene Sachverhalt zu prüfen. Es geht vor allem darum, ob genügend Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die auf das tatsächliche Begehen der Ordnungswidrigkeit hindeuten (§152 Abs 2 StPo). Hier gibt es kein Ermessen! Das Ordnungsamt muss den Tatbestand untersuchen.…“

Wenn es sich nicht um eine Störung des fließenden Verkehrs oder eine individuelle Notlage handelt, ist eigentlich erstmal das Ordnungsamt zuständig. Wenn nun also irgendeine Streife sich mit Blaulicht für dich in Bewegung setzen soll, wäre das eine absolute Ausnahme und sicherlich nicht die Regel…