Hallo Uwe,
die Änderungen wurden vor einigen Tagen beschlossen und treten mit dem Jahreswechsel in Kraft.
Im Kölner Stadtanzeiger gab es dazu diesen Artikel:
https://www.ksta.de/politik/rnd/fragen-und-antworten-was-sich-durch-das-neue-rentenpaket-aendert-31558746
Wichtig für die Erwerbsminderungsrente ist diese Passage:
“Das Gesetz sieht vor dass ihre Renten so berechnet werden, als hätten sie nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zur Altersgrenze so weitergearbeitet wie bisher analog zur steigenden Renten-Altersgrenze. Von den Verbesserungen profitieren nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums jährlich mehr als 170 000 Neu-Rentner mit Erwerbsminderung. Wer bereits krankheitsbedingt vorzeitig in Rente gegangen ist, hat jedoch nichts von den Verbesserungen.”
Wer noch keinen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt hat, sollte damit also auf jeden Fall bis zum Januar warten.
Wie groß der Unterschied zur bisherigen Regelung tatsächlich ist, wird leider weder erklärt noch an einem Beispiel vorgerechnet.