Hartz IV

Nach einer Kündigung sollte man sich sofort arbeitssuchend melden, rät Klaus Kupka von der Agentur für Arbeit im AMSEL-ExpertenChat vom 21.09.04.

Moderator Patricia Fleischmann: Einen wunderschönen guten Abend an alle Chatter! Pünktlich zum stürmischen Herbstanfang begrüßt Sie der AMSEL-ExpertenChat mit einem ganz brisanten Thema: Hartz IV. Als Experten begrüße ich dazu herzlich Klaus Kupka von der Agentur für Arbeit in Stuttgart! Ab jetzt können Sie alle Fragen an ihn richten, die Sie zu Hartz IV/ dem Arbeitslosengeld II haben.

ricky: Hallo, Herr Kupka! Was ändert sich durch Hartz IV für chronisch Kranke?

Klaus Kupka: Guten Abend, für chronisch Kranke ändert sich durch Hartz IV dem Grunde nach nichts. Durch Hartz IV sollen vor allem die 2 verschiedenen Sozialleistungen (Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) zusammengefasst werden. Die Betreuung und die Ansprechpartner in den Agenturen vor allem in den Reha-Teams bleibt weiterhin bestehen.

Sandra: Guten Abend, Herr Kupka und Frau Fleischmann. Hallo an alle andern Chatter! Ich bin zwar nicht arbeitslos, doch würde mich interessieren, wie ich als MSlerin vorgehen müsste, angenommen, mein Chef kündigt mir morgen, sagen wir auf den 1. Januar. Man kann ja nie wissen...

Klaus Kupka: Guten Abend Sandra. Wenn eine Kündigung ausgeprochen wurde, müssen Sie sich sofort bei der Agentur arbeitsuchend melden. Dies ist wichtig, um keine finanziellen Einbußen zu erhalten. Liegt eine ordenliche Arbeitgeberkündigung vor, treten auch keine Sanktionen ein. Wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, dann hat Hartz IV im Vergleich zum jetzigen Stand keine weiteren Auswirkungen. Die speziellen Anlaufstellen für chronisch Kranke ("Reha-Teams") wird es auch weiterhin geben.

Sandra: Und was würde dann nach einem Jahr passieren?

Klaus Kupka: Sie meinen sicherlich, nachdem ihr Arbeitslosengeld I-Anspruch erschöpft ist. Da es die Arbeitslosenhilfe ab 1.1.2005 nicht mehr gibt, muss geprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

Konstantin: Hallo, Herr Kupka. Ich bin arbeitssuchend, und zwar seit 1. Juli. Im vergangenen Jahr hatte ich drei Schübe und war deswegen mehr in Reha als am Arbeitsplatz. Momentan sieht es finanziell günstig aus, da ich zuvor gut verdient habe, doch bekomme ich keine neue Stelle; ich vermute wegen der MS. Falle ich ab 1. Juni 2005 auch unter AGL 2?

Klaus Kupka: Hallo Konstantin, vorab erstmal eine Frage: Sind sie bei ihrer Agentur für Arbeit "arbeitslos" mit Arbeitslosengeldbezug oder "nur" arbeitssuchend gemeldet? Ich benötige die Information für die weitere Beantwortung ihrer Frage.

Konstantin: Ich bin arbeitslos gemeldet, allerdings suche ich dringend Arbeit. Die Symptome sind fast restlos verschwunden.

Klaus Kupka: Sie würden dann dem Grunde nach Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wenn Sie dann in den Arbeitslosengeld II-Bezug kommen sollten, wird die Agentur/ zust. Stelle weiterhin für Sie nach einer geeigneten Stelle suchen.

ricky: Was ist günstiger für den Empfänger: Sich berenten zu lassen und von Sozialhilfe zu leben oder AGL II?

Klaus Kupka: Die Frage, was besser ist, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ob Sie Anspruch auf ALG II haben oder auf Hilfe zu Lebensunterhalt, hängt davon ab, ob Sie erwerbsfähig sind. Können Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten (dann liegt Erwerbsfähigkeit vor) und Sie hätten Anspruch auf ALG II. Da beides Sozialleistungen sind, werden auch die Zahlungen nicht unterschiedlich sein. Ich würde Ihnen empfehlen, mit ihrem Rententräger zu sprechen, ob bei Ihnen Erwerbsunfähuigkeit vorliegt.

Sandra: Was ist mit einem Rollstuhl, Massagen, Heilmitteln? Müsste man all das vom AGL II bezahlen? Wie hoch ist der Betrag überhaupt?

Klaus Kupka: Hallo Sandra, kurz zur Höhe des ALG II. Der Regelsatz beträgt im Westen 345,00 und im Osten 311,00 Euro. Dazu werden die Kosten der Unterkunft und Heizung erstattet. Weiter können Sie Aufschläge wegen Mehrbedarf erhalten z.B. wegen Ernährung (Diabetis) etc.. Wegen den Zuzahlungen/ Aufwendungen für Rollstuhl, Massagen und Heilmitteln sollten Sie sich unbedingt an Ihre Krankenkasse wenden. Beim Arbeitslosgengeld II werden diese Kosten nicht berücksichtigt. Klären Sie ab bei ihrer Krankenkasse (mit dem ALG II Bescheid), ob sie eine Befreiung von den Kosten erhalten.

Sandra: Bekommt man bei MS auch Zuschläge fürs Essen oder z. B. für kühlende Kleidung?

Klaus Kupka: Bei MS-Kranken wird kein "spezieller" Mehrbedarf gewährt. Bitte sprechen Sie trotzdem mit Ihrer zuständigen Agentur/ zuständ. Stelle darüber, von dort können Sie eine Bescheingung zur Vorlage beim Hausarzt/ Facharzt erhalten. Dann kann geprüft werden, ob bei Ihnen ein Mehrbedarf gewährt werden kann. Falls Sie Leistungen wegen "Teilhabe am Arbeitsleben" erhalten, können Sie ein Mehrdarf erhalten.

ricky: Angenommen, mein Arzt stellt fest, dass ich vier Std. täglich arbeiten kann, doch verliere ich die Teilzeitstelle, da ich mehrmals im Jahr wegen der Schübe für ein paar Wochen komplett ausfalle: Gibt es da eine Sonderregelung für MS-Patienten?

Klaus Kupka: Hallo Ricky, es gibt keine Sonderregelungen für MS-Patienten. Vom ärtzlichen Dienst der Agenturen wird festgestellt, ob Erwerbsfähigkeit vorliegt oder nicht. Wichtig ist, dass Ihr Hausarzt entsprechende Atteste/ Bescheinigungen beim ärztl. Dienst vorlegt (Arbeitsmarktliche Erwerbesfähigkeit kann nur von der Agentur für Arbeit bzw. Rentenvers.träger festgestellt werden).

Cordula: Wie wird denn die Arbeitslosenhilfe derzeit berechnet?

Klaus Kupka: Dies ist wie beim ALG I abhängig davon, wieviel Sie vorher verdient haben. Beim ALG I wird 60 % bzw. mit Kind 67 % vom letzten Nettolohn gezahlt; bei der ALHI hingegen 53/ 57 %.

Sandra: Vielen Dank für die Antworten. Eine letzte Frage habe ich noch: Was ist die erwähnte "Teilhabe am Arbeitsleben"?

Klaus Kupka: Das sind spezielle Leistungen für Rehabilitanden. Den Antrag hierfür können Sie bei der Agentur und Rententräger stellen. Da eine weitere Auskunft hierüber den Rahmen sprengen würde, bitte ich Sie, nähere Auskünfte hierüber bei ihrer zust. Agentur für Arbeit einzuholen.

Moderator Patricia Fleischmann: Dankeschön an alle, die heute mitgechattet haben und ganz herzlichen Dank an unseren Experten, Herrn Kupka! In zwei Wochen öffnet der AMSEL-Chat wieder seine Pforten. Bis dahin allen einen schönen Herbstanfang!

Redaktion: AMSEL e.V., 23.09.2004