Zitat:
" Für die derzeit rund 1 000 Cannabispatienten gilt laut Regierung eine Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes. Zweck der Regelung sei, dass durch die Medikation die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt wird. Patienten seien anders als Drogenkonsumenten sehr zuverlässig und verantwortlich und verhielten sich regelkonform."
aus:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/187956/Fahrtuechtigkeit-Cannabispatienten-duerfen-Auto-fahren
Das ist zwar schon aus 2017,
aber inzwischen sind es bestimmt mehr als 1000 Cannabispatienten und
ein Urteil eines Klagenden
gibt es auch.
Interessant ist der Hinweis, dass es “unter Umständen” möglich sei, und , dass es auch immer
eine Einzelfallentscheidung ist.
Jedenfalls hat der Mann seinen aberkannten Führerschein wieder!
Hoffentlich ist dieses Urteil wegweisend auch für MS - Patienten!
Kabar