Spenden und Helfen

Welche Unterstützung bietet das Integrationsamt ?

Das Integrationsamt hilft schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in vielen Belangen rund um den Job. Mehr hier im Chatprotokoll mit Pia Zinser-Flum.

Moderator Patricia Fleischmann: Willkommen zum Multiple-Sklerose-Chat der AMSEL. Heute geht es um die Leistungen des Integrationsamtes.

Chatteilnehmer 1: Hallo, meine frage ist ob das Integrationsprozess behilflich ist Einen geeigneten Job zu suchen. Mein Problem ist das der Amtsarzt mich auf unter 3 Std. Gestüt hat aber ich bin der Meinung das es irgendetwas geben muss was auch ich ausüben kann.

Emre: Guten abend frau fleischmann

Moderator Patricia Fleischmann: Hallo Emre, sehe Sie sind da. Ihre Frage ist schon drin :-)

Pia Zinser-Flum

Diplomverwaltungswirtin FHÖV, Wirtschaftsmediatorin DGMW, Systemischer Businesscoach SHB.  

Pia Zinser-Flum: Hallo das Integrationsamt ist leider nicht für die Vermittlung von Arbeitsplätzen zuständig, sondern überwiegend für den Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse. Es gibt eine Ausnahme: wenn ein Arbeitgeber für Sie einen neuen Arbeitsplatz schaffen würde könnten wir bis zu 50 % der Investitionskosten übernehmen (also nicht nur die behinderungsbedingten Kosten). Das kann für Arbeitgeber interessant sein, wenn z.B. eine teure Maschine angeschafft wird, an der Sie arbeiten würden. Für die Vermittlung ist die Arbeitsagentur zuständig, bei der es eine besondere Stelle zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen gibt. Die Arbeitsagentur bezahlt an Arbeitgeber auch Eingliederungszuschüsse, die bei schwerbehinderten Menschen höher sind als bei nicht schwerbehinderten Menschen.

Maja: Gibt es Standardfälle, in denen das Integrationsamt Lohnzuschüsse finanzieren kann?

Pia Zinser-Flum: Hallo Maja, das Integrationsamt kann dauerhaft Zuschüsse zum Lohn bezahlen, wenn der Arbeitgeber finanzielle Belastungen aufgrund der Behinderung hat. Es gibt 2 Konstellationen: 1. wenn aufgrund der Behinderung eine erhebliche Leistungseinschränkung vorliegt. Das ist der Fall , wenn ein schwerbehinderter Mensch eine erheblicher Leistungseinschränkung von mindestens 30% im Vergleich zu den Kollegen hat. 2. Wenn ein Betreuungsaufwand von mehr als einer halben Stunde am Tag vorliegt, z.B. wenn mehr erklärt oder kontrolliert werden muss oder wenn die Kollegen mit anpacken, weil der schwerbehinderte Kollege nicht mehr schwer heben und tragen kann. Oft liegt beides vor. Der Arbeitgeber muss dann aber den vollen Lohn weiterbezahlen. Die Zuschüsse werden zunächst auf 4 Jahre bewilligt. Wenn sich die Umstände nicht geändert haben wird der Zuschuss dann weiterbewilligt, unter Umständen kann der Zuschuss bis zur Rente laufen. Mit diesem Instrument konnten und können wir viele Arbeitsverhältnisse sichern.

Torsten: Bieten Sie auch rechtliche Beratung bezüglich Kündigungsschutz?

Pia Zinser-Flum: Hallo Torsten, gerne beraten wir Sie zum besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX. Es ist kein absoluter Schutz, sondern bedeutet, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss, wenn er kündigen möchte. Wird eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen ist diese schwebend unwirksam. Es ist wichtig, dass der Betroffene dann innerhalb von 3 Wochen zum Arbeitsgericht geht und eine Feststellungsklage einlegt. Dann wird vom Arbeitsgericht festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist. Wenn der Arbeitgeber einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellt prüft das Integrationsamt, ob diese berechtigt ist. Wenn der Kündigungsgrund im Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung steht (z.B. bei hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten oder Leistungseinschränkungen) gewinnt der Schutz besonders an Bedeutung. Dann versucht das Integrationsamt alles, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Gerne können Sie sich von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beim INA beraten lassen. Wenn Sie die Nummer 0711/6375-0 wählen werden Sie über die Zentrale mit diesem verbunden.

Katja: Sehr geehrte Frau Zinser-Flum, meine Erfahrungen mit dem Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst waren leider negativ. Aufgrund der Diagnose bestand laut dem Integrationsamt eine negative Prognose für die Zukunft (wurde auch so in der Begründung geschrieben). Es wurde prompt, nach einem eilig durchgeführten Präventionsverfahren, der beabsichtigten Kündigung durch den Arbeitgeber zugestimmt. Können Sie prozentual sagen, wie viele Kündigungen das Amt durch Präventionsverfahren oder andere Hilfen abwenden kann?

Pia Zinser-Flum: Hallo Katja es tut mir leid, dass Sie so schlechte Erfahrungen gemacht haben. In den wenigsten Fällen kommt es nach einem Präventionsverfahren zur Kündigung (deutlich weniger als 10 %). Die negative Prognose ist eine von mehreren Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit einer krankheitsbedingten Kündigung zugestimmt wird. Daneben müssen erhebliche Fehlzeiten vorliegen und der Arbeitgeber muss auch finanzielle Belastungen gelten machen.

Torsten: Danke für die Antwort. Dh das Integrationsamt ist nur bei Schwerbehinderung zuständig?

Pia Zinser-Flum: Hallo Torsten, wir sind nur für schwerbehinderte Menschen (GdB mindestens 50) und gleichgestellte Menschen (Gleichstellung durch die Arbeitsagentur bei GdB 30 oder 40) zuständig.

Katja: In der Zustimmung vom Amt stand exakt: Aufgrund der Diagnose besteht eine negative Zukunftsprognose. Jede MS ist doch unterschiedlich, weshalb mich dieser Satz sehr verwundert hat.

Pia Zinser-Flum: Hallo Katja Da haben Sie recht. Von der Diagnose allein auf eine negative Prognose zu schließen wäre nicht richtig. Deshalb wird zur Frage der Prognose regelmäßig der behandelnde Arzt angeschrieben, dessen Aussage ist für das Integrationsamt maßgebend für die Entscheidung.

Kilo: Hallo und guten Abend, hilft das Integrationsamt auch bei schwerbeschädigten Auszubildenden, wenn diese kein Ausbildungsgeld oder ähnliche finanzielle Hilfen von Arbeitsamt oder Jobcenter erhalten ?

Pia Zinser-Flum: Hallo Kilo Für Auszubildende ist grundsätzlich die Arbeitsagentur zuständig, die auch Zuschüsse bis zu 80% der Ausbildungsvergütung bezahlen. Darüber hinaus kann das Integrationsamt Zuschüsse, zu den Gebühren bei besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher bezahlen, z.B Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Arbeitgeber Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlichen erhalten, die für die Zeit der Ausbildung gleichgestellt sind.

Torsten: Dh wann sollte man sich bei GdB kleiner 50 gleichstellen lassen? Nachdem man das Kündigungsschreiben hat oder vorher?

Pia Zinser-Flum: Hallo Torsten, wenn die Kündigung vorliegt ist es zu spät. Die Gleichstellung muss bereit vorliegen. Wenn der Antrag bereits gestellt ist zum Zeitpunkt der Kündigung und die Antragsstellung schon länger als 3 Wochen vergangen ist gibt es einen vorläufigen Kündigungsschutz, wenn die Antragsunterlagen komplett eingereicht wurden. Die Arbeitsagentur stellt gleich, wenn ein Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung gefährdet ist oder ein Arbeitsplatz nicht erlangt werden kann § 2 SGB IX.

kirsten: Kilo ist als Kirsten jetzt im Chat Es handelt sich um eine Ausbildung / Maßnahme nach §112ff SGB III. Bei dieser Maßnahme erhält man vom Arbeitsamt sage und schreibe 104€ .Für weitere Zahlungen sind diese nicht zuständig , da dies eine geförderte Maßnahme ist. Aus diesem Grund stehen BAB und Bafög auch nicht zu. Der Arbeitgeber ist in diesem Sinne dann die Arbeitsagentur

Pia Zinser-Flum: Hallo Kirsten, das müsste man sich mal genauer anschauen. Liegt eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung vor?

Maja: Hat man zum Beispiel als MS betrofffener Angestellter einen Einfluss darauf, wie hoch die Leistungseinschränkung festgelegt wird? Weil bei Multiple Sklerose die ja tednenziell schlechter werden kann, sollte man ja aufpassen dass das Integrationsamt noch einspringen kann. Ein Arbeitgeber der aber vielleicht sowieso den Mitarbeiter möglichst bald kündigen möchte hat ja dann ein Interesse die Leistungseinbuße möglichst hoch darzustellen. Wer stellt das fest?

Pia Zinser-Flum: Hallo Maja, der Arbeitgeber wird im Antragsformular nach seiner Einschätzung gefragt. Wir überzeugen uns vor Ort in einem Gespräch von der Richtigkeit. Bei diesem Gespräch wir regelmäßig der Betroffene, die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat dazu eingeladen. Wir schauen uns auch meistens den Arbeitsplatz an und fragen konkret nach.

Torsten: Also vorsorglich gleichstellen lassen bei Gdb 30 oder 40. Erfährt der Arbeitgeber davon?

Pia Zinser-Flum: Hallo Torsten der Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung werden von der Arbeitsagentur angefragt, ob eine Gefährdung aus ihrer Sicht vorliegt. Dazu muss der Betroffene aber seine Zustimmung erteilen.

kirsten: es liegt eine Schwerbehinderung von 70% vor

Pia Zinser-Flum: leider bin ich in der Entscheidungspraxis und den Maßnahmen der Arbeitsagentur nicht voll informiert.

kirsten: haben Sie eventuell Ansprechpartner für mich, ich kenne inzwischen keine mehr

Pia Zinser-Flum: Wenn Sie mir mitteilen, wo Sie arbeiten kann ich Ihnen Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Integrationsamt benennen

Torsten: Bei MS kann die Gefährdung jederzeit eintreten. Morgen, wenn es dumm läuft. Raten Sie dazu, vorsorglich eine Gleichstellung zu beantragen?

Pia Zinser-Flum: Es kann auf jeden Fall hilfreich sein. Neben unseren Lohnkostenzuschüssen gibt es noch viele andere Unterstützungsmöglichkeiten z.B. Zuschüsse für einen behindertengerechten Arbeitsplatz und wenn behinderungsbedingt besondere Fortbildungen erforderlich sind. Wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt kommt der zuständige Sachbearbeiterin vor Ort, der Integrationsfachdienst kann unterstützen, wenn sich die Erkrankung psychisch auswirkt. Neben dem Kündigungsschutz gibt es viel Unterstützung .

Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, interessante Fragen hier. In 12 Minuten schließt der Chat bereits, daher die Bitte, jetzt noch letzte Fragen zu stellen...

kirsten: Die Ausbildung findet in Stendal statt, die zuständige Arbeitsagentur ist in Berlin

Pia Zinser-Flum: es tut mir leid, ich habe nur die Ansprechpersonen für Baden-Württemberg. Sie können aber auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter unter www.integrationsaemter.de Ihren zuständigen Sachbearbeiter erfragen, wenn Sie Ihre Postleitzahl eingeben.

kirsten: vielen Dank

Pia Zinser-Flum: Gerne.

Moderator Patricia Fleischmann: Werte Chatter, danke, dass Sie heute hier mitgefragt und den Chat mitverfolgt haben. Weiter geht es am 2. Februar 2016, Thema und Experte sind noch offen. Ein besonders großes DANKE geht an Pia Zinser-Flum für ihr Debüt hier im Chat. Die Dienste des Integrationsamtes kennenzulernen kann für viele Menschen mit Multipler Sklerose wichtig sein. Ihnen allen noch einen schönen Abend !

Redaktion: AMSEL e.V., 19.01.2016