Hallo Barocke,
vielen Dank für Dein genaues und konzentriertes Mitlesen.
Alles was ausserhalb der Wohnung ist, ist Sondernutzungsrecht. Treppenhaus, Haustüre und Grundstück um das Haus herum ist Sondernutzungsrecht.
Mein Gehäuse braucht ein wenig Rasenfläche, etwa 1,8 mtr lang und 0,9 mtr breit. Diese Rasenfläche ist auch Sondernutzungsrecht des Gartens. Bei uns geht der Garten schon gleich vor der Haustür los, bis auf den schmalgepflasterten Zuweg.
Ein Gehäuse, weiterhin weg der Haustüre, an einem weniger störenden Platz im Garten ist für mich untauglich, weil meine Kraft dorthin nicht mehr reicht.
Es soll wie folgt aussehen:
http://saved.im/mtc4otqybthk/2015-03-24123252.jpg
Genau dieses Gehäuse wird es sein und soll auch nicht weiter von der Haustüre sein.
Freundliche Grüße von
Joschka