Liebe Leute, am Freitag nach der Physio-Behandlung bin ich mit dem Stuhl in der Praxis umgefallen und mit dem Kopf nach hinten gegen die Heizung gefallen. Es war ein moderner Stuhl mit dünnen Beinen und ich habe mich nicht richtig draufgesetzt.
Eine dicke Beule links am Kopf und ich war etwas benommen. Die Physiotherapeutin hat mit Eis gekühlt und mich auf die Liege gelegt. Da habe ich mich kurz ausgeruht, habe noch kurz im Wartezimmer gesessen und habe dann mein Tagewerk vollzogen. Nach dem Sturz waren sofort wieder Taubheitsgefühle an der Lippe und in der Hand da. Auch noch später traten die auf. Die Zeit davor hatte ich diese nicht mehr. Kopfschmerzen hatte ich nicht, aber am zweiten Tag danach eine kurze Migräne und vermehrte Muskelanspannungen in den Beinen. Ab und an ist mir etwas komisch.
Meine Frage ist, hätte die Physiotherapeutin den Unfall nicht aufnehmen müssen?
Hat diese Profession in so einem Fall eine Fürsorgepflicht?
Jedenfalls hat sie nicht gesagt, das wäre ein Fall für den Arzt und bei der jetzigen Corona und Grippekrise hätte ich mich auch ungern ins Wartezimmer oder in die Notfallambulanz gesetzt.
Könnte das ein Schleuderdrauma sein? Jedenfalls hatte ich sowas schon mal. Mein größte Sorge ist natürlich die MS, gerade weil ich die Narbe im Halsmark habe und das ganze wohl oder übel meine Halswirbelsäule mitgetroffen hat. Und bei dem Fall hat sich mein Körper ungünstig verdreht. G. Jakobine

https://rae-oehlmann.de/beweislastverteilung-bei-sturz-waehrend-einer-physiotherapeutischen-behandlung/

Ich würde mal sagen das war persönliches Pech.
Du sagst ja selber, dass Du Dich nicht richtig auf den Stuhl gesetzt hast.
Du kannst der Praxis ja nicht an den Karren pinkeln, weil es sich um einen modernen und dünnbeinigen Stuhl handelt :wink:

Hast Du Deine Beschwerden aufgrund des Sturzes denn gegenüber der Therapeutin erwähnt? Du hättest die Therapeutin ja dazu auffordern können einen Arzt zu rufen.
Schließlich warst und bist Du im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte.

@ jakobine

Du hattest einen Unfall bei der physio Behandlung,

Die sind dafür zuständig.

http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Faltblatt/Versicherungsschutz_Leistung/Erlaeuterungen_zur_Unfallanzeige_bei_Patientenunfaellen.pdf?__blob

wenn man einen Arbeits/Wege oder Behandlungsunfall hat muss man zum Durchgangsarzt. Bitte sich da melden. Es ist wichtig!

bitte nach durchgangsarzt googlen und sich dort melden. So schnell wie möglich.

In deinen Erläuterungen steht aber klipp und klar:

„Die Anzeige ist zu erstatten, wenn die versicherte Person durch eine mit der Krankenhausbehandlung zu erstatten? bzw. der Vorsorgeleistung oder Rehabilitation zusammenhängende Tätigkeit (dazu gehören auch Wege vom Wohnort zum Krankenhaus bzw. zur Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung und zurück) getötet oder so verletzt wird, dass wegen der Unfallfolgen mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit besteht. Arbeitsunfähig ist die versicherte Person, wenn diese wegen der Unfallfolgen nicht in der Lage ist, weiterhin an der Behandlung bzw. der Vorsorgeleistung oder Rehabilitation teilzunehmen.“

Jakobine hat nicht geschrieben, daß sie nun Arbeitsunfähig ist.

Ich als MS Betroffene habe Erfahrung mit vielen Stürtzen, sei es auf dem Weg zur Arbeit, auf Arbeit. Wenn du zum Durchgangsarzt gehst, dann wirst du einen Fragebogen ausfüllen.

Wie, Wann Wo beim Unfall usw usf, und wenn du einen Unfall während einer Behandlung hattest dann zahlt für Dich die Behandlung die Unfallkasse und nicht deine krankenkasse.

Die Behandlung beim Durchgangsarzt ist zumeist ambulant wie Röntgen, Verband oder sonstige Heil und Hilfsmittel.

Danke für Eure Antworten, ich bin Rentnerin und deshalb nicht arbeitsunfähig zu schreiben. Auch bin ich vermeintlich nicht so gefallen, dass ich drei Tage hätte krank geschrieben werden müssen. Ich war in einer normalen physiotherapeutischen Praxis.Gedanken habe ich mir gemacht, falls ich was “zurückbehalten” sollte. G. Jakobine

o.k.

lg

Philipp

Hallo Philipp,

Alles ok?

Vielleicht hast du ja lust mir mal eine Email zu schreiben.
Meine Adresse findest du unter meinem Nick und ich kann dir dann antworten.
Vielleicht bis bald?
Rainer

easy Rainer:-)
Ich kommentiere nicht mehr jedes Gebrösel.

lg

Philipp

Du bist in der Praxis vom Stuhl mit dünnen Beinen gefallen. Es kann sein, daß er für Patienten mit Bewegungseinschränkungen nicht geeignet ist. Die Praxis muß eine Unfallversicherung haben. Die habe ich sogar für alle Personen, die bei mir priv. verunfallen könnten, insbesondere für Haushaltshilfen.

Bei Kopfverletzungen sollte ein CT gemacht werden, um innere Kopfverletzungen auszuschließen.
Bei meinem CT nach Sturz (in der Whg.) wurde ein Hämatom festgestellt.

Rufe deine KV/KK an u. frage, was du tun sollst. Auch wg. evt. Spätfolgen, Schmerzendgeld etc.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die kümmern sich um alles d.h. auch, diese wissen mehr, was zu tun ist.

Nach einem Autounfall vor Jahren dachte ich nicht daran diese damit zu in Anspruch zu nehmen, wg. Schmerzensgeld, denn diese kamen erst später.
Und wg. dem Stuhl könnte ein Gutachter etwas dazu sagen, ob dieser für Patienten geeignet ist, falls ein RA sich darum kümmert.