Ich habe endlich einen Termin in unserer örtlichen neurologischen Botox-Ambulanz um meine extreme Adduktoren-Spastik behandeln zu lassen.
In dem Info-Schreiben und Anamnesebogen steht jedoch, dass diese Behandlungsform im Allgemeinen keine Kassenleistung sei und man sich eine Kostenübernahmebescheinigung der KK einholen soll.
- Höre ich heute zum ersten mal, dass neurologisches Botox keine Kassenleistung sein soll.
Wer hat hier bereits Erfahrungen gemacht?
LG
Uwe