Ich habe den THERA-Trainer tigo 530.

Wenn Du etwas Platzsparendes suchst, wo man nur die Beine trainieren kann dann nimm das Motomed viva2.

  • Wahrscheinlich gibt es da auch ein Nachfolgemodell aber das hier ist in der Tat platzsparend.

LG
Uwe

Wenn Du etwas Platzsparendes suchst, wo man nur die Beine trainieren kann dann nimm das Motomed viva2.

  • Wahrscheinlich gibt es da auch ein Nachfolgemodell aber das hier ist in der Tat platzsparend.

LG
Uwe

PS:
Das Ganze gab es auch noch mit Armtrainer Aufsatz aber das war mir dann entschieden zu wuchtig für die Wohnung.

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich hätte anfangs wohl doch etwas ausführlicher sein müssen.

Reck hatte in der letzten DMSG-Zeitschrift Werbung geschaltet, also habe ich da angerufen. Mir wurde gesagt, daß es im Moment etwas länger dauern würde, mir so ein Gerät vorzuführen; über ein Sanitätshaus ginge es schneller.

Wir haben zwei Sanitätshäuser rausgesucht, von denen das erste zwar Geräte hat, im Moment aber keins frei ist.
Sanitätshaus Nummer zwei hat als aller erstes ein Rezept verlangt.

Dann habe ich mich auf der Website von Reck umgeschaut und fühlte mich von viva2, viva2 light, loop.l und loop light.la
doch etwas überfordert und habe hier nachefragt.

Wo liegt jetzt die Schwierigkeit?

Lass Dir das Rezept obigen Text geben und gut. Willst Du unbedingt einen von Reck haben, frag Dein Sanitätshaus.

Die ‘systemrelevanz’ sehe ich bei Bewegungstrainern nicht so vorhanden. Durch eine kommunikative Fehlleistung seitens meines Sanitätshaus

  • ich wollte ein Motomed = Bewegungstrainer, ohne Rückfrage kam die Antwort ‘haben sie nicht’ -

habe ich mich direkt an meine TKK gewand. Die hat das alles organisiert. Aus dem Motomed viva 2 wurde zwar ein Thera Trainer Tigo und das große Sanitätshaus ist ein paar Kilometers weg, als mein Kleines - aber es ist erfrischend zu sehen, wie effizient Sanitätshäuser arbeiten können. Sicherlich ist man bei großen Sanitätshäusern eher eine Nummer.

Zeitlich gesen funktioniert letzter Weg vermutlich am Schnellsten und ggf. hast Du ja einen gewichtigen Ansprechpartner, wenn es nicht rund läuft (hat man auch so, aber Kontakt in der Sache war schonmal da).

Ps: Wenn Du fast blind bist und die Hände nicht benutzen kannst, hätte man vermutlich größere Chancen auf ein großes Display und große Tasten.

Das sollte dann auf dem Rezept vermerkt sein.

Also ich würde sofort das loop von Reck verlangen und damit auch deinen Erprobungsbericht für die Kasse machen. Das loop ist neu und die anderen Teile allesamt schon mindestens 20 Jahre alt…

Du würdest ja auch nicht zum VW Händler gehen um eine Probefahrt mit einen Golf III zu verlangen oder ein Smartphone mit dem Bildschirm einer Casio Uhr zu kaufen.

Sei jedenfalls froh dass das loop mittlerweile eine Hilfsmittelnummer hat. Vor ein paar Jahren wollte ich auch so eins und habe den zuständigen Produktmanager bei Reck monatelang bedrängt. Der muß sich damals aber wohl am Ausschuss der Kassen eine Ewigkeit die Zähne ausgebissen haben für eine Zulassung.

Bei der gesetzlichen Kasse gibt es halt § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß
des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/12.html

Mehr wie die Schulnoten 4 gibt es bei der ollen GKV nicht…

Nach mehreren Widersprüchen, zwei Gutachten, sowie Klage vor dem Sozialgericht mit Hilfe des VDK habe ich den Motomed Viva 2 ligth Arm und Beintrainer endlich genehmigt bekommen. Das ganze dauerte 3 Jahre.
Ich bin bei der angeblichen Nr.1 der Krankenkassen versichert.
Es gibt Krankenkassen die genehmigen sofort.
MS seit 10 Jahren, EDSS 6,5.

Gruß Hermi

Hattest Du bereits eine Reha?
Da habe ich das Teil verordnet bekommen (Viva2) und war nach 2 Wochen bei mir.
Es ist nicht das neueste Modell aber eben auch nicht so wuchtig und voll funktionstüchtig.

LG
Uwe

Und worauf willst du hinaus?

In §2 steht: „… Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.…“

Wie argumentiert man denn eigentlich, wenn man Designer Rollis, die ein vielfaches von dem hier kosten, bezahlt haben will?

Ich muss da Eva Recht geben. Die GKV zieht da gnadenlos Ihren ‘rechtlichen Katalog’ durch.

Da könnte nur klagen vor Gericht was bringen und man muss (‘objektiv’) überzeugt sein, dass man 100% im Recht ist und die Argumente für sich sprechen (so als ‘pauschaler Kompass’).

Für einen Bewegungstrainer? Gibt Wichtigeres, um das man irgendwann mit der KK streiten kann, imho.

Mit wirtschaftlicher Zuzahlung wird man vermutlich auch das neueste Modell bekommen. So gnädig sind viele KKs dann doch.

Nein ich hatte keine Reha.
Das Rezept stellte mir mein Neurologe aus.
Ich habe meinen Rollstuhl auch erst nach unzähligen Widersprüchen genehmigt bekommen, das dauerte dann “nur” ein dreiviertel Jahr.

Gruß Hermi

Was meinst du mit „rechtlichen Katalog“?
Das neue Teil hat genauso eine Hilfsmittelnummer wie das alte.

Du legst ein Rezept und ein Erprobungsbericht vor auf denen genau steht, dass es das neue sein soll. Was können die Kassen dann machen?

Deswegen fragte ich nach dem Vorgehen bei Rollstühlen. Wenn ich/mein Arzt/Therapeut ausreichend begründen kann, weshalb es anstelle eines „Aktivrolli“ der leichte Schweizer sein soll, dann wird doch auch gezahlt. Es haben ja schließlich beide Teile eine Hilfsmittelnummer.

Mit ‘rechtlichen Katalog’ meine ich, handeln der KK nach Ihren vertraglichen Zusicherungen und geltedem Recht. Keinen Millimeter mehr!

Sobald es eventuell in den Ermessenspielraum geht, ist der normale Sachbearbeiter nicht mehr der richtige Ansprechpartner, so meine Erfahrung.

Deine Ansichten kann ich aus meiner Erfahrung leider nicht bestätigen und ich bilde mir ein, dass meine Begründungsideen im Bedarfsfalle einem Gerichtsprozess standhalten.

Aber soweit zu gehen, wegen eines Bewegungstrainers - oder wie bei mir damals den neuen LI - Akkus des Efix - einen Grichtsprozess zu führen, halte ich für kontraproduktiv.

PS: Hilfsmittelnummer ist gut. Würde aber z.B. ‘nichts’ bringen, wenn es um eine Doppelversorgung ginge.

Eva hat ja einen § zitiert. Da kommst Du erstmal mit ‘Deinen’ Ansichten nicht gegen an.

Der § 12 und das Wirtschaftlichkeitsgebot sind m.E. einfach nur Todschlagsargumente die allem Handeln der Kassen unterliegen. Wozu überhaupt noch Hilfsmittelnummern vergeben wenn jedes Mal ein Sachbearbeiter mit §12 drohen könnte.

Wie du aber auch schon geschrieben hast gibt es sicherlich zu allen Anträgen irgendwo einen Ermessensspielraum den man vorab kennen sollte. Und deswegen nochmals meine Frage nach Rollstühlen wo m.E. der allergrößte Ermessensspielraum besteht.

Bei diesen Ergometern ist der preisliche Unterschied etwa 2,500€ für das alte und 3,500€ für das neue Teil. Bei Rollstühlen ist die Spanne eher zwischen 2,000€ für einen Kassenrolli bis fünfstellig für ein Designer Teil. Und trotzdem wird - eine ausreichende Begründung vorausgesetzt- oft genug
gezahlt.

Daher mein Standpunkt: Wenn die ärztliche Begründung bzw. der mit dem Therapeuten erstellte Erprobungsbericht ausreichend eindeutig ist und eine Hilfsmittelnummer vorliegt, dann würde ich gerne mal die Begründung der Kasse sehen wenn sie bei so einer Differenz dennoch ablehnt und auch bereit ist, dafür vor ein Sozialgericht zu gehen.

Das soll nicht heißen, daß ich deinen Standpunkt nicht verstehe. Ich sehe es halt anders.
rumpumpel kann ja später mal berichten ob die Kasse abgelehnt hat falls er das neue bestellt
haben sollte.

Wie ich in der Praxis vorgehe ist nicht unbedingt das, was ich so pauschal raten würde.

Inkl. Widerspruch halte ich Außeinandersetzungen mit der KK beinahe für normal. Eigene Argumente kann man ohnehin eigentlich richtig nur ab Widerspruch anführen.

‘Drohen’ ist eine blumige Wortwahl. Es stellt sich die Frage, ob man sein Recht auch einklagen würde, wenn man sich im Recht sieht und es nicht läuft.

Achso und bei der nächsten Reha und/oder Infusion ruhig ein Motomed über den Arztbericht empfehlen lassen. Kann auf keinen Fall schaden.

Die GKV denkt sehr viel anders als Du und meint der Golf III reicht völlig aus.

Als ich mein Motomed erhalten habe, gab es noch das Viva 1 und meist wurde auch nur das bezahlt. Scheint es heute nicht mehr zu geben, deshalb ein Link zu Ebay. Das ist wirklich nur der Beintrainer und dazu dieses uralte kabelgebundenen Bedienelement ohne die Haltegriffe, das Display (Viva2) musste extra begründet werden.
https://www.ebay.de/itm/Reck-Motomed-Viva-1-Beintrainer-/153832572317

Deshalb ist für viele Kassen das verfügbare Viva2 mit dem Display schon die momentan ausreichende Versorgung. Und ja, Kassen klagen für 500 €, denn die erste Instanz im Sozialgericht ist kostenlos.

Beim Rollator gilt der schwere Panzer als ausreichend, die Zahlen dem Sanihaus eine Pauschale von unter 100€ und sind fertig.

https://www.witt-weiden.de/p/9312?size=0&gw=183085085&ecc=085&targetid=pla-307348511922&gclid=EAIaIQobChMIwNa_zJfA6gIVl9wYCh0PHgaCEAQYBiABEgLz0fD_BwE#imageZoomimages%2F9873bd2f65bf695d1234a3bc467834f3

Bei Rollstühlen gibt es gewaltige Unterschiede, bei mir spielt das Gewicht eine große Rolle und deshalb konnte ich den teuren festverschweißten Starrahmen begründen. Manche zahlen die Differenz auch selber. Im Jahr 2010 sollte ein einfacher Küschall K4 vom Quellenhof verordnet eine Aufzahlung von 1.000€ kosten, da hieß es die Kasse zahlt nur 1.800 - 2.100 € mehr bekommt man nicht.

Mittlerweile benötigt man für ganz viele Hilfsmittel mindestens einen Widerspruch. Aus der Reha verordnet funktioniert das manchmal besser. Ab einem Alter von 50 Jahren kommt die Frage ob es denn ein Aktivrollstuhl sein muss, der Standardrollstuhl würde doch auch ausreichen.