Hallo Jessi,
am Besten gleich Widerspruch einlegen, bevor die Frist verstrichen ist. Deiner Wunschklinik wird nur entsprochen, wenn du gut argumentierst, z.B. dass die Klinik auf dein persönliches Krankheitsbild spezialisiert ist. Wenn du also aus deinem Umfeld raus sollst, sollte es eine Klinik sein, die auf MS und Psychosomatik spezialisiert ist. Die Kassen (egal ob Krankenkassen oder Rentenkassen) habe oft Vertragskliniken, die um einiges günstiger sind. Natürlich wollen sie, dass du da hin gehst. Du kannst dich auf Paragraph 8, 9.Sozialgesetzbuch beziehen.
Hier zwei Links:
https://www.mediclin-reha.de/wunsch-und-wahlrecht/
https://www.arbeitskreis-gesundheit.de/fileadmin/user_upload/clinic_image/AK-Gesundheit-Folder-Wunsch-Wahlrecht-2017_flyeralarm.pdf
Bevor du aber starke Geschütze auffährst, ist es manchmal sinnvoller zuerst zu telefonieren und zu fragen, warum sie deinem Wunsch nicht gefolgt sind. Dann kannst du weiter entscheiden.
Nur so ganz nebenbei: Warum hat die KK deinen Antrag zu Rentenversicherung weitergeschickt? Auch das würde ich mal nachfragen. Normalerweise ist bei voller Erwerbsminderungsrente die KK zuständig.
Liebe Grüße
Kiki