Ich wollte mal ein Motomed ausprobieren, ob das hilfreich sein könnte,
ob ich es hier irgendwo hinstellen kann, wo es nicht stört.

Ich habe zwei Sanitätshäuser in unter 30 km Entfernung, die ohne Rezept gar nichts machen.
Ich habe das der KK geschildert, die finden so ein Verhalten wohl normal.

Also werde ich vom Neuro ein Rezept anfordern.
Was soll er draufschreiben? Es gibt bei dem Ding ja unterschiedliche Ausführungen?

Hallo!
Ich kenne nur das Motomed vom Hersteller Reck. Es steht bei mir vor dem Fenster.
Das Sanitätshaus hatte mir erst eins geliefert was schon über 20 Jahre alt war. Nachdem ich das reklamiert hatte wurde es umgetauscht gegen ein aktuelles. Inzwischen soll es wohl auch solche geben, womit man Arme und Beine gleichzeitig trainieren kann. Ich suche jetzt erstmal die Seite vom Hersteller raus.

Ich nehme an, dass Du einen für Arme und Beine brauchst?

Dann brauchst Du (Rezepttext) einen
» fremdkraftbetriebenen Arm- und Beinbewegungstrainer

Kannst als zusätzliche Konkretisierung Motomed viva 2 (weiß gerade nicht, ob das noch das aktuelle Modell) ist. Dann würde ich aber hinterhersein, dass die KK keinen Stress macht.

Der Thera Trainer ist für mich gleichwertig und dann kannst Du gnädigerweise Dein OK geben oder so.

Diagnose auf dem Rezept nicht vergessen!

Was dann erstmal erstmal übernommen wird sind die Kosten für die Erprobungsphase. Wenn die - belegt durch Dein ‘Protokoll’ - erfolgreich war, wird das Teil stehen gelassen.

Hersteller oder Sanitätshaus geben Dir Hilfe beim Ausfüllen des Protokolls.

Man kann jetzt noch verschiedene Optionen fordern, z.B. riesiges Display, Telespiel, … , ich würde aber davon ausgehen, dass das nicht gut bei der KK kommt, sowieso abgeleht wird und Du es auch nicht schlüssig begründen kannst.

Ich habe den THERA-Trainer tigo 530.

Wenn Du etwas Platzsparendes suchst, wo man nur die Beine trainieren kann dann nimm das Motomed viva2.

  • Wahrscheinlich gibt es da auch ein Nachfolgemodell aber das hier ist in der Tat platzsparend.

LG
Uwe

Wenn Du etwas Platzsparendes suchst, wo man nur die Beine trainieren kann dann nimm das Motomed viva2.

  • Wahrscheinlich gibt es da auch ein Nachfolgemodell aber das hier ist in der Tat platzsparend.

LG
Uwe

PS:
Das Ganze gab es auch noch mit Armtrainer Aufsatz aber das war mir dann entschieden zu wuchtig für die Wohnung.

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich hätte anfangs wohl doch etwas ausführlicher sein müssen.

Reck hatte in der letzten DMSG-Zeitschrift Werbung geschaltet, also habe ich da angerufen. Mir wurde gesagt, daß es im Moment etwas länger dauern würde, mir so ein Gerät vorzuführen; über ein Sanitätshaus ginge es schneller.

Wir haben zwei Sanitätshäuser rausgesucht, von denen das erste zwar Geräte hat, im Moment aber keins frei ist.
Sanitätshaus Nummer zwei hat als aller erstes ein Rezept verlangt.

Dann habe ich mich auf der Website von Reck umgeschaut und fühlte mich von viva2, viva2 light, loop.l und loop light.la
doch etwas überfordert und habe hier nachefragt.

Wo liegt jetzt die Schwierigkeit?

Lass Dir das Rezept obigen Text geben und gut. Willst Du unbedingt einen von Reck haben, frag Dein Sanitätshaus.

Die ‘systemrelevanz’ sehe ich bei Bewegungstrainern nicht so vorhanden. Durch eine kommunikative Fehlleistung seitens meines Sanitätshaus

  • ich wollte ein Motomed = Bewegungstrainer, ohne Rückfrage kam die Antwort ‘haben sie nicht’ -

habe ich mich direkt an meine TKK gewand. Die hat das alles organisiert. Aus dem Motomed viva 2 wurde zwar ein Thera Trainer Tigo und das große Sanitätshaus ist ein paar Kilometers weg, als mein Kleines - aber es ist erfrischend zu sehen, wie effizient Sanitätshäuser arbeiten können. Sicherlich ist man bei großen Sanitätshäusern eher eine Nummer.

Zeitlich gesen funktioniert letzter Weg vermutlich am Schnellsten und ggf. hast Du ja einen gewichtigen Ansprechpartner, wenn es nicht rund läuft (hat man auch so, aber Kontakt in der Sache war schonmal da).

Ps: Wenn Du fast blind bist und die Hände nicht benutzen kannst, hätte man vermutlich größere Chancen auf ein großes Display und große Tasten.

Das sollte dann auf dem Rezept vermerkt sein.

Also ich würde sofort das loop von Reck verlangen und damit auch deinen Erprobungsbericht für die Kasse machen. Das loop ist neu und die anderen Teile allesamt schon mindestens 20 Jahre alt…

Du würdest ja auch nicht zum VW Händler gehen um eine Probefahrt mit einen Golf III zu verlangen oder ein Smartphone mit dem Bildschirm einer Casio Uhr zu kaufen.

Sei jedenfalls froh dass das loop mittlerweile eine Hilfsmittelnummer hat. Vor ein paar Jahren wollte ich auch so eins und habe den zuständigen Produktmanager bei Reck monatelang bedrängt. Der muß sich damals aber wohl am Ausschuss der Kassen eine Ewigkeit die Zähne ausgebissen haben für eine Zulassung.

Bei der gesetzlichen Kasse gibt es halt § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß
des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/12.html

Mehr wie die Schulnoten 4 gibt es bei der ollen GKV nicht…

Nach mehreren Widersprüchen, zwei Gutachten, sowie Klage vor dem Sozialgericht mit Hilfe des VDK habe ich den Motomed Viva 2 ligth Arm und Beintrainer endlich genehmigt bekommen. Das ganze dauerte 3 Jahre.
Ich bin bei der angeblichen Nr.1 der Krankenkassen versichert.
Es gibt Krankenkassen die genehmigen sofort.
MS seit 10 Jahren, EDSS 6,5.

Gruß Hermi

Hattest Du bereits eine Reha?
Da habe ich das Teil verordnet bekommen (Viva2) und war nach 2 Wochen bei mir.
Es ist nicht das neueste Modell aber eben auch nicht so wuchtig und voll funktionstüchtig.

LG
Uwe

Und worauf willst du hinaus?

In §2 steht: „… Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.…“

Wie argumentiert man denn eigentlich, wenn man Designer Rollis, die ein vielfaches von dem hier kosten, bezahlt haben will?

Ich muss da Eva Recht geben. Die GKV zieht da gnadenlos Ihren ‘rechtlichen Katalog’ durch.

Da könnte nur klagen vor Gericht was bringen und man muss (‘objektiv’) überzeugt sein, dass man 100% im Recht ist und die Argumente für sich sprechen (so als ‘pauschaler Kompass’).

Für einen Bewegungstrainer? Gibt Wichtigeres, um das man irgendwann mit der KK streiten kann, imho.

Mit wirtschaftlicher Zuzahlung wird man vermutlich auch das neueste Modell bekommen. So gnädig sind viele KKs dann doch.

Nein ich hatte keine Reha.
Das Rezept stellte mir mein Neurologe aus.
Ich habe meinen Rollstuhl auch erst nach unzähligen Widersprüchen genehmigt bekommen, das dauerte dann “nur” ein dreiviertel Jahr.

Gruß Hermi

Was meinst du mit „rechtlichen Katalog“?
Das neue Teil hat genauso eine Hilfsmittelnummer wie das alte.

Du legst ein Rezept und ein Erprobungsbericht vor auf denen genau steht, dass es das neue sein soll. Was können die Kassen dann machen?

Deswegen fragte ich nach dem Vorgehen bei Rollstühlen. Wenn ich/mein Arzt/Therapeut ausreichend begründen kann, weshalb es anstelle eines „Aktivrolli“ der leichte Schweizer sein soll, dann wird doch auch gezahlt. Es haben ja schließlich beide Teile eine Hilfsmittelnummer.

Mit ‘rechtlichen Katalog’ meine ich, handeln der KK nach Ihren vertraglichen Zusicherungen und geltedem Recht. Keinen Millimeter mehr!

Sobald es eventuell in den Ermessenspielraum geht, ist der normale Sachbearbeiter nicht mehr der richtige Ansprechpartner, so meine Erfahrung.

Deine Ansichten kann ich aus meiner Erfahrung leider nicht bestätigen und ich bilde mir ein, dass meine Begründungsideen im Bedarfsfalle einem Gerichtsprozess standhalten.

Aber soweit zu gehen, wegen eines Bewegungstrainers - oder wie bei mir damals den neuen LI - Akkus des Efix - einen Grichtsprozess zu führen, halte ich für kontraproduktiv.

PS: Hilfsmittelnummer ist gut. Würde aber z.B. ‘nichts’ bringen, wenn es um eine Doppelversorgung ginge.

Eva hat ja einen § zitiert. Da kommst Du erstmal mit ‘Deinen’ Ansichten nicht gegen an.