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Sozialmedizinische Fragen rund um die MS

Eine allgemeine Regel hinsichtlich der Fristen für eine Rehabilitation gibt es nicht, so Dr. Gerald Lehrieder im AMSEL-Expertenchat.

mary: Guten Abend Hr. Dr. Lehrieder, ich habe einen SBA mit GdB 50 ohne Merkzeihen. Lt. Bescheid steht im Dezember 2014 eine Nachprüfung an. Wie läuft diese Nachprüfung ab? Ist das ein Fragebogen für den behandelnden Neurologen, oder ist das eine Untersuchung bei einem vom Versorgungsamt bestimmten Arzt? Der Ausweis ist bis 12/2015 gültig. Wenn bei der Nachprüfung festgestellt wird, dass ich die 50 % nicht mehr erreiche, läuft er dann 2014 oder 2015 ab? Zur Zeit der Antragstellung hatte ich eine beiseitige Sehnerventzündung und Ataxie. Die Ataxie ist ganz weg und die Sehnerventzündung hat sich weitgehend zurückgebildet (90 % und 95 %, leichte bis mittelschwere Ausfälle des Gesichtsfeldes, lt. Augenarzt). Zur Zeit habe ich lediglich Sensibilitätsstörungen. Kann mir das Versorgungsamt die 50 % nun wieder aberkennen? Vielen Dank!

Dr. Gerald Lehrieder: Guten Abend an alle, hallo Mary. Die Nachprüfung ist dazu da, bei Unklarheiten über den Verlauf einer Erkrankung (der MS) nach einer gewissen Frist den GdB einfach nochmals anzupassen, wenn aufgrund der Zeit neue Informationen vorliegen. Im Prinzip holt das Versorgungsamt wieder neue Informationen und Befunde bei Ihren behandelnden Ärzten ein und bewertet diese wie beim Erstantrag. In der Regel ist keien Untersuchung im Amt nötig. Ja, es kann sein, dass der GdB korrigiert wird, das kann nach unten oder nach oben gehen. Je nach Verlauf.

Dr. med. Gerald Lehrieder

  • Chefarzt der Dr. Becker Kiliani-Klinik
  • Facharzt für Neurologie
  • Zusatzbezeichnungen für Sozialmedizin und Verkehrsmedizin
  • Fachkundenachweis im Strahlenschutz und der Transfusionsmedizin
  • Spezialist auch auf dem Gebiet der Multiplen Sklerose

emma: Da gerade nichts los ist, möchte ich mich nochmals wegen meines Urlaubs vergewissern. Ich war jetzt über ein halbes Jahr arbeitsunfähig, die nicht genommenen Urlaubstage von letztem Jahr müssen innerhalb von 15 Monaten genommen werden und können nicht gestrichen werden oder?

Dr. Gerald Lehrieder: Das ist letztlich weniger eine sozialmedizinische als eine arbeitsrechtliche Frage: Wie lange sie Zeit haben, den Urlaub zu nehmen, weiß ich nicht sicher. Aber die Tage sind jedenfalls nicht verfallen.

gerd: Hallo HErr Dr. Lehrieder, ich überlege ob ich einen Schwerbehindertenausaeis beantragen soll. Wie läuft das eigentlich ab?

Dr. Gerald Lehrieder: Ganz einfach: Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt. Das Formular dazu können Sie sich dort abholen, können Sie sich aber auch im Internet herunterladen. Behilflich sind Ihnen sicher auch die Sozialarbeiter bei der Amsel. Sie sollten alle Diagnosen angeben und Ihre Funktionseinschränkungen. Sie werden nach Krankenhausaufenthalten und nach den Namen der behandelnden Ärzte gefragt. Das Amt fordert dann dort aktuelle Befundberichte an und dort bewerten erfahrene Fachgutachter (Ärzte) den GdB meist zunächst nach Aktenlage. Neben dem GdB können auch noch bestimmte Merkzeichen wie gehbehindert, Begleitpersonerforderlich oder außergewöhnlich gehbehindert zu erkannt werden. Schließlich erhalten Sie einen Bescheid und wenn der GdB über 50 beträgt, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

carmen: Hallo, ich mache dieses Jahr Abitur, habe seit 2 Jahren MS, aber bisher geht es ganz gut. Was muss ich für die Berufswahl beachten? Muss ich etwas beachten?

Dr. Gerald Lehrieder: Hallo Carmen. "Bisher geht es ganz gut," schreiben Sie. Gehen Sie doch optimistisch davon aus, dass das so weitergeht. Nein: folgen Sie Ihren Neigungen und suchen sich den Beruf, den Sie sich wünschen. Die Erkrankung soll doch keine Schere im Kopf erzeugen. Sie können sich ja wenn Sie unsicher sind, nochmals vorher mit Ihrem Neurologen besprechen. Aber erst unvoreingenommen planen.


Allgemein - gerd: HAllo Emma, war es schwer den Ausweis zu bekommen?



Allgemein - emma: Ich habe es von der Rehaklinik aus beantragt. Am besten zum VDK gehen, die helfen Dir bei der Antragsstellung und dann ggf. beim Widerspruch, sofern einer notwendig werden würde.


gerd: Danke für Ihre ANtwort. Ich werde nicht untersucht?

Dr. Gerald Lehrieder: Untersuchungen sind im Erstantragsverfahren praktisch nicht vorgesehen. Nur wenn gar keine Befunde vorliegen, könnte das mal vorkommen. Untersuchungen werden im Widerspruchsverfahren häufig. Und dann sollte man/frau mit einer neurologischen Erkrankung auf eine/n Neurologen/in als Untersucher drängen. Das ist nicht immer selbstverständlich.

carmen: Danke das hört sich gut an.

Dr. Gerald Lehrieder: Alles gute.

andrea: Hallo, habe Epilepsie, fast gesichert durch medikamente und Depressionen, auch fast gesichert durch Medi. Bis letztes Jahr hab ich GdB 70. Nach meiner Diagnose MS letztes jahr beantragte ich einen Verschlechterungsantrag. Jetzt bekam ich als Antwort eine Rückstellung auf 60obwohl die MS dazu kam und die Sehnerventzündung mir auf einem Auge 60 % hinterlassen hat, das wird auch nicht mehr besser. Bekam also auf die MS 10 % anerkannt und die anderen Krankheiten wurden gekürzt. Muss ich das verstehen? Danke für die Antwort.

Dr. Gerald Lehrieder: In der Tat ist es so, dass mit einer neuen Diagnose nicht immer eine Erhöhung des GdB verbunden ist. Und schon gleich gar nicht addieren sich die Einzel-GdB's. Wie Sie das jetzt schildern, muss und kann ich das nicht verstehen. Da muss man wohl in die Tiefe der medizinischen Befunde gehen oder den Bescheid überprüfen lassen. Wo das geht? Z.B. bei der Sozialrechtsberatung der Amsel, ein anderer Ansprechpartner ist ja eben auch schon erwähnt worden.

hans: Hallo Dr. Lehrieder, ich arbeite im Büro und habe zunehmend mit Fatigue zu kämpfen. Was kann ich tun? Bisher wissen nicht alle, dass ich krank bin

Dr. Gerald Lehrieder: Zunächst mal die Fatigue optimal behandeln: Pausenmanagement, Schlafhygiene, aerober Ausdauersport, evt. Medikamente, die aktuelle Medikation überprüfen. Und dann ist im Büro manchmal auch ein offenes Wort hilfreich. Oft läßt sich da mit Zeiteinteilung, der Einhaltung von sogenannten "betriebsunüblichen Pausen" allerhand erreichen. Und wenn man offen damit umgeht, rollt auch von den Kollegen/innen niemand mit den Augen.


Allgemein - emma: Gerd: manchmal hängt es von den richtigen Formulierungen und dem richtigen Sachbearbeiter ab. Habe auch gehört, dass MS wohl seit kurzem nicht mehr automatisch zu 50% eher zu 30% führt, wenn nix bislang geblieben ist. Daher empfiehlt sich die Mitgliedschaft beim VdK, die sind juristisch auch sattelfest.


idefix: Hallo Dr. Lehrieder, ich habe rückwirkend eine unbefristete "halbe Rente" bekommen (seit Reha im Dez.) und die Arbeitsmarktrente wird noch geprüft. Z. Zt. habe ich für 8 St/Woche einen Minijob, der nicht rentenschädlich ist. Leider habe ich nicht wirklich eine Chance einen soz.-pflichtigen Job zu bekommen. Allerdings möchte ich gerne etwas mehr arbeiten. Wie streng wird denn in der DRV wirklich geprüft wenn ich bis 14 oder 15 Stunden/Woche arbeiten würde. Ist Ihnen bekannt, dass da evtl. die Rente entzogen wird?

Dr. Gerald Lehrieder: Da sag ich jetzt besser nichts dazu. Auf Ihrem Bescheid müsste drauf stehen, wieviel Sie zuverdienen dürfen. Und das ist die Grenze. Selbst wenn Ihnen jemand sagt, das prüft doch eh niemand, würde ich Ihnen das keinesfalls empfehlen.

gerd: Also erst einmal abwarten und hoffen`? Haben sie Erfahrungen, wie häufig ein Widerspruchsverfahren notwendig wird?

Dr. Gerald Lehrieder: Echte Erfahrungen nicht. Das liegt daran, dass man immer nur von den Widersprüchen hört. Von glatt durchgegangenen Verfahren erfährt man nichts.


Allgemein - andrea: Mimmiy.Seine Rechte als Behinderter anzufragen. Gehe arbeiten und das sehr gut im Rahmen meiner Behinderungen und trotzdem muss man so um seine Rechte kämpfen....


emma: Empfiehlt es sich bei einer stufenweisen Wiedereingliederung das Integrationsamt hinzuziehen, dass die Umsetzung begleitet und einen Blick auf Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzausstattung hat?

Dr. Gerald Lehrieder: Eine stufenweise Wiedereingliederung bezieht sich meist ja auf den vorhandenen Arbeitsplatz. Wird jedoch auch eine entsprechende Umgestaltung oder gar eine innerbetriebliche Versetzung angestrebt, dann hilft einerseits die Rentenversicherung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe (LTA) und Sachverstand des Integrationsamtes kann hilfreich sein. Hierzu muss der Status der Schwerbehinderung vorliegen.

anita: Hallo Herr Dr. Lehrieder. wie komme ich an eine REha? Bin vollkommen fertig nach der Arbeit und kann dann nur noch schlafen. Freizeit null. Aktivitäten null.

Dr. Gerald Lehrieder: Das hört sich ja nach einer Fatigue-Problematik an. Sie sind offenbar berufstätig, da ist der Rentenversicherer üblicherweise erster Adressat eines Reha-Antrags. Beim Antrag hilft der Arzt, der auch einen Fragebogen auszufüllen hat. Sie müssen sich über Ihre Ziele klar werden. Den Antrag reichen Sie dann bei der Rentenversicherung an. Die prüft ganz schnell die Zuständigkeit. Wenn Sie zuständig ist, wird der Antrag oft auch rasch beschieden. Wenn sie nicht zuständig ist, reicht die RV den Antrag meist an die Krankenkasse weiter. Die dann entscheiden muss. Viel Glück.

emma: Jetzt fällt mir noch etwas ein, die Meinungen, wie oft MSler in Reha gehen dürften gehen doch auseinander. Zum einen hört man alle 2 Jahre, dann wieder alle 4 Jahre. Wie sind Ihre Erfahrungen insb. hinsichtlich der Dt. Rentenversicherung der Bewilligung?

Dr. Gerald Lehrieder: Meine Erfahrungen sind ganz einfach: Eine allgemeine Regel gibt es nicht hinsichtlich Fristen, die abzuwarten sind. Die Rentenversicherung prüft, inwieweit beim Antragsteller berufsrelevante Einschränkungen vorliegen, die mit einer Rehabilitation behoben/gelindert werden können, damit die Bedrohung der Berufstätigkeit abgewendet werden kann. Wenn das bejaht werden kann, wird sich die RV dem Reha-Antrag kaum entziehen. Also: Auf Ihre berufsrelevanten Ziele kommt es an.

inge: Welche Vrteile hat der Schwebehindetenausweis? Habe immer nur gehört, dass er ungünstig ist, wiel manihn bei der Bewerbung angebn muss.

Dr. Gerald Lehrieder: Erst mal: Einen Schwerbehindertenausweis zu haben, ist kein Vorteil. Mit dem Status der Schwerbehinderung sind Nachteilsausgleiche verbunden. Das ist ein wichtiger Unterschied. Nachteilsausgleiche können sein: Steuerfreibetrag, ein paar Tage mehr Urlaub, früherer Bezug der Altersrente, verbesserter Kündigungsschutz. Mit bestimmten Merkzeichen können andere Nachteilsausgleiche verbunden sein, z.B. für Gehbehinderte z.B. Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, oder Behindertenparkplatznutzung oder die Notwendigkeit einer Begleitperson. Aber das sind alles keine Vorteile, sondern Ausgleiche für schwere Einschränkungen.

anni: Sehr geehrter Herr Lehrieder, ab welchem Grad der Beeinträchtigung macht eine Feststellung überhaupt Sinn?

Dr. Gerald Lehrieder: In der Regel erst ab einem GdB von 30. Das ist zwar noch nicht offiziell mit dem Status der Schwerbehinderung verbunden, aber einige Folgen dieser Feststellung können ganz hilfreich sein: Steuer, Kündigungsschutz, vorgezogene Altersrente.

anita: Danke für die Antwort. Ich habe gehört dass eine Reha oft abgelehnt wird. Was mache ichdann?

Dr. Gerald Lehrieder: Ganz klar: Wenn Sie eine Reha wirklich brauchen, dann gehen Sie in den Widerspruch. Auch dabei ist eine rechtliche Beratung hilfreich, manchmal hilft auch ein neuer ärztlicher Befundbericht. Wichtig im Verfahren sind die berufsrelevanten Rehaziele nochmals zu verdeutlichen. Man muss der Rentenversicherung deutlich machen, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, wenn Sie zur Reha kommen und zurück in den Beruf können. Denn dann stehen Sie auch wieder als Beitragszahler zur Verfügung.


Allgemein - emma: Also "rasch" beschieden kann dann schon 5 Wochen heißen ;) So wars bei mir - war auch ein bescheid im Eilverfahren.


idefix: Die Zuverdienstgrenze würde ich einhalten! Auch die Arbeitszeitgrenze von unter 15 Stunden pro Woche. Auch die Einschränkungen des Rehaberichtes werden eingehalten (zusätzliche Pausen). Es geht mir einzig darum eine Beschäftigung zu haben. Allerdings hört man dann allerdings dass die Rente evtl. entzogen wird.

Dr. Gerald Lehrieder: Das habe ich so noch nicht gehört. Erkundigen Sie sich doch sicherheitshalber beim Sozialrechtsberater der AMSEL, Herrn Heller.

anni: Gibt es eigentlich auch ohne Schwerbehindertenausweis Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs?

Dr. Gerald Lehrieder: Den Schwerbehinderten ausweis gibt es ab einem GdB von 50, Auch darunter gibt es Nachteilsausgleiche, vgl. eine andere Frage des Chats (Ab wann macht der Antrag Sinn). Natürlich sind letztlich auch Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben, also Arbeitsplatzumgestaltungen, Kfz-Umbauten etc. Nachteilsausgleiche.

Ralf: Sehr geehrter Herr Dr. Lehrieder, kann aufgrund meiner MS nur noch 5 Stunden am Tag arbeiten. Mein Chef hat mir einen anderen Job angeboten in dem ich aber weniger verdiene. Davon kann meine Familie nicht leben. Gibt es Hilfen?

Dr. Gerald Lehrieder: Wenn Sie aus Krankheitsgründen nur noch über eine Leistungsfähigkeit von 5 Std. täglich verfügen, können Sie bei der Rentenversicherung eine Teil-Erwerbsminderungsrente beantragen. Das gleicht zwar nicht alles aus, aber es hilft.

Rebecca: Hallo, ich weiß nicht ob meine Frage hier richtig ist. Wie sieht es eigentlich aus mit MS und Autofahren? Habe ich dadurch Nachteile sollte ich einen Unfall haben?

Dr. Gerald Lehrieder: Naja, ist nicht unbedingt sozialmedizinisch, ich versuchs trotzdem: Generell bedingt die Diagnose MS nicht automatisch eine Einschränkung der Fahreignung. Wenn jedoch Symptome oder Medikamentenwirkungen die Fahreignung einschränken sollten, kann es Probleme geben. In jedem Fall gilt der Grundsatz der Fahreignungsverordnung, dass der Verkehrsteilnehmer zunächst selbst dafür verantwortlich seine Fahreignung abklären zu lassen. Ein Tipp: Lassen Sie sich zunächst informell beraten.

Rebecca: Und wie sieht es eigentlich mit Versicherungen aus? Ich habe bisher keine Einschränkungen, würde trotzdem wegen der MS gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wird man mich nehmen?

Dr. Gerald Lehrieder: Bei der Frage kann ich mich nur in Fettnäpfen bewegen. Sie werden bei Versicherungsabschluss die MS angeben müssen und dann hilft nur Daumendrücken oder die Bereitschaft Risikozuschläge zu zahlen.

Rebecca: Wo kann ich mich beraten lassen wegen des Autofahrens?

Dr. Gerald Lehrieder: Im Internet finden Sie Listen von neurologischen Verkehrsmedizinern in Ihrer Nähe. Notfalls haben die Strassenverkehrsbehörden Listen von Gutachtern. Und wenn Sie da gefragt werden, für wen Sie den Gutachter suchen, sagen Sie am besten "Für einen Freund".

carmen: Hallo Dr. Lehrieder, wenn ich studiere und meine MS würde sich in der Zeit verschlechtern, so dass ich im schlimmsten Fall nicht voll arbeiten kann, was bedeutet das dann finanziell für mich?

Dr. Gerald Lehrieder: Sie meinen während des Studiums? Das Problem ist dann, dass Ihnen Beitragszahlungen in die Rentenversicherung fehlen. Und das reduziert auch die Leistungen später. Ohne Ihre MS zu kennen: Eine gute Ausbildung eröffnet in jedem Fall Perspektiven, ob mit oder ohne MS.

Rebecca: Danke für den Tip.

Dr. Gerald Lehrieder: Sehr gerne und alles gute.

Isolde: Sehr geehrter Herr Dr. Lehrieder, mein Mann hat MS und es geht ihm ziemlich schlecht. Eine Bekannte sagte mir dass eventuell ein Betreuer für ihn eingesetzt wird, wenn er nicht mehr selber ausdrücken kann was er möchte. Stimmt das? Und was kann ich dagegen tun?

Dr. Gerald Lehrieder: Ja, das stimmt. Ein Betreuer ist immer dann hilfreich, wenn ein Mensch aufgrund einer Erkrankung seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann, also Amtsgeschäfte tätigen, sich um seine Gesundheit kümmern, Einwilligungen geben, sich um Wohnungsangelegenheiten kümmern. In der Regel greifen die Vormundschaftsgerichte auf die nächsten Verwandten bei der Einsetzung eines Betreuers zurück, das wären ja evtl. Sie. Und ich gehe davon aus, dass Sie dann im Sinne Ihres Mannes die Angelegenheiten regeln würden. "Im wohlverstandenen Interesse des Betreuten" heißt das. Insofern ist das eine Einrichtung FÜR Ihren Mann und nicht gegen Sie. Nur wenn kein Verwandter als Betreuer zur Verfügung steht, wird ein Berufsbetreuer bestellt, der professionell für Ihren Mann tätig wird. Wenn Sie das alles nicht wollen, hilft eine Vorsorgevollmacht, die Ihr Mann am besten mit notarieller Beglaubigung Ihnen überträgt.

Jessi: Hallo Herr Lehrieder, was sagen Sie zum Outen? Soll man im Berufumfeld sagen, dass man MS hat oder nicht? Ich habe Angst, dann benachteiligt zu werden.

Dr. Gerald Lehrieder: Generell rate ich eher zu Offenheit im persönlichen Umfeld. Meine Erfahrung ist die, dass das deutlich häufiger Verständnis fördert als Benachteiligung erzeugt. Und Offenheit hilft natürlich auch, wenn man vielleicht ein Symptom erkennt, das Getuschel hinter dem Rücken zu vermeiden. Eine Grundregel ist in der Tat die: Wer partnerschaftliches Entgegenkommen von seinen Kollegen erwartet, sollte auch offen sein. Selbstverständlich sind mir auch Berufsumfelder bekannt, wo man besser nichts gesagt hätte. Das ist meiner Erfahrung nach aber selten. Und dagegen kann man dann ja auch was tun.

carmen: Und wenn ich im schlimmsten Fall nach dem Studium nie arbeiten könnte? Ich glaube nicht dass es so kommt. Aber falls doch?

Dr. Gerald Lehrieder: Wir leben in einem Sozialstaat. Dann springen andere Sicherungssysteme ein. Aber nochmal zum Studium: Wenn Sie Ihren Traumberuf evtl. nicht ausüben könnten, geht vielleicht der zweitschönste Beruf der Welt. Sie glauben nicht, dass es so kommt, und das ist das JETZT, in dem Sie leben und an dem Sie Ihre Entscheidungen ausrichten sollten.

anni: Vielen Dank Herr Dr. Lehrieder

Dr. Gerald Lehrieder: Ihnen und Ihrem Mann alles Gute.


Allgemein - emma: Besten Dank für die Beantwortung der Fragen. Wünsche einen schönen Abend!


Redaktion: AMSEL e.V., 19.02.2014