Ich möchte mit Euch heute einen, zumindest für mich, sehr kuriosen Sachverhalt teilen.

Seit 15 Jahren beziehe ich eine 50% Erwerbsminderungsrente und verdiene im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen hinzu.

Wenn ich ab 1.1.2021 zu 100% Erwerbsgemindert wäre (leider gesundheitlich nicht ganz unwahrscheinlich) würde ich MEHR RENTE erhalten, als wenn ich noch 3 Jahre weiterarbeiten würde und dann in Regelaltersrente (Grenze für Behinderte) ginge !!

– Also 3 Jahre länger arbeiten und WENIGER Rente als wenn ich gleich aufhöre –

  • Der Grund liegt wohl in erheblichen Nachbesserungen der letzten Jahre, was die Hinzurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente angeht.

LG
Uwe

Verrückt, oder?

Das System ist zu komplex als, dass es noch jemand versteht, imho.

Als ich von 50% auf 100% EWR gegangen bin, konnte mir keiner mit seiner Kompetenz meine Sorgen nehmen, dass mein zweiter Teil der EWR - in dem ich noch halbtags gearbeitet habe - nicht geringer ausfällt als der Erste.

Verrückt, oder?

Das System ist zu komplex als, dass es noch jemand versteht, imho.

Als ich von 50% auf 100% EWR gegangen bin, konnte mir keiner mit seiner Kompetenz meine Sorgen nehmen, dass mein zweiter Teil der EWR - in dem ich noch halbtags gearbeitet habe - nicht geringer ausfällt als der Erste.


Genau DAS treibt mich auch um !!
Ich habe jetzt einen Fachanwalt mit der Klärung beauftragt und Ihm GENAU diese Situation geschildert.
– Die Thematik war Ihm nicht fremd…

Der 2. Teil meiner reinen EM-Rente wird aber auf jeden Fall höher ausfallen, da im Gegensatz zum 1. Teil (seit 2003) inzwischen viel längere Hinzurechnungszeiten gelten.

Wie sich das Ganze dann in der Alters-Rente darstellt (ab 1.1.2024 ohne Abschlag) wird sich zeigen.

Es bleibt spannend.

LG
Uwe