Beruf und MS

17.11.09 - Mit der Mitteilung einer MS-Erkrankung sollte man zurückhaltend sein, da man nie weiß, wie der Arbeitgeber oder die Kollegen reagieren, so Jürgen Heller im AMSEL-Expertenchat.

Moderator Patricia Fleischmann: Einen schönen Abend, verehrte Chatter. Ab 19 Uhr antwortet Jürgen Heller, der Sozialrechtsberater der AMSEL, auf Ihre Fragen zum Thema "MS und Beruf" - einmal mehr sind wir gespannt!

Moderator Patricia Fleischmann: Hallo Rebekka, eine Sekunde, gleich gehts los...

Jürgen Heller: Hallo und schönen guten Abend. Ich freue mich auf die Fragen.

 
 
Jürgen Heller
 
 
 

Sozialrechtsberater bei der AMSEL

Dipl. Sozialarbeiter (FH)


rebekka: Ab wann ist man Teilberufsunfähig? Wie geht man vor um die Teilberufsunfähigkeit zu erlangen? An wen muss man sich wenden?

Jürgen Heller: Hallo rebekka, eine Teilerwerbsminderungsrente ehält man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen in seiner Erwerbsfähigkeit soweit beeinträchtigt ist, dass man nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Zudem muss man noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, also mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben und in den letzten 5 Jahren 36 Monate lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung abgeführt haben. Eine (Teil-)EM-Rente kann man bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Vorher empfiehlt es sich, die gesundheitliche und berufliche Situation mit seinem Arzt zu besprechen. Auch eine stationäre Reha zur Abklärung des aktuellen Gesundheitsstatus kann sinnvoll sein. Eine Beratung mit einer neutralen Stelle, z.B. AMSEL, ist in jedem Fall zu empfehlen, da nicht immer davon ausgegangen werden kann, dass die EM-Rente problemlos bewilligt wird. Es gilt da einige Spielregeln zu beachten, die auch nicht alle Ärzte kennen.

rebekka: Hat es Vorteile dem Betriebsarzt von MS zu erzählen? Wie verhalte ich mich. Muss oder kann ich Ihm davon erzählen?

Jürgen Heller: Gegenüber dem Betriebsarzt gilt hinsichtlich der Mitteilungspflicht das Gleiche, wie gegenüber dem Arbeitgeber. Nach meiner Erfahrung sollte man mit der Mitteilung einer MS-Erkrankung zurückhaltend sein, da man nie weiß, wie der Arbeitgeber reagiert. Wenn keine Notwendigkeit besteht, also eher keine Information zur MS weitergeben. Wenn man den Betriebsarzt doch informiert, dann ist wichtig zu wissen, dass auch dieser der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt und ohne Einverständnis keine Diagnosen weitergeben darf.


Allgemein - andre: hallo


Moderator Patricia Fleischmann: Hallo Andre! Fragen Sie einfach über das erste Textfeld (so Sie eine Frage haben).

Rike (Frage vorab): Guten Abend, heute (Freitag) bin ich erst um ca. 20 Uhr von der Arbeit nach Hause gekommen. Mein Arbeitsvertrag schreib mit 42 Stunden vor. Oft sind es weit mehr. Derzeit fühle ich mich nur noch ausgepowert und meist erschöpft. War sogar letzte Woche krank geschrieben auf Verdacht eines neuen Schubs. Hatte sich aber zum Glück nicht bestätigt. (Ich wirke auf andere völlig gesund) Dies kann natürlich auch damit zusammenhängen, da meine Schwiegermutter vor einige Montagen noch recht jung verstorben ist. Mein Chef gibt mir andauernd das Gefühl, als würde ich meine Arbeit nicht zu seiner Zufriedenheit ausführen. Arbeite seit ca. 2,5 Jahren als Teamassistentin in einem Ing.-Büro. Partnerschaftlich bedingt mußte ich beruflich in den letzten 10 Jahren so. ca. 5 x den Arbeitgeber und auch natürlich den Wohnort wechseln. Aber dieses Verhalten meines Chefs kann natürlich auch nur Masche diverser Arbeitgeber sein. Also zu meiner Frage: Sollte ich meinem Vorgesetzten über meine Krankheit in Kenntnis setzen - zumal ich vorhatte um eine Gehaltserhöhung wegen der Mehrarbeit zu bitten? Ich nehme mir bereits jeden Tage vor - pünktlich nach Hause zu gehen, aber dass klappte leider in den seltensten Fällen ...

Jürgen Heller: Hallo Rike, nach meiner Erfahrung ist es für berufstätige MS-Kranke besonders wichtig, eine Arbeitsstelle zu finden, die ihrem persönlichen Leistungsvermögen entspricht und nicht zu ständigen Überforderungen führt. Genau dies scheint mir aber bei Ihnen der Fall zu sein. Sie fühlen sich ausgepowert und erschöpft. Diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen, sonst riskieren Sie gesundheitliche Verschlechterungen. Da würde Ihnen auch eine eventuelle Gehaltserhöhung nichts bringen. Ihr Ziel sollte es also sein, Ihre Arbeitsbelastung Ihrem Leistungsvermögen anzupassen. Sie können versuchen dies mit Ihrem Chef zu klären. Natürlich ist so ein Gespräch auch immer mit Risiken verbunden, denn Sie können nicht wissen, wie Ihr Chef darauf reagieren wird. Ob Sie so ein Gespräch führen, hängt deshalb vor allem von Ihrem Leidensdruck ab. In einem solchen Gespräch sollten Sie versuchen, Ihrem Chef zu vermitteln, dass Sie die Arbeitsbelastung im Rahmen des normalen Zeitumfangs gut bewältigen können, dass aber regelmäßige Überstunden von Ihnen nicht geleistet werden können. Sie können das mit gesundheitlichen Problemen begründen. Dass Sie MS haben, brauchen Sie dabei nicht offen zu legen. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Krankheitsdiagnosen mitzuteilen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Personen sind übrigens von Mehrarbeit auf Verlangen freizustellen. Sollte eine Reduzierung der Belastung an Ihrem jetzigen Arbeitsplatz nicht möglich sein, dann sollten Sie ernsthaft einen Stellenwechsel in Erwägung ziehen.

Moderator Patricia Fleischmann: Derweil Sie auf Antwort des Experten warten, können Sie sich auch gern mit den andern Chattern über das Feld "Allgemeiner Beitrag" unterhalten, über Ihre berufliche Situation, über Ihre MS oder überhaupt...


Allgemein - andre: naja soviele andere chatter sind ned da g*


Moderator Patricia Fleischmann: @ Andre: Klein aber fein, dieser Kreis heute, das ist richtig!


Allgemein - andre: stimmt viele kommen bestimmt erst n och


Pia: Guten Abend an Alle. Ich bin Krankenschwester u. habe seit 4 Jahren die Verdachtsdiagnose MS. Leider bin ich in meiner Leistungsfähigkeit nach einer Querschnittmyelitis 2005 eingeschränkt. Um nicht ständig krank zu sein u.meinen Job noch zu schaffen, habe ich meine Arbeitszeit selbst auf 30 Wochenstunden verkürzt. Entstehen damit für mich Nachteile bei einer späteren weiteren notwendigen Reduzierung u. damit notwendigen Teilrente?

Jürgen Heller: Hallo Pia, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, dann zahlen Sie ja auch weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein. Das wirkt sich im Laufe der Zeit negativ auf die Höhe der Rente aus. Dies gilt für die Altersrente genauso wie für die Erwerbsminderungsrente. Bei einer EM-Rente erfolgt die Berechnung der Rente nämlich nicht nur nach den eingezahlten Beiträgen, sondern auch durch Anrechnung fiktiver Beiträge bis zum sechzigsten Lebensjahr. Diese fiktiven Beiträge werden aus dem Durchschnitt der in der Vergangenheit eingezahlten Beiträge gebildet. Und wenn die Beiträge wegen Reduzierung der Arbeitszeit sinken, dann sinkt auch der Durchschnitt dieser Beiträge. Deshalb rate ich grundsätzlich dazu, bei einer Reduzierung der Arbeitszeit die Möglichkeit einer Teilberentung zu prüfen, um den geringeren Lohn auszugleichen, aber auch um bei zukünftigen EM-Renten keine Einbußen hinnehmen zu müssen.

tanja: gibt es vorteile, wenn man es seinem arbeitgeber sagt?

Jürgen Heller: Hallo Tanja, zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass man grundsätzlich nicht verpflichtet ist, seinen Arbeitgeber über eine MS-Erkrankung zu informieren. Eine Ausnahme wäre z.B. nur dann gegeben, wenn man die Tätigkeit nicht mehr voll ausüben kann oder eine Gefährdung für die eigene oder andere Personen bestehen würde. Ob man seinen Arbeitgeber informieren soll, hängt sehr von der individuellen Situation ab. Ohne Not rate ich eigentlich nicht dazu. Weil man nie weiß, wie Vorgesetzte oder Kollegen reagieren. Viele wissen nicht genau, was eigentlich MS ist, möchten sich damit aber eigentlich auch nicht wirklich auseinandersetzten. Leider erfahre ich immer wieder von Beispielen, in denen eine Krankheitsmitteilung nicht zu dem erhofften Verständnis geführt hat, sondern genau das Gegenteil eingetreten ist, dass nämlich der Mitarbeiter benachteiligt wurde und z.T. auch ganz massiv versucht wurde, diesen vermeitlich schwachen Mitarbeiter loszuwerden. Natürlich gibt es auch andere, positive Beispiele. Aber wie bereits gesagt, man weiß nie, wie der Arbeitgeber reagiert.

Thomas: Hallo, habe wärend meinem Zivi die Diagnose bekomen. Plan war KfZMechaniker. Weölche Berufe kann mann machen mit Ms?

Jürgen Heller: Hallo Thomas, die Berufswahl sollte sich in erster Linie natürlich nach den persönlichen Interessen und Kenntnissen richten. Erst in zweiter Linie sollte man dann prüfen, ob der Beruf auch mit einer MS-Erkrankung kompatibel ist. Da zur Zeit noch niemand vorhersagen kann, wie sich eine MS-Erkrankung entwickeln wird und welche Symptome auftreten werden, empfiehlt es sich, bei der Berufswahl schon einige Dinge zu beachten. Folgende Faktoren können erfahrungsgemäß bei MS-Kranken zu Problemen im Beruf führen: Schwere körperliche Arbeit, langes Gehen und Stehen, Übermäßiger Stress, regelmäßige Überstunden sowie Akkord und Schichtarbeit, feinmotorische Tätigkeiten, Hitze, Anforderungen an das Gleichgewicht, Führen von Fahrzeugen. Zugegeben, das ist eine ganze Menge, was man beachten sollte. Aber man kann natürlich auch nicht alles planen und der Beruf muss nicht nur zur MS passen, sondern auch zu einem selbst.

Pia: Aber was bringt es mir zu prüfen, wenn ich nicht voll berufsfähig bin u. bei voller Arbeitszeit eigentlich jetzt schon berufsunfähig??? Das ich dabei finanzielle Einbußen habe, ist mir nur zu bewusst, aber aus meiner Sicht nicht zu ändern. Meine Frage ziehlt eher in die Richtung, ob meine Rente später vielleicht nicht bewilligt werden könnte, wenn ich Jahre zuvor freiwillig schon meine AZ verkürzt habe????? Für mich ist es ein Weg, länger in meinem Beruf arbeiten zu können u. später zum Rentner zu werden. Sehen sie dies anders ???

Jürgen Heller: Sie haben natürlich recht. Eine Arbeitszeitreduzierung ist ein geeignetes Mittel um im Beruf bleiben zu können, wenn aus gesundheilichen Gründen eine Vollzeitbeschäftigung nicht möglich ist oder man einfach mehr Zeit für sich haben möchte und dafür bereit ist weniger zu verdienen. Dies kann einem bei einem zukünftigen Rentenantrag auch nicht negativ angerechnet werden. Eine freiwillige Reduzierung der Arbeit hat also auf einen zukünftigen Rentenantrag keine negativen Auswirkungen.

Pia: Wie sind die Auflagen bei Berufsunfähigkeit betr. Berentung u. beruflicher Rehabilitation. Kann ich als Krankenschwester im Falle einer Berufsunfähigkeit gezwungen werden jeden anderen Beruf auszuüben, der z.B. im Sitzen noch mgl. ist??? Ich kann mich gerade nicht so recht ausdrücken....Hmmmm.....Wie würde das mit einer beruflichen Reha laufen. Habe ich ein Mitspracherecht bzgl. beruflicher Umorientierung, oder wird es mir aufdiktiert, so nach dem Motto von der Krankenschwester zur Telefonistin mit Hungerlohn????

Jürgen Heller: Sie sprechen da ein echtes Problem an. Es wird bei einem Rentenantrag tatsächlich nicht geprüft, ob Sie Ihre aktuelle Tätigkeit, also Ihren Beruf ausüben können, es wird vielmehr geprüft, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch leichtere Tätigkeiten ausüben können. Ausgenommen hiervon sind nur Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Ihr Beispiel von der Krankenschwester zur Telefonistin ist also gar nicht so realitätsfremd. Wenn Sie allerdings Ihren Beruf als Krankenschwester nicht mehr ausüben können, dann wird man natürlich prüfen, ob Sie z.B. in einen anderen Beruf umgeschult werden können. Dabei sind dann auch Ihre Interessen und Vorkenntnisse von Bedeutung. Eine solche Umschulung wäre dann eine berufliche Reha-Maßnahme bzw. eine Leistung zur beruflichen Teilhabe, wie das heute heißt. Diese Maßnahme würde dann z.B. von der Rentenversicherung bezahlt.

sigi: Was raten Sie: Den Kollegen von der MS erzählen oder nicht? Mein Chef weiß Bescheid, und von den andern erwarte ich Verständnis. Bin nur nicht sicher, ob der schuss nicht nach hinten los geht.

Jürgen Heller: Hallo Sigi, man weiß nie wie der Chef reagiert, man weiß nie, wie die Kollegen reagieren. Vor allem dann nicht, wenn die Kollegen befürchten, dass Mehrarbeit auf sie zukommt. Sie sollten sich klar machen, warum Sie Ihre Kollegen informieren möchten und welche Absicht Sie damit verbinden. Möchten Sie einfach, dass die Kollegen Bescheid wissen oder haben Sie eine konkrete Erwartung an diese? Falls ja, wie sieht diese Erwartung aus und wie sieht das Verständnis, das Sie von Ihren Kollegen erwarten konkret aus? Sind damit Mehrbelastungen für die Kollegen verbunden? Was können Sie im Gegenzug Ihren Kollegen anbieten? Häufig ist es hilfreich, wenn man nicht nur einseitig um Verständnis bittet, sondern auch Bereitschaft zeigt, das Entgegenkommen in irgendeiner Form anzuerkennen und zurückzugeben. So verhindert man einseitige Abhängigkeiten, die die Gefahr in sich bergen, dass es irgandwann einmal zu Problemen kommt.

Pia: Wenn es mich wirklich irgendwann treffen würde, müsste mir dann nicht in erster Linie eine Umschulung im Medizinischem Bereich angeboten werden, ehe andere in Frage kommen ??? Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ab 50% BU zahlen. Wenn ich also in einen anderen Beruf umschulen müsste und danach der Verdienst zu mind. 20% verringert wäre müsste die Versicherung zusätzlich zum Gehalt zahlen, richtig????

Jürgen Heller: Man würde bei einer Umschulung natürlich versuchen einen Beruf zu wählen, in dem Sie Ihre Vorkenntnisse einbringen können. Da würde sich bei Ihnen natürlich der medizinische Bereich anbieten. Wenn Sie eine private BU-Versicherung haben - herzlichen Glückwunsch, das haben die wenigsten. Das würde natürlich helfen, wenn Sie Ihren jetzigen Beruf nicht mehr ausüben könnten. Wann genau der Leistungsfall eintritt und unter welchen Bedingungen die Versicherung dann zahlt, das hängt vom Versicherungsvertrag ab, den ich nicht kenne. Deshalb kann ich dazu keine Aussagen machen.

Pia: Nochmals Thema BU-Versicherung: Wenn ich eine Erwerbsminderungs o. Vollrente erhielte, stimmt es, das die private BU dann nur soweit zahlt, das der vorherige Verdienst nicht überschritten wird, oder muss die vereinbahrte Summe gezahlt werden, auch wenn der insgesamte Betrag dann darüber liegen würde???

Jürgen Heller: Das hängt von Ihrer BU-Versicherung ab. Die Frage kann ich ohne Kenntnis des Versicherungsvertrages nicht beantworten.

Prada: Hallo Herr Heller, zuersteinmal möchte ich Ihnen sagen wie toll ich es finde, dass es so ein Chatforum gibt. Meine Frage btrifft meine Schwiegermutter. Sie hat MS seit Ihrem 22 Lebensjahr, ist mittlerweile 57 Jahre und angeblich kommt sie in keine Pflegeversicherung, weil sie keiner nimmt. Kann das sein und wenn ja was macht man dann? Gibt es Möglichkeiten privat etwas abzuschließen ? Ich frage aus folgendem Grund. Wenn Ihre MS sich verschlechtert und sie z.B. in ein Pflegeheim müsste, wer soll das zahlen ??? Ich freue mich über Ihre Antwort. Vielen vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße.

Jürgen Heller: Hallo Prada, die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, auch für privat Versicherte. Also eigentlich hat Ihre Schwiegermutter ein Recht auf Aufnahme in diese Pflchtversicherung. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit das Pflegerisiko über eine private Pflegeversicherung zusätzlich abzusichern. Ich kenne eine solche private Pflegeversicherung, die man auch als MS-Betroffener abschließen kann, da keine Gesundheitsangaben bei Abschluss der Versicherung abgefragt werden. Ich teile Ihnen die Gesellschaft und den Namen der Versichetrung per E-Mail mit, da ich hier keine Werbung für bestimmte Produkte machen möchte.

Pia: Vielen Dank für ihre Ratschläge u. noch einen schönen Abend!!!

Jürgen Heller: Gern geschehen.

Moderator Patricia Fleischmann: Danke, Pia! Tschüss!


Allgemein - Pia: Sie beantworten aber meine Fragen noch trotz meiner Verabschiedung??? Wäre sehr nett Danke die Kids haben Hunger ;-))))


Moderator Patricia Fleischmann: Macht Herr Heller, klaro.

Pia: Habe doch noch schnell einen Gedankenblitz ;-))) Muss ich um zu einer Reha-Umschulung zugelassenwerden zu können, vorher die volle Krankschreibung ausgenutzt haben, welche durch die Kasse für eine Erkrankung innerhalb eines bestimmte´n Zeitraumes zugebilligt wird??? Danke und Tschüß ;-)))

Jürgen Heller: Eine Umschulung kann auch bewilligt werden, wenn Sie das Krankengeld noch nicht vollständig ausgeschöpft haben. Es ist alleine die Prognose entscheidend, ob aus medizinischer Sicht davon auszugehen ist, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen in Zukunft nicht mehr ausüben können.

Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, es war eine kleine aber angenehme Runde heute Abend, die zum Schluss noch mal richtig Gas gegeben hat. itte stellen Sie nun keinen weiteren Fragen mehr. Ich bedanke mich für Ihre Beteiligung und sage ein besonders herzliches DANKE an meinen Kollegen Jürgen Heller, der sich einmal mehr in alle Belange des Berufslebens hineingefuchst hat und super kompetente Antworten parat hat! Einen schönen Abend an alle!

Redaktion: AMSEL e.V., 17.11.2009