Wozu gibt es überhaupt Gesetze, wenn sich viele nicht daran halten?
Erstmals ist mir das beim persönlichen Budget so entgegengetreten, das ist schon einige Jahre her.
Die Antwort eines Mitarbeiters der Stadt war, dass ich das vergessen solle. Es würde sich wohl nur um eine Luftnummer handeln.

Jetzt bin ich wieder auf ein Gesetz gestoßen, das der Krankenkasse drei Wochen Zeit zur Beantwortung eines Rezeptes vorgibt.

Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen über Leistungsanträge entscheiden
https://www.anwalt.de/rechtstipps/krankenkasse-muss-innerhalb-von-wochen-ueber-leistungsantraege-entscheiden_056745.html

Innerhalb dieser 3 Wochen hat sich nichts getan. Ist das also auch eine Luftnummer und wie geht man damit jetzt um?
Anwälte einschalten?
Dummes Gesicht machen?

Was schlagt ihr vor?

Rainer

Hallo Rainer,

hast du einen Nachweis darüber, dass und wann deine Krankenkasse den Antrag erhalten hat?

Hast du den Antrag selbst abgeschickt oder das Sanitätshaus?

Ist von der Kasse eine Empfangsbestätigung mit Aktenzeichen gekommen? Eine Begründung warum es länger dauert?

Letzte Frage: Bist du rechtsschutzversichert oder im VdK?

Oder überhaupt eine schriftliche Reaktion, dass es länger mit der Bearbeitung dauern könnte.

Wenn du keinen Nachweis über den Zugang hast, ruf bei der Krankenkasse an und bitte sie, dir eine Empfangsbestätigung mit Eingangsstempel zu schicken.

Solange du den Zugang deines Antrags zu einem bestimmten Datum nicht nachweisen kannst, sind alle weiteren Überlegungen erst mal überflüssig.

Hallo Barocke,

hast du einen Nachweis darüber, dass und wann deine Krankenkasse den Antrag erhalten hat?
Ja

Hast du den Antrag selbst abgeschickt oder das Sanitätshaus?
Das Sanitätshaus

Ist von der Kasse eine Empfangsbestätigung mit Aktenzeichen gekommen?
Empfangsbestätigung aber ohne Aktenzeichen
MIt dem Zusatz:“wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese so bald wie möglich bearbeiten.”

Eine Begründung warum es länger dauert?
Nein

Letzte Frage: Bist du rechtsschutzversichert oder im VdK?
Ich habe versucht meine Anwältin zu Kontaktieren, aber Sie hatte sich bisher nicht zurückgemeldet.

Danke Barocke für deine Rückmeldung.
Rainer

" so bald wie möglich bearbeiten. "
…Wann immer das ist

Was wurde auf dem Rezept verordnet?

Es gab dieses Jahr eine Entscheidung vom BSG und danach gelten die drei Wochen nur noch für Hilfsmittel zur Heilbehandlung (z.B. Kompressionsstrümpfe).

Für Hilfsmittel, die der Vorbeugung einer Behinderung oder zum Behinderungsausgleich dienen (z.B. Rollstühle) gilt das leider nicht mehr.

Wahrscheinlich wird sich das Bundesverfassungsgericht irgendwann mit dieser merkwürdigen Entscheidung beschäftigen, aber bis dahin gilt das Urteil.

https://www.bmab.de/genehmigungsfiktion-gestoppt/?cn-reloaded=1

Mensch Eva, du bist ja beeindruckend gut informiert!

Wenn das Bundessozialgericht so entschieden hat, müssen die unteren Instanzen dem folgen, da kann man nichts gegen machen.

In dem konkret entschiedenen Fall könnte der Kläger noch Verfassungsbeschwerde einlege,n zum Beispiel mit der Begründung, die Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln zur Therapie und zum Behinderungsausgleich verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber da stehen die Erfolgsaussichten in den Sternen.

Bis auf Weiteres gilt also für Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich die Zweimonatsfrist nach §18 SGB IX.

Derart unschöne Urteile verschwinden nicht direkt in meinen schwarzen Löchern.

Hallo Eva,

jetzt hast du mir erstmal einen Schreck eingejagd.
Im Falle Desino Rollstuhl trifft das hoffentlich nicht zu, weil er meiner Meinung nach durchaus Therapeutische Eigenschaften hat. Er ist halt mehr als ein gewöhnlicher Rollstuhl. Hier ist nicht nur die Fortbewegung angesagt sondern auch die Bewegungsabläufe im Menschlichen Körper.

Rainer

Hallo Rainer,

vergiss es, die Kasse wird das als normalen Rollstuhl einstufen und somit hat sie zwei Monate Zeit. Das Grundprinzip gab es vor vielen Jahren schon, da werden sie keinen therapeutischen Effekt anerkennen.

Es mag anders sein, aber unterm Strich steht die Fortbewegung im Vordegrund.

Rainer, wie lange wartest du denn schon auf den Rollstuhl?

Ist deine Anwältin Fachänwältin für Sozialrecht? Wenn nicht, solltest du sie sicherheitshalber auf das von Eva erwähnte Urteil des Bundessozialgerichts hinweisen.

Hallo Eva und Barocke

Ich habe eure Antworten gelesen und sie werden in mein weiteres Vorgehen mit eingehen.
Meine Anwältin wird informiert werden, ich weiß aber nicht, ob sie Fachanwältin für soziales ist aber ich glaube schon.
Ich werde auch nochmal Kontakt zu dem Rollstuhlhersteller aufnehmen, vielleicht kann man mir dort weitere Tipps geben.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
Rainer