Vor allem den Antragsgrund und die Begründung der Ablehnung.
Wenn der eine nichts vom anderen erfährt, hat man vor Gericht auch Schwierigkeiten einen Trend zu beweisen!
Die Kassen lehnen nämlich systematisch ab. Motto: jeder der aufgibt, ist ein Gewinn!

Man muss ja keine Namen nennen.

Man muss ja keine Namen nennen.

Hallo Sucher,
ich habe das so verstanden, dass die Krankenkassen erstmal ablehnen, wenn du was willst.
Wenn du nicht dagegen angehst, haben sie schon mal eine Menge gespart.
Wenn du dagegen angehst, wird dir dein Begehren vielleicht zugesprochen.
Aber nur vielleicht.
Ist ja eigentlich auch okay. Sonst würden wir in riesigen Kosten untergehen, die auch die Krankenkasse nicht mehr finanzieren kann.
Die KK sind nun mal kein Selbstbedienungsladen.
Viel Erfolg bei allen Einsprüchen!
Rainer

Einem Freund haben sie das AG verweigert.
Obwohl er eine, von der Universitätsklinik bestätigte, Geh-Strecke von unter 20 Metern hatte.
Er musste erst Klage einreichen!

Warum werden die Härtefälle immer mit Hinweis auf die zweifellos auch vorhandenen Betrüger abgebügelt?
In seinem Fall hatte eine Augenärztin nach angeblicher Aktenlage geurteilt.
Wer gibt ihm die 2 Jahre Verfahrensdauer zurück?