Ich habe endlich einen Termin in unserer örtlichen neurologischen Botox-Ambulanz um meine extreme Adduktoren-Spastik behandeln zu lassen.

In dem Info-Schreiben und Anamnesebogen steht jedoch, dass diese Behandlungsform im Allgemeinen keine Kassenleistung sei und man sich eine Kostenübernahmebescheinigung der KK einholen soll.

  • Höre ich heute zum ersten mal, dass neurologisches Botox keine Kassenleistung sein soll.
    Wer hat hier bereits Erfahrungen gemacht?

LG
Uwe

Hi UWE59,

leider nicht so direkt.

https://www.dgn.org/leitlinien/2333-ll-31-2012-diagnose-und-therapie-der-multiplen-sklerose

Etwas unterhab der Mitte steht was zu Botulinum-Toxin A, kannst am besten über die Seiten Suchfunktion finden.

“Botulinum-Toxin A ist in Deutschland zur Therapie des spastischen Spitzfußes bei infantiler Zerebralparese sowie des spastischen Handgelenks und der Hand nach Schlaganfall zugelassen. Aufgrund der Stellungnahme des Arbeitskreises Botulinumtoxin e. V. der DGN zur Kostenerstattung bei „Off-Label-Indikationen” sollte eine Kostenübernahme zur Behandlung der Extremitätenspastik infolge Multipler Sklerose ebenso möglich sein."

Du kannst dir den Off-Label Antrag von deiner Krankenkasse schon mal beschaffen, und dort ausfüllen lassen, teilweise geben dir auch alles mit, dass du es nur einreichen musst.

Grüße
Lucy

Danke für die Tipps.

Ich rufe am Montag doch erst mal in der Botox-Ambulanz an und frage konkret nach der Kassenleistung in meinem Fall. Bin ja nicht der erste MS-ler dort.

  • Dann kann ich bei der KK immer noch die Pferde scheu machen… ,-))

LG
Uwe