reservierter Schwerbehindertenparkplatz ständig belegt
s ist immer derselbe mit seinem alten Benz, nur was mache ich damit er dies ein für alle mal unterläßt?
Ich mag nicht immer die Polizei rufen zumal ich vörübergehend keinAuto hhabe

Willst du also deinen persönlichen Parkplatz verteidigen ohne ihn aktuell überhaupt zu nutzen?

Wenn du schon mehrfach deswegen die Polizei gerufen hast, weißt du doch schon, dass du nach drei Stunden abschleppen lassen kannst. Langt das nicht?

Oder suchst du hier etwa nach „unkonventionellen Methoden“ wie Reifen abstechen, hässliche Zettel auf die Windschutzscheibe kleben,…? Was würde dir das denn bringen?

nach drei Stunden abschleppen lassen kannst. ?
Wo steht das?

Einen Behindertenplatz, ob reserviert oder nicht, zu blockieren ist eine Sauerei.
Das ist die eine Seite.
Einen Platz zu verteidigen, ohne ihn zu nutzen, aber auch!
Es zerstört die Akzeptanz von Behindertenplätzen!
Solange Du ihn nicht nutzt, decke ihn mit einem Sack oder ähnlichen ab, bis er wieder genutzt wird!
Der Platz ist kein Privateigentum, sondern wird von der Allgemeinheit schwerbehinderten Mitmenschen zur Erleichterung zur Verfügung gestellt.
Rufst Du die Polizei, obwohl Dir gar kein Schaden entsteht, könnte der Schuss sehr wohl nach hinten losgehen!

Wenn die Polizei dahinterkommt,
dass Du kein Fahrzeug besitzt und Du sie nur aus Rechthaberei beschäftigst,
könnte dies zur Aberkennung führen!
Glaube nicht an eine erneute Genehmigung danach!

War bei mir auch so und die gerufene Polizei hat mich AUSDRÜCKLICH aufgefordert sofort anzurufen wenn da wieder jemand drauf steht.

  • Also bitte keine Hemmungen und sofort die örtliche Polizei anrufen !

LG
Uwe

Du hattest also auch kein Fahrzeug mehr und hast den Platz nur aus Prinzip freigehalten.

Wie kann ein Schwerbehindertenparkplatz reserviert sein?

Wenn es ein Anwohnerparkplatz für Dich “in nächster Nähe” ist, dann vielleicht eigenes Kennzeichenschild aufstellen (lassen).

Es geht ihm darum, dass dieser Platz für Ihn reserviert ist.
Da er zurzeit kein Fahrzeug hat, darf dort auch sonst niemand stehen!
Muss er eben leer bleiben.
Der schreibt bestimmt auch allgemeine Falschparker auf.

zumal ich vörübergehend keinAuto hhabe
---------------Zitat Ende---------------------

zumal ich vörübergehend keinAuto hhabe
---------------Zitat Ende---------------------

Okay,
aber trotzdem ist es ungehörig auf dem Platz zu parken und letztendlich sind doch viele Gesunde so dreist oder oberflächlich

Ich habees immer noch nicht verstanden.

Wenn ich so durch Stätte fahre und Behindertetenparkplätze sehe, habe ich noch nie einen personalisierten gesehen.

Steht da jetzt auch Kennzeichen oder Name dran oder nicht?

Es ist äußerst ungehörig einen nicht nutzbaren Platz zu verteidigen.
DEN NIMMT MAN SOLANGE AUßER BETRIEB!

Es lebe Don Quijote…

So wie ich das nach mehrmaligen nachfragen verstehen will ist das sein Parkplatz. Er braucht dafür einen Schein.

Die Benutzung durch Fremde besitzt jetzt für mich die gleiche Qualität, wie wenn jemand den Parkplatz benutzt der mit meinem Kennzeichen gekennzeichnet ist. Stellt sich ja auch keiner hin.

Vielleicht / bestimmt wäre diese Kennzeichnung die Lösung.

Soviel Blödsinn…selten gelesen…

Es gibt für niemanden einen Grund auf einem behinderten Parkplatz zu stehen…auch nicht zum halten oder nur kurz oder so nen Quatsch…

Auf öffentlichen Rollstuhl Parkplätzen Ordnungsamt oder Polizei informieren …die sind verpflichtet
Abschleppen zu lassen.

Und bei persönlich zu erkanntem Parkplatz steht ja das Zusatz Schild dabei
Nur mit Parkausweis Nummer …
Da darf auch keiner mit nem rolli Parkausweis darauf stehen oder halten
Ist nur für den Ausweis Inhaber…
Da geht das auch ratz ratz ein Anruf und abgeschleppt ist der ar…

Könnte Bücher mit den dum…ausreden schreiben die die super Autofahrer haben und keine StVO kennen.

Mich kot…das immer an …und rufe immer wieder mal die Polizei und lass die abschleppen …
Ja zu meiner inneren Befriedigung…
Denn mir bringt jeder Meter weniger laufen sehr viel.

Ein stressfreies parken allen aG lern.

…rechtlich kann sogar nach 3 Minuten abgeschleppt werden…

„… Wird ein Behindertenparkplatz durch eine Markierung, durch einen Zusatzschild beim Zeichen 314 oder beim Zeichen 315 ausgewiesen, darf auf diesem nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen geparkt werden. Liegen diese nicht vor, ist das Fahrzeug unberechtigt abgestellt. Darüber hinaus gelten auch immer alle allgemeinen Regeln zum Halten und Parken der StVO.

Ein Bußgeld von 55 Euro wird fällig, wenn ein Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde. Zudem sollten die Fahrer bzw. Halter auch damit rechne, dass sie ihren fahrbaren Untersatz an einem anderen Ort abholen dürfen. Denn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist es durchaus angemessen, widerrechtlich parkende Autos regelmäßig von einem durch Verkehrszeichen ausgewiesenen Behindertenparkplatz, abschleppen zu lassen.

Bereits nach drei Minuten Standzeit sowie durch das Verlassen des Fahrzeugs, ist laut dem Landgericht Leipzig das Abschleppen gerechtfertigt.…“

Generell wird davon abgeraten, den Notruf zu verwenden…

„… Ist ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, kann dies den Behörden mitgeteilt werden. Allerdings ist es hier empfehlenswert, das Bürgertelefon der Polizei zu nutzen oder das Ordnungsamt zu verständigen. Meist werden Parkverstöße in Bezug auf einen Behindertenparkplatz als ernster Verstoß angesehen, jedoch nicht als Rechtfertigung für die Nutzung des Polizeinotrufes……“

Wie unbekannt die StVO ist merkt man va bei Fahrradfahrern. Ich hab ja nur einG und darf deshalb nicht drauf stehn. Als ich im Sommer Kaffee trinken ging hatte ne Horde „sportlicher“ Komposties sich mit ihren Fahrrädern auf nen Behindertenparkplatz gestellt. Zum Glück bin ich „nur“ körperlich behindert und nicht geistig wie die…

Radfahrer hab ich eh gefressen, die meinen sie dürften alles…