Hallo
Ich suche Hilfe im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrags von € 125,- (§45b, SGB XI)

Konkret müsste im November das Laub in meinem Garten gefegt werden.
Und später auch Fensterputzen.

  • Das sind ja separate Entlastungsleistungen (§45) im Rahmen der Pflegeversicherung.

Leider kann mein Pflegedienst das nicht anbieten.

Wie kommt Ihr generell an Anbieter an, die für solche Leistungen zugelassen sind?

LG
Uwe

Hallo Uwe,

ich habe den Pflegegrad 1. Es geht bei mir also “nur” um die Entlastungsleistungen. Alle “normalen” Pflegedienste, die ich in der Region angerufen habe, konnten mir diese Leistung nicht anbieten. Keine Kapazitäten bzw. kein Interesse.

Letzte Woche habe ich endlich eine Firma gefunden, die mich aufgenommen hat. Diese bietet nur Entlastungsleistungen an, aber keine Pflege.

Für die 125€ erhalte ich 4 Stunden Hilfe im Monat.

VG
cran

Hast Du da alle in Frage kommenden Firmen abtelefoniert und nach §45 gefragt?

Uwe

Ja, alle in der Region ansässigen Pflegedienste. Sehr ernüchternd…!

Komisch, dass sich da Einzelfirmen nicht um so eine Zulassung bemühen.

  • Wahrscheinlich mal wieder ein Bürokratiemonster :frowning:

LG
Uwe

Es fehlt den Pflegediensten und den Firmen, die solche Entastungsleistungen anbieten, ganz einfach das Personal, um die Nachfrage zu decken.

Mir wurde mehrmals gesagt, dass seit dem neuen Pflegegesetz (Pflegegrade statt Pflegestufen) viel mehr positive Bescheide erstellt werden.

Jeder Pflegedienst hier hat eine Warteliste mit -zig Interessenten.

VG
cran

Hallo Ihr,
mit Pflegegrad eins hat meine Haushaltshilfe schon mehrmals die Fenster geputzt.
Das geschah einfach nach Absprache.
Da wir in einer Wohnanlage leben haben wir einen Hausmeisterdienst.

Zu den Pflegediensten muß ich sagen, daß die Pflegedienste chronisch unterpersonalisiert sind und die Ansprüche der zu pflegenden Personen massiv sich unterscheiden. Bei uns waren sie total happy, weil unsere Wohnung neu renoviert ist und ziemlich minimalistisch eingerichtet ist, das heißt ein Minimum an Staubfängern.

Wenn man Leuten von Pflegediensten und vom MDK unterhält ist man geschockt, in welchen Zuständen manche Leute leben. Das geht schnell. Mein Kreislauf ist heute trotz schönem Wetter abwesend. Der ist unter 90 und ich steh immernoch…

Durch mein sportliche Biographie bin ich zwar beweglich ohne Ende aber tw. unkontrolliert…
Meine massive Fatigue gepaart mit Wetterfühligkeit ist wahnsinnig heftig.

Zum Laubfegen würde ein Junge aus der Nachbarschaft oder ein Studie bestimmt mal helfen.
Um von der Pflegeversicherung anerkannt zu werden muß man verschiedene Bedingungen erfüllen… Daß ist nicht so einfach… Meine Putzfrau wäre auch nicht anerkannt gewesen…

Idefix

Die Entlastungsleistungen haben schon von Gesetz aus NICHTS mit Pflege zu tun.

Warum lässt man das dann bei PFLEGE-Diensten ???

Die kapieren GAR NIX, unsere Laientruppe in Berlin :frowning:

LG
Uwe

Das sowieso, daß Fatigue und uns die Teilhabe anm sozialen Leben stören und bspw. die Verrichtungen im Haushalt Kraft kosten können sich diese Herrschaften nicht vorstellen. Daß Erschöpfung sich eventuell auf die Sprach- und Denkfähigkeit auswirken können die sich nicht vorstellen…

Ich hab mich auch gewundert, daß die 125 EURnur an den Pflegedienst überwiesen werden…
Aber die sind alle ja aktuell hauptsächlich mit sich beschäftigt und haben ihre Vorbildfunktion vergessen…

Denken ist halt Glückssache…

Einige von Euch haben es ja schon geschrieben,
dass die Vorgehensweise gleich ist!

Pflegedienste abtelefonieren oder sonstwelchen Kontakt herstellen
und nach den Leistungen fragen.

Obwohl es viele Pflegedienste hier rundrum gibt,
haben die wenigsten Leute zur Verfügung, die das
machen können.

Ich hatte bis jetzt kein Glück, denn alle arbeiten schon bis an den
Rand der Erschöpfung!

Da habe ich noch eine Frage:
Mir wurde mitgeteilt, dass nicht verbrauchtes Geld angespart wird
bis zum Jahresende 2018…………
Habt Ihr da nähere Infos?

LG
Kabar

Nur der Ordnung halber…

Ich habe leider den falschen Paragraphen zitiiert.
§45b, SGB XI ist tatsächlich zurecht beim Pflegedienst.’

ABER

§45a, SGB XI sind “niederschwellige” Leistungen wie Fensterputzen oder Gartenpflege.

  • Und das hat tatsächlich NIX mit Pflege zu tun.

LG
Uwe

Dun kannst den angesparten Betrag bis zum 30. Juni des Folgejahres mitnehmen. Dann verfällt er.

LG
Uwe

…muss aber trotzdem über einen Pflegedienst laufen?
Gibt es Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter? Ist da schon jemand einen anderen Weg genommen und kann berichten?

Ich finde hier nämlich auch nur ausgelastete Pflegedienste vor Ort die sich -wegen mangelnder Personaldecke- verständlicher Weise “lieber” Personen mit mit Bedarf in medizinischer Pflege widmen…

LG
Lobola

Hallo Lobola,

es muss nicht über einen Pflegedienst laufen. Hatte bei den Pflegediensten vor Ort auch kein Erfolg.

Ich habe einen Dienst für Haushaltshilfe gefunden, der von den Kassen anerkannt ist. Dieser bietet nur haushaltsnahe Dienstleistungen an, aber keine Pflege.

Viel Erfolg!!

cran

Normalerweise können nur Pflege-Dienste diese Aufgabe bei mir läuft es über einen privaten Pflegediensz, also nicht Caritas, Diakonie, oder so…

Meine private Putzfrau hatte nicht die Zulassung…

Es hat wohl auch was mit Versicherung zu tun…

Idefix

Hallo cran,

weißt du welche Zusatzqualifikation dein Dienstanleistungsbetreiber hat?

Denn wie Idefix schon schreibt, sind “normale” Dienstleister von den
Kassen nicht anerkannt und es können keine haushaltsnahen Leistungen verrechnet
werden.

Kabar

Danke für die Rückinfo!

Wie hast du den denn gefunden? Meine Bemühungen sind da bislang relativ…erfolglos :frowning:

Hallo liebe Gemeinschaft,

hier kommen unserer Meinung nach vermutlich mehrere Dinge zusammen:

Jeder Pflegedienst (Dienstleister) hat (s)einen Personalschlüssel und damit zusammenhängende “Auflagen”/ Versicherungen/ Gefahrenklasseneinschätzungen z.B. seitens der Berufsgenossenschaft(en).

So dürfen wir Pflegedienste-Mitarbeiter i.d.R. z.B. keine sogenannte “Überkopfarbeit” durchführen und auch nicht auf Leitern steigen etc. - eine Fensterputzerfirma dagegen darf dies entsprechend.

Dienstleister, die keine Pflegedienste sind, können vom Senat für Gesundheit ebenso eine Zulassung zur Erbringung und Abrechnung solcher niederschwelligen Betreuungsangebote erhalten und somit kann auch deren Nicht-Pflege-Personal Fenster putzen und andere Dienstleistungen für die Kunden erbringen die dann vom Anbieter über das "45"er Kontingent abgerechnet werden können.

Liebe Grüße
David Strutz