GdB

Hallo ich habe heute vom Versorgungsamt mein ersten Bescheid bekommen mit einer Feststellung von 20% GdB ( Organisches Nervenleiden ).
Finde das eindeutig zu wenig beurteilt und würde gerne einen Wiederspruch einlegen.
Ich bin auch beim SoVd ( Sozialverband Deutschland) .
Muss ich,wenn ich Wiederspruch einlege direkt eine Beurteilung von meinem behandelnden Arzt hinzufügen?
Mfg Julian

Hi Julian90,

was für Einschräkungen hast du, die seit mind. sechs Monate auf dauer bestehen?

Je nach Region unterscheiden sich die Anträge etwas. Beim ersten wollten die keine Befunde haben, sondern nur eine Arztliste mit Vollmacht, dort meine Befunde einzufordern.

Beim Verschlechterungsantrag sollte ich dann alle Befunde mitschicken.

Du kannst einen Widerspruch einlegen, oder in 6 Monaten einen Verschlechterungsantrag stellen.

Grüße
Lucy

Hallo Julian,

hast du es vorher ausgiebig mit deinen Ärzten besprochen? Ich habe ihnen immer eine Liste meiner Symptome gegeben, es zählt eh nur was die Ärzte schreiben.

Außerdem habe ich den Eindruck, dass Berichte von Unikliniken hier auf dem Land mehr Eindruck machen als etwas vom niedergelsssenen Arzt.

Allerdings ist es schon lange vorbei, dass man alleine für die Diagnose einen GdB von 50 bekommt. Es zählen nur noch dauerhafte Einschränkungen, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Hallo Julian,
naja, bei der Bemessung deines GdB spielt natürlich dein Stadium der MS und deine damit verbundenen Symptome und Einschränkungen eine Rolle. Wenn du z.B. noch komplett mobil bist, nur ein Wenig unter Fatigue leidest und ab und zu mal einen Schub hast, der bei dir keine nachhaltigen Schäden hinterlässt, dann kannst du meiner Meinung nach nicht viel mehr erwarten. Meine Frau sitzt nur noch im Rollstuhl, kann den Alltag allein nicht mehr bewältigen und ist pflegebedürftig. Sie hat natürlich 100%. Also, es gibt keine Formel, nach der man das für sich berechnen kann, aber es kommt eben auf deine Beeinträchtigungen an. Ein Attest deines Arztes beschleunigt die Sache ein Wenig; ansonsten gibst du in dem Antrag ja deine behandelnden Ärzte an und dort holt sich das Amt schon die notwendigen Infos.
Alles Gute für dich,
Jörg

Gut machen sich auch Einschätzungen von Profs oder Leiter von MS-Ambulanzen.

Im Übrigen schließe ich mich Lucy an.

Erhoffst Du Dir auf einen Behindertenparkplatz stehen zu dürfen? … keine Chance, auch nicht bei 80 und G. Bevorzugte Behandlung kannst du knicken. Vielleicht a bissele Steuer, aber auch nicht die Welt. Leg nicht Dein Hauptaugenmerk auf ich bin krank und behindert, sondern auf Erhalt und Verbesserung Deiner Fähigkeiten… Das Leben ist lang…

Idefix

Wenn du ohnehin bei einem Sozialverband Mitglied bist, mach den Widerspruch auf jeden Fall über die und äußere dich inhaltlich gegenüber der Behörde erst NACH dieser Beratung. Um nicht in Zeitdruck zu geraten (Vier-Wochen-Frist), kannst du vorher schon mal selbst Widerspruch einlegen.

Einfach nur schreiben: Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom … Az.:… fristwahrend Widerspruch ein. Eine ausführliche Begründung liefere ich so bald wie möglich nach.

Diesen Brief schickst du per Einschreiben mit Rückschein an die Behörde, die oben im Absender des Bescheides steht.

Zum Termin beim Sozialverband nimmst du dann alle Unterlagen, auch die ärztlichen, mit.

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Werde es dann auf jeden Fall so machen.
Liebe Grüße

Wäre ja nett gewesen, mal kurz zu erwähnen warum das zu wenig sein soll…

LucyS was stimmt mit dir nicht ?
Darf man nichts mehr fragen , auch wenn sich diese Fragen für euch alten Hasen in der MS vllt dumm anhören mag?Ohne Worte wirklich.
Ich sag nur Und dann das hier und dann diese Frage.

Da muss ich dem Julian leider recht geben,das klingt wirklich abwertend.
Auch wenn er seine Symptome jetzt nicht geschrieben hat,kann es sich doch stätig verschlechtert haben oder er hatte einen neuen Schub oder oder oder?Selbst wenn er durch die frische Diagnose psychische Probleme bekommen hat?Gibt 1000 Dinge,das weiß man eben nicht.Verstehe nicht warum du ihn so in so einem schlechten Licht da stellt.

Hi Julian90,

es geht darum, dass deine Ausfälle noch nicht so lange auf Dauer bestehen, dass sie für einen GdB überhaupt berücksichtigt werden.

Aus dem Grund kannst du für den GdB von 20 schon richtig Glücklich sein.

Zwar wird immer sehr vielen “neuen” MSlern vermittelt, dass es einfach ist einen GdB zu bekommen, das stimmt aber schon lange nicht mehr. Ich kenne einige, die haben noch einen GdB von 10 bekommen. Weil außer der Diagnose keine dauerhaften Einschränkungen vorhanden sind.

Außer einem Steuervorteil bringt der GdB nicht wirklich viel, auch im Job nicht.

Grüße
Lucy

Hi Tommi22,

es gibt nunmal die 6 Monatsregel!

Und das heißt bei MS die Symptome und Einschränkungen müssen da auf Dauer bestehen.

Es geht nicht darum, was alles noch kommen kann, sondern was gerade ist und was sich mir einer Wahrscheinlichkeit, die noch in den Lehrbüchern stehen nur noch gering zurückbildet.

Ich war bei meinem Diagnoseschub im Rolli. Nach einem Jahr habe ich wieder mit Leistungssport angefangen, ink, 20km Joggen.

Sollte ich also einen GdB von 100 aG deswegen haben?

Grüße
Lucy

Mein selbst gesteller Antrag wurde zunächst völlig abgebügelt, d.h. GdB unter 20. Dann neuer Antrag mit Hilfe des SovD. Für den neuen Antrag hatte ich mir eine aktuelle Beurteilung durch die MS Ambulanz der Charite schreiben lassen, wo ich mich zusätzlich zu den regelmäßigen Terminen beim Neurologen, einmal im Jahr vorstelle. Dort wurde dann bestehende Einschränkungen in Hinblick auf den Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beschrieben. Diese Beurteilung habe ich meinem Neurologen vorgelegt, da das Landesamt für Gesundheit und Soziales auch bei ihm anfragt. Beim zweiten Antrag wurde dann ein GdB von 40 beschieden. Zusätzlich wurde eine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit festgestellt. Nur durch diesen Zusatz kann ein steuerlicher Freibetrag geltend gemacht werden. Erst ab einem GdB von 25 gibt es einen Steuerfreibetrag.

Träum weiter, du hast eine realistische Einschätzung für den Widerspruch bekommen.

In der Reha wird eine Menge Scheiße erzählt und ein SBA ist im Arbeitleben meist überhaupt nicht hilfreich, der angebliche Kündigungsschutz ab einem GdB von 50 existiert nur auf dem Papier.

Ich hatte beruflich mit einem relativ bekannten Anwalt zu tun, der macht nichts anderes als Schwerbehinderte und Schwangere zu kündigen oder den Betriebsrat zu verhindern. Am Hungertuch nagt er nicht und was dort alles Kunde war, würden mir die meisten nicht glauben.

Sehe das positiv!

Da hat jemand Interesse an dir und deiner Situation gezeigt und sogar deine “Spuren verfolgt”.

» Organisches Nervenleiden
Was soll das sein? Welcher Arzt hat das diagnostiziert? Weißt du da was von?

» Finde das (GdB 20) eindeutig zu wenig
Warum?

“Organisches Nervenleiden” steht bei mir auch im Bescheid. Damit ist die MS gemeint.

Dieser Sozialverband wird ihn schon richtig beraten. Dass die geltend gemachten Funktionseinschränkungen mindestens seit sechs Monaten bestehen müssen, wird man dort auch wissen. Wobei die Symptome ja auch schon vor der Diagnose aufgetreten sein können.

Wenn man in der Beratung einen Widerspruch nicht für erfolgversprechend hält, wird er halt zurückgenommen. Das kostet nichts.

Nach sechs Monaten dann eventuell ein Verschlechterungsantrag. FALLS sich wirklich etwas verschlechtert hat.

Machen das (Verschlechterungsantrag/Einspruch) immer. Und ich würde das auch immer für richtig halten wenn man:
a) die “Kapazitäten” dafür frei hat
b) “ein Ziel hat, wo man gerne hin will”

Glück kann man immer haben. Man stelle sich vor, dass der Entscheider selbst MS hat und MSlern gegenüber positiv eingestellt ist. Da würde auch mehr als GdB 20 gehen, imho.

» “Organisches Nervenleiden” steht bei mir auch im Bescheid.
Steht das unter Begründung als Funktionsbeeinträchtigung?

Da steht bei mir Multiple Sklerose + gutachterliche Stellungnahme auf Grund von Berichten. Der letzte Bescheid ist von 2014.

(Memo an mich: Super, gleich der erste Satz.)

» Machen das (Verschlechterungsantrag/Einspruch) immer.

meint → Machen kann man das (Verschlechterungsantrag/Einspruch) immer.

“Organisches Nervenleiden” steht bei mir auch im Bescheid.
Steht das unter Begründung als Funktionsbeeinträchtigung?"

Ja.

Vielleicht ein Oberbegriff für mehrere neurologische Erkrankungen.