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Multiple Sklerose & Arbeitsrecht

Ein Kind muss auf keinen Fall die MS eines Elternteils bei einer Einstellungsuntersuchung angeben, so RA Andreas Czech im AMSEL-Expertenchat.

Moderator Patricia Fleischmann: Sehr verehrte AMSEL-Chhatter, herzlich willkommen hier ! Heute Abend antwortet Rechtsanwalt Andreas Czech auf Ihre Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Multiple Sklerose. Ab 19 Uhr geht's los - Sie dürfen gern schon posten !

Marcel1987: Hallo Herr Czech, ich bin mitten im Jurastudium und mein Traum war es eigentlich Richter zu werden, doch seit einem Jahr habe ich die Diagnose MS. Muss ich meinen Traum aufgeben, auch wenn ich beschwerdefrei bin? Vielen Dank

RA Andreas Czech: Hallo Marcel, zwingende Voraussetzung für das Richteramt ist die Verbeamtung. Die neure Entwicklung in der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte zeigt, dass eine Verbeamtung bei einer positiven Prognose des Verlaufes der MS durchaus möglich, so dass der Traum nicht unbedingt aufgegeben werden muss. Andererseits gibt es neben dem Beruf des Richters auch die Möglichkeit Notar zu werden, der insbesondere in Baden-Württemberg nicht zwingend eine Verbeamtung voraussetzt.

RA Andreas Czech

Publizistisch präsent auf AMSEL-Veranstaltungen und auf amsel.de. Eigene Kolumne im Magazin "together".

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau in Bayern mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
  • 1996-2003 Tätigkeit bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Passau, Regensburg und Stuttgart, teilweise in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht.
  • 2002 Rechtsreferendariat in Regensburg.
  • 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg bei OLG Richter Maihold.
  • Seit 2004 niedergelassener Rechtsanwalt in Stuttgart mit Schwerpunkten Arbeits-, Zivil- und Sozialrecht.

Annie: Liebe Frau Fleischmann, lieber Herr Czech ich bin 32 Jahre alt und seit Juni 2010 an MS erkrankt. Nachdem hatte ich im Januar 2011 einen weiteren Schub. Ein Kontroll MRT Anfang diesen Jahres erbrachte zwei neue Läsionen. Ansonsten bin ich körperlich in keiner Form motorisch beeinträchtig. Da mein Studium im September zu Ende geht begebe ich mich nun auf die Suche nach neuen Jobs beim MDK in der Einzelfallbegutachtung, in der Pflege oder auch schulischen Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern oder im Bereich Beratung. Mir ist bekannt das Fragen zu chronischen Erkrankungen eigentlich nicht im Vorstellungsgespräch gestellt werden dürfen, wie verhalte ich mich nun falls das doch passiert. Einfach zu sagen, dass es das Gegenüber nichts angeht oder das die Person laut Gesetz diese Frage nicht stellen darf (nur in Gefahrenbereichen - die mich aber nicht betreffen) wird die Chance auf einen Job nicht erhöhen. Weiterhin ist mir in Erinneruung geblieben das spätestens bei der betriebsärztlichen Untersuchung nach Vorerkankungen gefragt wird und dieser nun einschätzen muss ob man tauglich/bedingt tauglich oder untauglich ist. Hier mach ich mir Sorgen das bei vielen ja vor allen Dingen die Horrarszenarien zur MS im Vorderung ihrer Vorstellungen stehen (auch bei Pflegenden und Ärzten) und der Arzt mich vielleicht nur als bedingt tauglich einschätzt, weil er schlechte Assoziationen und Vorurteile gegenüber der MS hat. Muss ich von daher beim Betriebarzt die Erkrankung angeben?

RA Andreas Czech: s. Frage unten

Mike Lehner: muss ein Kind bei einer Einstellungsuntersuchung, die MS eines Elternteils angeben, bei Fragen nach Erkrankungen in der Familie ?

RA Andreas Czech: Hallo Mike, das Kind muss auf keinen Fall die MS eines Elternteils bei einer Einstellungsuntersuchung angeben. Diese Fragen sind absolut unzulässig und können auch falsch beantwortet werden.

Anny: Lieber Herr Czech, liebe Frau Fleischmann einen schönen Abend an Sie. Ich habe meine Fragen gestern bereits an Frau Fleischmann gesendet , da ich nicht sicher war heute pünktlich hier sein zu können. Meine Fragen bezogen sich auf das Vorstellungsgespräch und die betriebsärztliche Untersuchung - inwiefern bin ich hier verpflichtet meine MS anzugeben - im Vorstellungsgespräch dürfen sie die Frage ja eigentlich gar nicht stellen, spätestens beim Betriebsarzt kommt man aber wahrscheinlich nicht mehr drum rum. Ich bin 32 und habe seit 2010 meine Diagnose, schubförmiger Verlauf und bis jetzt (toi,toi, toi) keinerlei Beeinträchtigungen. Ich möchte mich beim MDK, in der Pflege oder in der Beratung oder an Schulen zur Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler bewerben.

RA Andreas Czech: Hallo Anny, nach meinem Kenntnisstand muss die MS-Erkrankung weder beim Vorstellungsgespräch noch bei der betriebsärztlchen Untersuchung angegeben werden, es sei denn, dass der potentielle Arbeitnehmer aufgrund der MS und der daraus resultierenden Einschränkungen nicht in der Lage ist, die konkreten arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und dies bereits beim Vorstellungsgespräch feststeht.

Katja: Kann ich etwas dagegen tun wenn mich meine zukünftigen Arbeitgeber nicht verbeamten wollen, obgleich ich seit längerem gesund und ohne Symptome bin? Bin bald mit dem Studium fertige und werde dann ins Referendariat kommen. Natürlich strebe ich eine spätere Verbeamtung an.

RA Andreas Czech: Hallo Katja, ja, gegen die Ablehnung der Verbeamtung kann Widerspruch eingelegt werden und später sogar Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, falls dem Widerspruch nicht abgeholfen wird.

Sonja: ich habe MS und bin zu 40 % schwerbehindert mit Gleichstellung zu 50 %. Seit August sitze ich an einem zugigem Arbeitsplatz. Gleichzeitig fühle ich mich duch Lärm in meiner Konzentration und meiner Leisstungsfähigkeit behindert, leicht reizbar, erschöpft und müde nach einem Vollzeit-Arbeitstag. Meine Bemühungen, auf einen der drei freien Team-Bedarfs-Arbeitsplätze zu wechseln werden mir bislang sowohl vom Teamleiter als auch vom Abteilungsleiter verwehrt, da die Kommunikation im Team über meine gesundheitlichen Probleme gestellt werden. Ich hatte innerhalb von vier Monaten drei Nasennebenhöhlenentzündungen. Der dritten Entzündung folgte ein z.Zt. noch akuter MS-Schub. Wenn schon mein Arbeitgeber seiner Sorgfaltpflicht nicht nachkommen möchte - bin seit 36 Jahren im Betrieb! - dann möchte aber ich weitestgehend dafür Sorge tragen, meinen Pflichten als Arbeitnehmer nachkommen zu können. Ich möchte nicht ständig arbeitsunfähig sein! Mit meiner Aufgebenstellung bin ich zufrieden und mit meinen Kollegen habe ich ein gutes Verhältnis. Welche Möglichkeiten habe ich, um meinem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass er auch Pflichten und nicht nur Rechte hat? Ein gemeinsames Gespräch im Beisein unseres Schwerbehindertenbeauftragten und meiner Personalbetreuerin hatte auch schon stattgefunden. Hatte aber die Umsetzung überhaupt nicht zum Inhalt gehabt. Irgendwie waren sich diesbezüglich vorab alle einig. Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

RA Andreas Czech: Hallo Sonja, die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Richtig ist, dass der Arbeitgeber neben Rechten auch gewisse Pflichten hat und dafür Sorge tragen muss, dass er dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss, der nicht gesundheitsgefährdend ist und dass der Arbeitnehmer bei der Verrichtung der Arbeit nicht erkrank. Im konkreten Fall bestünde unter Umstände sogar die Möglichkeit, den Arbeitgeber gerichtlich dazu zu verpflichten, einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, der nicht zugig ist. Andererseits dürfte nach einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr gestört, wenn nicht sogar völlig kaputt sein. Im konkreten Fall bietet sich an, immer wieder hausinterne Stellen wie den Betriebsrat oder die Schwerbehindertenbeauftragten auf die Situation hinzuweisen und sie darum zu bitten, dass ein weiteres Gespräch mit dem Abteilungsleiter und eventuell dem Personalleiter angestossen wird.

Conny: Hallo miteinander! seit anfang juni erhalte ich die teilweise erwerbsminderungsrente. ich habe noch keinerlei körperliche einschränkungen, sondern “nur” fatigue, kognitive probleme etc.aufgrund verschiedener au-zeiten hat mir mein arbeitgeber ein gespräch zum betrieblichen eingleiderungsmanagement vorgeschlagen. was muss ich dabei beachten? bzw. was kann ich verlangen. ich bin im öffentlichen dienst tätig (angestellte)

RA Andreas Czech: Hallo Conny, bei dem betrieblichen eingliederungsmanagement sollte unbedingt beachtet werden, dass die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen nicht verändert oder zumindest im Wesentlichen nicht verändert werden, das heißt, dass die konkrete Tätigkeit dieselbe sein sollte, wie vor den au-Zeiten. Außerdem sollte die Eingliederung stufenweise gestaltet werden. Die Zeitintervale sollten so bemessen werden, dass die Eingliederung schonend erfolgt.

Marcel1987: Zur Frage von Katja: hat der Widerspruch bzw. die Klage Aussicht auf Erfolg?

RA Andreas Czech: Hallo Marcel, bei einer positiven Prognose des Verlaufes der MS-Erkrankung, der von einem Neurologen attestiert werden muss, hat der Widerspruch bzw. eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einer Entscheidung die Verbeamtung trotz MS bereits bestätigt.

xyz: Hallo Herr Czech. Ich würde gerne wissen ob es auch Nachteile gibt wenn man beim Arbeitgeber (ein Krankenhaus) seine MS angibt. Die Vorteile sind mir bekannt, z.B. Schwerbehindertenausweis, Arbeitszeitverkürzung, steuerliche Vorteile ect....aber gibt es auch das berüchtigte "Kleingedruckte"? Danke schonmal

RA Andreas Czech: Die Offenbarung der MS Erkrankung kann durchaus auch zu Nachteilen führen. Die MS-Erkrankung ist bekanntlich unberechenbar. Ein Schub kann auch sehr unerwartet auftreten mit der Folge von nicht erheblichen Fehlzeiten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat aber grundsätzlich ein Interesse an Planungssicherheit für die zu bewältigenden Aufgaben. Bei einem Stellenabbau kann es durchaus vorkommen, dass die Arbeitnehmer mit der geringsten Planungssicherheit für den Arbeitgeber als erstes gekündigt oder entlassen werden, so dass die Mitteilung der MS an den Arbeitgeber auch mit Nachteilen verbunden sein kann.

Luise: Muss man eine (mögliche) MS beim Amtsarzt auch schon angeben, wenn sich diese noch nicht klinisch manifestiert hat? Ich hatte eine Sehnerventzündung, seither keine klinischen Symptome mehr, eine Ärztin sprach vom Frühstadium, ein anderer sagte, dass das noch nichts sei.. Die Radiologen äußerten die Vermutung auf MS wegen minimalen entzündlichen Veränderungen.

RA Andreas Czech: Hallo Luise, nein, eine (mögliche) MS-Erkrankung muss und sollte auch unter keinen Umständen beim Amtsarzt angegeben werden.

Mark: bewirbt man sich für eine neue Stelle, so muss man - wenn ich richtig informiert bin - über die MS keine Auskunft geben, wenn nicht direkt nach MS gefragt wird und aus der Erkrankung keine Gefährdung im Rahmen der (zukünftigen) Tätigkeit zu erkennen ist. Gilt diese Nicht-Auskunftspflicht auch im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung, die zu Beginn der neuen Tätigkeit ggf. durchgeführt wird?

RA Andreas Czech: Hallo Mark, auch bei einer direkten Frage muss man keine Auskunft über die MS Erkrankung geben, es sei denn, die ms-bedingten Einschränkungen wirken sich direkt und negativ auf die Ausübung der zukünftigen Tätigkeit aus. Die Nicht-Auskunftspflicht gilt auch für die betriebsärztliche Untersuchung.

Anny: Liebe Herr Czech da fällt mir doch noch eine Frage zum Betriebsarzt ein, angenommen man würde nach ein bis zwei Jahren unbefristet eingestellt oder man ist dann schon eine geraume Zeit (5Jahre oder länger) beim Arbeitgeber ist es irgendwann sinnvoll den Betriebsarzt doch zu informieren? Komische Frage aber die MS wird ja wahrscheinlich in 10, 20 oder 30 Jahren eventuell ihre Auswirkungen zeigen. Wie verhält man sich dann bespricht man das erst mit dem Betriebsarzt, wenn es zum Problem wird, was sagt man warum man es nicht schon zur Einstellung oder vorher angegeben hat? Irgendwann wird so ein offenes Gespräch ja wahrscheinli nötig - ob man will oder nicht.

RA Andreas Czech: Hallo Anny, nach meiner Einschätzung könnte eine Information des Betriebsarztes erst dann sinnvoll sein, wenn aufgrund der MS-Erkrankung eine Gefahr für die Gesundheit des Arbeitnehmers bei der Verrichtung der Arbeit besteht. Aber auch in diesem Fall wäre es unter Umständen ratsam weder den Arbeitgeber noch den Betriebsarzt über die MS-Erkrankung zu informieren, weil man im Falle einer eventuellen, vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also wenn der Arbeitnehmer auf absehbare Zeit überhaupt nicht mehr in der Lage ist, seinen Job zu erledigen, alle Trümpfe aus den Hand gibt und damit eine eventuelle Abfindung riskiert oder zumindest der Höhe nach erheblich schmälert.

Mark: 2 Fragen: 1. Wenn ich direkt/konkret nach MS im Rahmen einer Bewerbung (z. B. auf einem Formular) gefragt werde: Muss ich dann wahrheitsgemäß Auskunft geben, auch wenn keine Gefährdung aus der Erkrankung heraus erkennbar ist? 2. Wenn eine Auskunftspflicht besteht und man wird nach MS gefragt (z. B. bei einem neuen Arbeitgeber): Muss ich diese Frage positiv beantworten, wenn [formal] erst ein klinisch isolierten Syndrom (CIS) vorliegt?

RA Andreas Czech: Lieber Mark, bei einer konkreten Frage im Rahmen einer Bewerbung muss keine Auskunft über die MS-Erkrankung gegeben werden, es sei denn, die ms-bedingten Einschränkungen wirken sich direkt und negativ auf die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des potentiellen Arbeitnehmers aus, also wenn die Arbeit aufgrund der ms-bedingten Einschränkungen nicht erledigt werden kann.

xyz: aha Teil eins verstanden. Das heißt dann auch, ich bin nicht automatisch unkündbar nur weil ich den Schwerstbehindertenausweis hab.? Der Arbeitgeber kann micht trotzdem entlassen. Stimmt das?

RA Andreas Czech: Das ist richtig. Der Schwerbehindertenstatus bedeutet auf keinen Fall, dass der Arbeitnehmer unkündbar ist. Die Kündigungsmaßnahme des Arbeitgebers wird aber dadurch erschwert, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch seiner Kündigung eine Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss und erst nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer ausspreche darf, wobei dem Arbeitnehmer wiederum das Recht zusteht, einen Widerspruch gegen die Zustimmung zur Kündigung des Integrationsamtes einzulegen.

Stini: Hallo Herr Czech, bin bei einer zu 100 % igen GmbH des Wirtschaftsministeriums angestellt. Habe nur eine 2 Jahres Befristung meines Arbeitsvertrages. Ist mein 1. Arbeitsplatz nach dem Studium. Habe erfahren, dass meist nur 2 Jahre beschäftigt wird und dann gegen den nächsten Bewerber vom Studium ausgetauscht wird, obwohl es die Stelle seit jeher gibt. Habe nun ständig Angst vor einem Schub oder davor, dass mein Arbeitgeber erfährt, dass ich MS habe. Muss auch ständig massenweise Überstunden und Sondereinsätze machen, was mir bei Fatique doch gelegentlich schwer fällt. Weiß oft nicht, wie ich mich verhalten soll, da die eigentliche Arbeit viel Spaß macht. Viele Grüße Stini

RA Andreas Czech: Hallo Stini, aus meiner Sicht und praktischen Erfahrung solltest Du Deine MS-Erkrankung bei einer befristeten Stelle dem Arbeitgeber gegenüber, solange Du das Arbeitspensum bewältigen kannst, nicht offenbaren. Mit einer Offenbarung Deiner MS-Erkrankung gefährdest Du eventuell eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, nachdem die Befristung ausgelaufen ist. Eine Offenlegung der MS-Erkrankung sollte allgemein ohne Not aus meiner Sicht nur in absoluten Ausnahmefällen bei sehr großen Betrieben, einer langen Betriebszugehörigkeit und einer entsprechenden Infrastruktur erfolgen.

Joey: Hallo, ich habe eine Frage, welche eine Ausbildung betrifft. Bei einer Ausbildung dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Fehltagen entstehen. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass dieses Limit bei mir wahrscheinlich überschritten wird. Kann man als MS Patient Sonderregelungen geltend machen? Ich hoffe, Sie können mir helfen, vielen Dank im Vorraus Freundliche Grüße, Joey

RA Andreas Czech: Hallo Joey, für die Beantwortung Deiner Frage bräuchte ich weitere Einzelheiten bzw. Informationen. Aufgrund welcher Regelung (Arbeits-, Ausbildungsvertrag, betriebliche Sondervereinbarung etc.) ergibt sich in Deinen konkreten Fall, dass bei einer Ausbildung nur eine bestimmte Anzahl an Fehltagen entstehen kann, so dass ich Deine Frage erst beantworten kann, wenn mir diese Information vorliegt. Bitte wende Dich an das AMSEL Team, damit ich Deine Frage außerhalb dieses Chats beantworten kann. Vielen Dank.

Mark: Vermutlich kaum zu beantworten ist folgende Frage (Aber ich versuche es mal ;-) ): Wie stehen die Chancen, mit einem klinisch isolierten Syndrom (MS-Diagnose vor zwei Jahren, 1 Schub, vollständig zurückgebildet, z. Zt. symptomfrei, MRT-Bilder zeigen positive Entwicklung) verbeamtet zu werden (als Lehrer/Professor). Die Frage bezieht sich v. a. auf die Rechtslage in NRW.

RA Andreas Czech: Hallo Mark, eine Verbeamtung hängt im Wesentlichen von der Prognose des Verlaufes Deiner MS-Erkrankung ab. Nur bei einer postiven Prognose ist eine Verbeamtung denkbar. Hierzu sollte der behandelnde Neurologe zunächst Stellung nehmen, wie aus seiner Sicht der Verlauf der MS-Erkrankung aussehen könnte. Erst danach kann eine rechtliche Beurteilung vorgenommen werden, ob eine Verbeamtung bzw. ein Antrag auf Verbeamtung überhaupt Sinn macht.

Anna: zur Frage von Luise: Muss man wirklich eine MS-Erkrankung beim Amtsarzt nicht angeben, auch wenn es um die Verbeamtung geht?

RA Andreas Czech: Hallo Anna, [nachträgl. Korrektur von RA Czech: Es gibt für Beamte eine besondere Offenbarungspflicht, weshalb hier eine Mitteilung erfolgen muss.]

Joey: Ich hätte noch eine Frage zum Amtsarzt. Ich soll mir für die Familienkasse beim Amtsarzt bestätigen lassen, dass ich an MS erkrankt bin, um ein weiteres Jahr Kindergeld zu beziehen. Ist es besser, auf Kindergeld zu verzichten damit der Amtsarzt keine Informationen über meine MS hat? Was hätte es für Auswirkungen, wenn der Amtsarzt davon Kenntnis hat?

RA Andreas Czech: Hallo Joey, Deine Frage betrifft das Steuerrecht bzw. das öffentliche Recht. Bitte wende Dich an das AMSEL Team, damit ich Deiner Frage außerhalb des Chats nachgehen kann. Vielen Dank.

Moderator Patricia Fleischmann: @ alle: Das AMSEL-Team, auf das Herr Czech hinweist, erreichen Sie unter beratungsteamamselde

xyz: wow. Merci. Ich werde die Klappe halten ;-)

RA Andreas Czech: Gerne.

Wildcat23: Hallo allerseits! Meine Frage ist, wenn man teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten will, darf man dann wirklich nur 6 Stunden pro Tag arbeiten oder kann man auch die Anzahl der Arbeitstage reduzieren?

RA Andreas Czech: Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält derjenige, der mehr als drei, aber wenig als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wenn man mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, scheidet eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von vorherein aus.

Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, so schnell sind 90 Minuten rum - ist ja fast wie bei der EM. Vielen Dank für Ihr reges Interesse! Besonderer Dank gilt natürlich Rechtsanwalt Andreas Czech für sein Engagemet ! Und schon in 2 Wochen öffnet der Expertenchat wieder, dann mit f Ihnen allen einen schönen restlichen Abend !

Anny: Lieber Herr Czech, liebe Frau Fleischmann ich möchte mich herzlich bei Ihnen für diese Möglichkeit Fragen zum Arbeitsrecht an sie zu stellen bedanken.

RA Andreas Czech: Liebe Anny, gern geschehen. Wir feuen uns, wenn wir helfen konnten!

Redaktion: AMSEL e.V., 19.06.2012