Hallo an Alle,

ich brauche neben der Haustüre eine Box um meinen Rollstuhl sicher und wetterfest dort abstellen zukönnen.

Das mußte bei der Hausverwaltung beantragen werden. Leider wurde der Antrag bei der Eigentümerversammlung abgelehnt.

Wie wahrscheinlich ist eine erfolgreiche gerichtliche Klage? Wer hat Erfahrung?

Ich bin GdB 90, Merkzeichen aG, B. Also schwergehbehindert.

Hallo Joshka,

bist du Mieter der Wohnung oder Eigentümer? Wenn du Mieter bist, lass dich vom Mieterverein beraten, es sei denn, du bist ohnehin schon rechtsschutzversichert.

Die Frage ist, ob eine Box neben der Haustür die einzige zumutbare Möglichkeit ist. Kinderwagen und Rollstühle dürfen grundsätzlich auch im Treppenhaus abgestellt werden. Irgendeine Lösung muss man dir auf jeden Fall anbieten. Aber gleich eine extra aufzustellende Box - das klingt für mich erst mal problematisch. Es kommt auf die Gegebenheiten vor Ort an.

Müssten nicht die DMSG/Amsel direkt genau solche Fragen beantworten können?
Wofür sind sie denn da?

Der vdk könnte dir vielleicht auch weiterhelfen. Da ich die MS wahrscheinlich in diesem Leben nicht mehr loswerde bin dort Mitglied.

Ich hab da nur so aus dem Bauch heraus eine Meinungstendenz.

Was ich auf jeden Fall für gut halte ist eine ordentliche Rechtsberatung, wie Barocke schreibt.
Außerdem sollten begründet werden, warum der Antrag abgelehnt wurde und in der Tat kann man ja höflich nach Alternativvorschlägen fragen.

Sollte laut Antrag eine Box “dahingestellt” werden?

Wie gesagt nach Gefühl könnte ich mir vorstellen, dass die Eigentümer den Platz zugestehen (müssen) und du, Pflegekasse, ??? die Box bezahlst.

PS1:
Einfach würde das über die Pflegekasse auch nicht werden.

PS2:
Ganz am ENDE kann sich vielleicht bzgl. behindertenfreundliches Deutschland an RTL wenden.

Hallo Barocke,

danke sehr für Deine Meinung. Dazu folgendes. Ich bin Miteigentümer von 20 Eigentümern eines Hauses. Jeder davon hat eine eigene Wohnung.

Im Treppenhaus kann der Rollstuhl nicht sicher abgestellt werden. Würde ich den Rollstuhl an dem bischen Treppenhaus abstellen, müßte ich am nächsten Tag damit rechnen, daß er weg wäre. Ich brauche also eine sichere Abstellmöglichkeit, und die gibt es nicht im Treppenhaus.

Falls es Anderen nicht paßt, gibt es einen Rechtspruch:

–Das bedeutet, dass die anderen Miteigentümer bauliche Veränderungen auch wenn sie zu einer Beeinträchtigung führen sollten, hinnehmen müssen.-- ------>

https://www.justanswer.de/mietrecht/8euwx-welche-rechtlichen-aspekte-sind-bei-der-aufstellung-einer-rollstuhlgarage.html

Freundliche Grüße von Joschka

» Im Treppenhaus kann der Rollstuhl nicht sicher abgestellt werden. Würde ich den Rollstuhl an dem bischen Treppenhaus abstellen, müßte ich am nächsten Tag damit rechnen, daß er weg wäre.

Wäre abschließen an eine Befestigung, die an die Wand anzubringen ist eine Option?

Hallo Amy,

bei der VdK bin ich auch. Die sagt aber:

----Es handelt sich dabei um eine Angelegenheit aus dem Wohnungseigentumsrecht, zu dem ich Ihnen keine Auskünfte geben kann. Als Sozialverband VdK sind wir ausschließlich im Sozialrecht tätig.

Ich empfehle Ihnen daher, sich in dieser Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser sollte die Fachanwaltsbezeichnung “Miet- und Wohnungseigentumsrecht” haben. Nach meiner persönlichen Einschätzung würde ich jedoch auch klagen.----

Freundliche Grüße von Joschka

Hallo Joshka,

bei dem von dir verlinkten Beispiel bestand ein Sondernutzungsrecht für den Teil des Gartens, auf dem die Rolli-Garage errichtet werden sollte. Das ist was anderes als vor der Haustür.

Außerdem zitiert der Anwalt nur Entscheidungen diverser Amtsgerichte aus den Neunzigern. Man müsste prüfen, ob es inzwischen neuere Urteile und vor allem auch welche aus einer höheren Instanz gibt.

Nach meiner Einschätzung wird es hauptsächlich um die Frage gehen, ob es auch eine andere, weniger in die Rechte der Miteigentümer eingreifende, für dich denoch zumutbare Lösung gibt.

Frag doch mal die Miteigentümer, wie sie sich eine Lösung des Problems vorstellen.

Hallo Msb,

die Ablehnung wird nicht begründet. Es wird nur gefragt, ob die Box am vorgeschlagenen ok ist geht, oder nicht, mit ja oder nein.

Ich glaube auch, daß die das Hinstellen der Box hinnehmen müßen. siehe dazu:

https://www.justanswer.de/mietrecht/8euwx-welche-rechtlichen-aspekte-sind-bei-der-aufstellung-einer-rollstuhlgarage.html

Das Auf- und Hinstellen bezahle ich komplett selber.

Freundliche Grüße von Joschka

Sehr geehrter Behinderterbeauftragter der Stadt,

leider wurde mein Antrag eine Rollstuhlunterbringungsmöglichkeit vor Haus und Tür nicht genehmigt. Ich muß also klagen. Der Sozialverband VdK will mich zur Klage nicht unterstützen.

Wie wahrscheinlich sehen Sie eine erfolgreiche gerichtliche Klage? Können Sie helfen bei der Klage? Welchen Rechtsbeistand (bitte mit Anschrift) raten Sie mir?

Das Haus zur Vorstellung kann ich leider nicht verlassen, aber Telefon, Telefax, Email sind möglich. Postversand werden bei mir nur alle 14 Tage erledigt.

Ich bin schwerbeschädigt mit GdB 90 und mit Kennzeichen aG u. B gehbehindert. Um das Haus zuerreichen oder zuverlassen brauche ich einen Rollstuhl vor dem Haus, aber nicht im Keller.

Mit freundlichen Grüßen.

Hallo Barocke,

vielen Dank für Dein genaues und konzentriertes Mitlesen.

Alles was ausserhalb der Wohnung ist, ist Sondernutzungsrecht. Treppenhaus, Haustüre und Grundstück um das Haus herum ist Sondernutzungsrecht.

Mein Gehäuse braucht ein wenig Rasenfläche, etwa 1,8 mtr lang und 0,9 mtr breit. Diese Rasenfläche ist auch Sondernutzungsrecht des Gartens. Bei uns geht der Garten schon gleich vor der Haustür los, bis auf den schmalgepflasterten Zuweg.

Ein Gehäuse, weiterhin weg der Haustüre, an einem weniger störenden Platz im Garten ist für mich untauglich, weil meine Kraft dorthin nicht mehr reicht.

Es soll wie folgt aussehen:
http://saved.im/mtc4otqybthk/2015-03-24123252.jpg

Genau dieses Gehäuse wird es sein und soll auch nicht weiter von der Haustüre sein.

Freundliche Grüße von
Joschka

Hallo Barocke,

noch etwas zu alle anderen zugehörigen Wohnungen fragen, welche Vorstellungen oder Lösungen die hätten, ist zu viel für mich. Es sind 20 Parteien die gefragt werden müßten.

Schon allein für Eigentümerversammlungsabstimmung mußte ich alle von meinem Vorhaben informieren. Die Abstimmung war nur zulässig, wenn ich auch von mehr als die Hälfte von denen eine schriftliche Genehmigung vorlegen konnte. Die Wohnungen sind ausserdem auf 2 Häusern verteilt. Einige Wohnungen sind völlig von meinem Wunsch uninteressiert. Selbst Telefonnummern kenne ich nur von jedem Vierten.

Das war für mich schon sehr anstrengend wegen meiner Gehbehinderung. Meinen Willen durchsetzten erkenne ich nur über den Gerichtsweg.

Freundliche Grüße von
Joschka

Du täuscht dich mit dem Sondernutzungsrecht:

Beim Sondernutzungsrecht handelt es sich um die Einräumung eines Gebrauchsrechts zugunsten des sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümers an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums. Mit Begründung des Sondernutzungsrechts sind die übrigen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch der entsprechenden (Teil-)Fläche des Gemeinschaftseigentums ausgeschlossen.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/sondernutzungsrecht-rechte-und-pflichten_idesk_PI17574_HI2698715.html

Die Frage ist also, ob dir durch die Miteigentümer ein solches Sondernutzungsrecht für den Eingangsbereich, in dem die Box aufgestellt werden soll, eingeräumt werden muss.

Der städtische Behindertenbeauftrage wird dir bei einem privatrechlichen Problem vermutlich ebenso wenig helfen können wie der VdK.

Die Nachbarn zu verklagen, denen man jeden Tag begegnet - das sollte man sich gut überlegen. Aber lass dich erst mal von einem Fachanwalt beraten.

Hallo Barocke,

genau dieses Sonderrecht möchte ich haben. Die Box wird dort stehen, welches eigentlich allen gehörte. Aber wenn die Box mal steht, habe nur ich Zugangsrecht zur Box, egal ob es den früheren Mitbesitzern passt oder auch nicht!

Hier zieht das Grundgesetz vor Miteigentumsrechte der Hausbesitzer.

Warum? Ohne diese sichere Rollstuhlabstellmöglichkeit habe ich keinen unbehinderten Zugang zu meiner Wohnung und kann auch die Wohnung nicht mehr unbehindert verlassen.

Ich werde also ohne Box diskriminiert! Das Diskriminierunsgesetz im Grundgesetz sticht das Hausbesitzergesetz.

Freundliche Grüße von
Joschka

Warst Du bei der Eigentümerversammlung und hast Deine Situation geschildert???
Wenn man selbst da ist kann man besser argumentieren…
Bei uns wird auch immer mit ja oder nein beschieden, davor gibt es aber eine entsprechende Diskussion. Den meisten ist nicht wirklich klar, was eine Einschränkung der Gehfähigkeitkeir bedeutet. Wir hatten letztes Jahr mal wieder die Diskussion, daß manche Eigentümer 2 Autos haben (dafür haben andere keins) Ich hab dann der Dame, die kein Auto besitzt, die könne gerne als Chauffeurin für meinen Mann agieren Er muß jeden Tag 160 km hin und zurück fahren und öfter muß er auf den Flughafen nach MUC und kommt öfter sehr spät an.
Ich mein Auto für meine Erledigungen und meine Termine.

Diese plakative Schilderung rief Lachen hervor ebenso wie ihre absurde Forderung. nachdem sie mit diset Forderungescheitert war kam die bescheuerte Idee die Mülltonnen weit weg von den Eingangstüren hinzustellen. Da intervenierten die älteren Semester…,

Es ist also immer gut seine Interessen selbst und plastisch zu vertreten. Ich habe mich auch kurzzeitig aus der Klinik abgeseilt und bin dann mit dem Taxi zurück vor der Nase der alten Dame.
Manchen Leuten muß man plakativ zeigen worum es geht. Ich kann nur Auto fahren wenn es mir gut geht und schon gar nicht die Distanzen, die er zurücklegt.

Früher hätte ich mir das nicht träumen lassen, aber die Realitäten ändern sich

Idefix

Hallo Idefix,

freilich ist es besser bei der Versammlung da zu sein und den Beteiligten den Antrag zu erklären. Ich war nur einmal da und dann nie wieder. Mir wurde vom Verwalter zum Verlassen des Hauses gedroht beim Zwist mit dessen Helfer, der auch mein Nachbar war.

Während der Sitzung irgendetwas zu erklären ist verboten. Wer hier was erzählt, fliegt raus. Nur vor der Sitzung, bevor der Verwalter anfängt, kann mit den Beteiligten verhandelt werden.

Mich ekelt es leider dort hinzugehen. Außerdem brauche ich zu diesem Zeitpunkt eine Begleitung. Ich bin Rollstuhlfahrer!

Freundliche Grüße von
Joschka

Als Rollstuhlfahrer mit Begleitung wäre Dein Anliegen sehr plakativ…
Ich muß immer als Vertretung für meinen Mann hin. Mann kennt die Nasen und die Netten. Ich kann im Vorfeld schon Bündnisse schmieden. Durch Gespräche mit Nachbarn, kann man sich einen Rückhalt gewinnen. Meines Erkrankung ist bekannt und mir wird die Tür offen gelassen oder einfach ne Einkaufstasche abgenommen zum Fahrstuhl getragen, dabei ein paar nette Worte gewechselt. Wir sind sehr unterschiedliche Bewohner von Jung bis Alt, Rentner, Berufstätige, Gesunde, Kranke. Man hilft sich gegenseitig. Inhaber mehrere Jahre dem Sohn einer Alleinerziehenden Nachilfe gegeben oder auf ihn aufgepasst, dafür halfen sie mir, wenn es mir nicht gut ging. Man ist einfach nett zueinander… ein neuer Mitbewohner mußte das auch erst lernen… das wird…

Ein Lächeln ist kostenlos und öffnet Herzen…

Idefix

Schön, Du kannst mit dieser Methode als Psychlogieprofessorin referieren. Aber mich ekelt dort hin zu rollen, wegen schlechter Erfahrung. Alle wissen bescheid wie es um mir steht. Was ich will, wurde beschrieben und zuvor schriftlich verteilt. Es gibt keine Hausfamilie und die meisten sind mir scheißegal, besonders die alten Damen, die immer noch kein Internet haben, Fernseh glotzen, Fernsehzeitung kaufen und trotz nationaler Katastrophen SPD wählen.

Leider habe ich keine Lust mich vielen Nachbarn persönlich bekannter zu machen. Ein eigenes Haus wäre besser gewesen, aber ich habe mich für eine Wohnung entschieden, aber die jährlichen EV nicht gekannt und bedacht.

Bist Du obdachlos oder warum kannst Du Deinen Rollstuhl nicht mit in die Wohnung nehmen?
Ich habe auch eine Eigentumswohnung und würde es genauso ablehnen, wenn ein Miteigentümer (oder Mieter) eine Rollstuhl-Garage vor dem Haus aufstellen will. Denn dann kommt bald der Nächste an, der seinen Rollator…und der Übernächste möchte seinen scooter…

Und warum benötigst Du zum Rollstuhlfahren eine Begleitung? Hat Dein Rollstuhl keine Räder?
Sollte Deine Armkraft zur Fortbewegung eines Rollstuhls nicht ausreichen: die Technik hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Frag doch mal ganz unverbindlich im Sanitätshaus nach.

Hallo Joshka, iich frage mich ehrlich gesagt auch,
warum du den Rollstuhl nicht mit in deine Wohnung nimmst.
Ist der so groß, oder kommst du aus baulichen Gründen damit
nicht in die Wohnung?

Ich persönlich habe seit gut 4 Jahren einen Scooter, der steht
bei mir in der Wohnung.
Geht das bei dir nicht?

LG, Curry