Probleme am Arbeitsplatz

04.02.03 - Expertenchat mit Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller zum Thema "Probleme am Arbeitsplatz".

Moderator Jutta Hirscher: Guten Abend, liebe Chatter und guten Abend, liebes Expertenteam. Der Chat ist nun geöffnet. Frau Fackler und Herr Müller vom Integrationsfachdienst sowie Herr Heller von der AMSEL beantworten nun gerne Ihre Fragen..

Moderator Jutta Hirscher: Guten Abend, Clara, Heike und Klaus, Ihre Fragen sind angekommen, und werden gleich beantwortet.

Clara: Wann erscheint es sinnvoll, dem Arbeitgeber die Erkrankung mitzuteilen?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Hallo Clara, Es gibt hierzu keine eindeutigen Regelungen. Grundsätzlich muß man eine MS dem Arbeitgeber nicht mitteilen. Sobald man aber die berufliche Tätigkeit auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr adäquat ausüben kann, empfiehlt es sich mit dem Arbeitgeber zu reden. Je nach Verhältnis zum Vorgesetzten/Arbeitgeber kann es sinnvoll sein sich zunächst mit einer Person seines Vertrauens, z.B. Arzt, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder Kollegen zu beraten. Natürlich kann man sich auch an den Integrationsfachdienst oder die AMSEL wenden.

Moderator Jutta Hirscher: Leider nein, Uli, erst wenn sie beantwortet sind. So wie jetzt bei Claras Frage.

Heike: Ich habe MS,äusserlich nicht sichtbar. Muss ich es meinem Arbeitgeber sagen?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Hallo Heike, es gilt ähnliches wie bei der Antwort auf die Frage von Clara. Es ist nicht entscheidend, ob die MS sichtbar ist, sondern es kommt darauf an, ob es Einschränkungen bei der Berufsausübung gibt. Wenn es keine Einschränkungen gibt, muß man dem Arbeitgeber auch nichts sagen.

klaus: Gibt es eine Broschüre, die über die Rechte von behinderten Arbeitnehmern informiert?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Hallo Klaus, es gibt die Broschüre "ABC der Behindertenhilfe", herausgegeben von den Integrationsämtern. Bezug über den Landeswohlfahrtsverband (LWV), Lindenspürstr. 39, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-63750. Spezielle Infos zu MS und Beruf gibt es in der Broschüre "ACT Jobguide, zu beziehen über Fa. Schering, Max-Dohrn-Str. 10, 10589 Berlin. Bei individuellen Fragen können Sie sich natürlich auch gerne an den Integrationsfachdienst oder die AMSEL wenden.

Brigitte: Wenn ich aufgrund meiner Behinderung nicht mehr alle Arbeiten ausführen kann, kann ich dann gehaltlich zurückgestuft werden?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Hallo Brigitte, grundsätzlich kann man dies nicht ausschliessen. Aber zuvor sind alle Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation auszuschöpfen, wie z.B. technische Hilfen, Umorganisation des Arbeitsplatzes, Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz, finanzieller Ausgleich an den Arbeitgeber für Minderleistung etc. Lassen Sie sich beraten beim Integrationsamt oder den Integrationsfachdiensten, die unter anderem auch die Möglichkeit haben vor Ort den Arbeitsplatz begutachten können und spezielle Hilfen auch konkret empfehlen und bei Bedarf auch finanzieren können.

Sabine: Gibt es Erfahrungen über Hilfspersonen, die von Betrieben gestellt werden sollten?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Hallo Sabine, in den Betrieben gibt es je nach Betriebsgröße Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und ggf. weitere Vertrauenspersonen. Uns ist nicht ganz klar, was Sie mit Hilfspersonen meinen. Es gibt die Arbeitsassistenz, die aber nicht von den Betrieben beschäftigt werden, sondern die Sie selbst als Arbeitgeberin beschäftigen und die Mittel hierzu vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) erhalten. Beispiel für Arbeitsassistenz wären Vorlesekräfte für Blinde.

Iris: Wer entscheidet, wann eine betriebliche Umschulung erforderlich ist?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Hallo Iris, die Entscheidung über Umschulungen ist abhängig vom Kostenträger. Deshalb wäre in Ihrem Fall wichtig zu wissen, wer die Kosten für die geplante Umschulung trägt.

Brigitte: Gibt es einen Kündigungsschutz für geringfügig Beschäftigte bei MS?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Meinen Sie den allgemeinen Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmer oder den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte?

Moderator Jutta Hirscher: Liebe Chatter, bitte noch etwas Geduld, zur Zeit sind noch Fragen von Jürgen, Heike, Iris und Nani offen. Unser Team arbeitet daran.

Moderator Jutta Hirscher: Eine Ergänzung zur Frage nach einer Broschüre: Von der AMSEL wird es eine Broschüre zum Thema MS und Arbeit geben, und der Job ist auch Thema auf unserem Aktionstag im Mai.

Jürgen: Macht die AMSEL Informationsveranstaltungen in den Betrieben über MS?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Hallo Jürgen, in den Betrieben machen wir derzeit keine Informationsveranstaltungen zum Thema MS, weil bislang kein Bedarf an solchen Veranstaltungen an uns herangetragen wurde. Falls es hier aber Bedarf gibt sind wir natürlich gerne bereit, solche Veranstaltungen durchzuführen. Im Einzelfall setzen wir uns aber mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen um Möglichkeiten der Beschäftigung zu erörtern. Allgemeine Info-Veranstaltungen zum Thema MS und Beruf führen wir aber regelmäßig durch. Schauen Sie einfach mal ins aktuelle Jahresprogramm.

Brigitte: Wenn durch Firmenfusionen der Weg zur Arbeit deutlich länger wird, was habe ich für finanzielle Ansprüche?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Es gibt zunächst die Möglichkeit der steuerlichen Vergünstigung für Wegepauschalen zur Arbeit. Es gibt Betriebe, die in solchen Fällen im Rahmen freiwilliger Leistungen zeitlich befristet Fahrtkostenzuschüsse gewähren. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die längere Wegstrecke nicht zurücklegen können, kommen unter Umständen Leistungen der beruflichen Rehabilitation, z.B. KFZ-Beihilfe, in Frage.

Iris: Habe ich Anspruch auf extra Ruhepausen?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Wenn es mit der ausgeübten Tätigkeit nicht vereinbar ist, besteht ein solcher Anspruch nicht. Für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber empfiehlt sich die Vorlage eines ärztlichen Attestes.

Heike: Sind die zusätzlichen Urlaubstage abhängig vom Grad der Behinderung?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Ab einem GdB von 50 gibt es 5 Tage Mehrurlaub im Jahr.

Nani: Wer bezahlt und wer leitet/beantragt den Arbeitsplatzumbau

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Bezahlt wird der Umbau vom zuständigen Träger der beruflichen Reha, z.B. Rentenversicherung, Landeswohlfahrtsverband, Arbeitsamt (zur Eingliederung eines Arbeitslosen). Je nach Art der Leistung müssen die Anträge vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei den jeweiligen Trägern gestellt werden.

Iris: Der Kostenträger ist die BfA

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Die Entscheidung liegt bei der BfA, im Einvernehmen mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Heike: An wen muss ich mich wenden, wenn eine Umschulung erorderlich wird?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: An den zuständigen Rentenversicherungsträger (LVA, BfA) oder das örtliche Arbeitsamt.

Jürgen: Habe ich als Behinderter ein Anrecht, dass bei gleicher Effizens mein betriebliche Arbeitsplatz in einen häuslichen Arbeitsplatz umgewandelt wird?

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Wir sind der Meinung, daß es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Integrationsamt, Lindenspürstr. 39, 70176 Stuttgart, Tel: 0711-63750. Dort gibt es ein Projekt über die Einrichtung von Telearbeitsplätzen.

Brigitte: natürlich für Behinderte!

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Wir sind uns nicht ganz sicher. Wir gehen aber davon aus, daß Sie einen besonderen Kündigungsschutz haben. Erkundigen können Sie sich beim Landeswohlfahrtsverband, Kündigungsschutzbeauftragte: Frau Zinser-Flum und KollegInnen, Tel.: 0711-63750.

Heike, Brigitte, Iris, Sabine und Jürgen: herzliche grüsse vom quellenhof-team und einen netten abend

Katja Fackler, Jürgen Heller, Jens Müller: Wir wünschen Euch auch einen netten Abend und hoffen, daß Ihr mit den Antworten etwas anfangen könnt.

Moderator Jutta Hirscher: Liebe Teilnehmer, der Chat wird nun geschlossen. Vielen Dank Ihnen für Ihre Fragen und unserem Expertenteam für die ausführlichen Antworten. Allen noch einen schönen Abend. Das Protokoll gibt es ab morgen.

Moderator Jutta Hirscher: Liebe Teilnehmer, der Chat wird nun geschlossen. Vielen Dank Ihnen für Ihre Fragen und unserem Expertenteam für die ausführlichen Antworten. Allen noch einen schönen Abend. Das Protokoll gibt es ab morgen.

Moderator Jutta Hirscher: Noch ein Hinweis: Neben dem Expertenchat gibt es das AMSEL-Expertenforum der AMSEL. Das aktuelle hat die "Begleitsymptome der MS und ihre Behandlungsmöglichkeiten zum Thema.

Redaktion: AMSEL e.V., 25.09.2006