Der § 12 und das Wirtschaftlichkeitsgebot sind m.E. einfach nur Todschlagsargumente die allem Handeln der Kassen unterliegen. Wozu überhaupt noch Hilfsmittelnummern vergeben wenn jedes Mal ein Sachbearbeiter mit §12 drohen könnte.
Wie du aber auch schon geschrieben hast gibt es sicherlich zu allen Anträgen irgendwo einen Ermessensspielraum den man vorab kennen sollte. Und deswegen nochmals meine Frage nach Rollstühlen wo m.E. der allergrößte Ermessensspielraum besteht.
Bei diesen Ergometern ist der preisliche Unterschied etwa 2,500 für das alte und 3,500 für das neue Teil. Bei Rollstühlen ist die Spanne eher zwischen 2,000 für einen Kassenrolli bis fünfstellig für ein Designer Teil. Und trotzdem wird - eine ausreichende Begründung vorausgesetzt- oft genug
gezahlt.
Daher mein Standpunkt: Wenn die ärztliche Begründung bzw. der mit dem Therapeuten erstellte Erprobungsbericht ausreichend eindeutig ist und eine Hilfsmittelnummer vorliegt, dann würde ich gerne mal die Begründung der Kasse sehen wenn sie bei so einer Differenz dennoch ablehnt und auch bereit ist, dafür vor ein Sozialgericht zu gehen.
Das soll nicht heißen, daß ich deinen Standpunkt nicht verstehe. Ich sehe es halt anders.
rumpumpel kann ja später mal berichten ob die Kasse abgelehnt hat falls er das neue bestellt
haben sollte.