https://www.finanztip.de/gkv/reha-antrag/

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aufforderung-zum-reha-antrag/folgen-der-aufforderung-fuer-versicherte_242_225716.html

https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rentenversicherung/beratungsstellen-der-deutschen-rentenversicherung.html

WICHTIG
Eine Reha kann als Rentenantrag gewertet werden.
Über die Arbeitsfähigkeit entscheidet die Rehaklinik.

Mich wollte man direkt nach einem Schub, zwangsweise Verrenten.
Hatte nur Glück, den Klinikchef auf meine Seite ziehen zu können.
Habe danach noch 10 Jahre gearbeitet, was sich nicht zuletzt auf meine Rente positiv auswirkt.

Lässt sich das Verrenten nicht umgehen, solltest Du wissen, Du wirst rückwirkend berechnet.
Solltest Du bereits ein Jahr krankgeschrieben sein, wird dieser Kranbeschreibungstermin als Rentenbeginn gewertet. Im ungünstigsten Fall bekommst Du gar keine Rente, weil Dir z.b. ein halbes Jahr Anwartschaft fehlt. Oder es wird Dir ein Jahr abgezogen!

Wer monatlich eine Rente von 1.000 Euro erwartet, aber ein Jahr früher aufhört, der muss also 12 Monate Abschläge je 0,3 Prozentpunkte hinnehmen – in Summe 3,6 Prozent. Das heißt, es gibt jeden Monat 36 Euro weniger, insgesamt also 964 Euro. Dieser Abzug von 3,6 Prozent bleibt ebenfalls bis zum Lebensende bestehen.

Du machst hier dem einen oder anderen vielleicht gerade Hoffnung. Das hat mit der Praxis aber nichts zu tun.

Du meinst, ich hätte mir die Angaben aus den Fingern gesaugt?

Ein GANZ wichtiger Tipp !!!

Bei meiner Reha vor 3 Jahren habe ich gleich zu Beginn JEDEM Therapeuten klar gemacht, dass ich KEINE Verrentung anstrebe und keine entsprechenden Kommentare im Abschlussbericht wünsche.

– Hat geklappt –

LG
Uwe

Bei mir auch so gewesen… Toi Toi Toi