Beruf, Rente & MS

Solange ein Anspruch auf Krankengeld besteht, sollten Multiple-Sklerose-Betroffene besser keinen Rentenantrag stellen. Das führt zu finanziellen Nachteilen, so RA Andreas Czech im AMSEL-Expertenchat.

Rechtsanwalt Andreas Czech

Publizistisch präsent auf AMSEL-Veranstaltungen und auf amsel.de. Eigene Kolumne im Magazin "together".

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau in Bayern mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
  • 1996-2003 Tätigkeit bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Passau, Regensburg und Stuttgart, teilweise in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht.
  • 2002 Rechtsreferendariat in Regensburg.
  • 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg bei OLG Richter Maihold.
  • Seit 2004 niedergelassener Rechtsanwalt in Stuttgart mit Schwerpunkten Arbeits-, Zivil- und Sozialrecht.

Moderator Patricia Fleischmann: @ alle: Hallo miteinander! Ich sehe schon 4 Chatter online. Daher der Hinweis, dass Sie sich in der "Plauderecke" auch gern untereinander austauschen dürfen, z.B über Ihre Erfahrungen mit Beruf, Rente & Co.

beate:
Meine Rente ist eine sogenannte Arbeitsmarktrente und befristet bis Sept. d.J. Falls mir die Rente verlängert wird und wieder eine sogenannte Arbeitsmarktrente wird, ist ja der Beginn der jew. befristeten Rente maßgebend für den Versteuerungsanteil. Läuft dagegen eine Klage, so daß man irgendwann davon ausgehen kann, daß der Beginn der ersten Befristung maßgeblich ist oder kann die Rentenversicherung die Rente immer wieder befristen, solange es nicht eine volle EM-Rente außschließlich wegen der Gesundheit ist ?

RA Andreas Czech: Hallo Beate, dies ist eine sehr spezifische Frage, die ich auf Anhieb und ohne weitere Recherche im Rahmen des Chats nicht beantworten kann. Ich darf Sie höflich bitten, sich für die Beantwortung dieser Frage mit Herrn Heller vom Amsel Team in Verbindung zu setzen (beratungsteamamselde).

Jasmin Höcherl: Kann ich von Ihnen eine Telefonnummer und einen Ansprechpartner bekommen, mit dem ich persönlich sprechen kann? Ich hätte sooo viele Fragen zu meiner privaten Berufsunfähigkeit/ bzw. zu einer Erwerbsminderung. Das ist alles nur "Bahnhof" für mich. Vielen Dank Jasmin

RA Andreas Czech: Hallo Jasmin, die Kontaktdaten von mir erhalten Sie über die Amsel (beratungsteamamselde).

beate: Mein erster Rentenbescheid vor 3 Jahren war eine unbefrisete Teil-EM-Rente. Dieser Rentenbescheid wurde dann aufgehoben und in eine volle Arbeitsmarktrente umgewandelt, die aber dann befristet war. Nun steht die Rentenverlängerung an. Kann man mir die Teil-Rente noch komplett streichen, weil sie ja ursprünglich unbefristet war ?

RA Andreas Czech: Hallo Beate, es ist denkbar, dass die Teil-Rente gestrichen wird, wenn die Voraussetzung nicht mehr vorliegen, also insbesondere wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat und Sie nach Ablauf der befristeten Rente beispielweise wieder voll erwerbsfähig sind.

Moderator Patricia Fleischmann: @ Jasmin: Am besten kontaktieren Sie beratungsteam@amsel.de Dort wird Ihnen Jürgen Heller weiterhelfen und auch Herrn Czechs Daten weitervermitteln.

Jasmin Höcherl: Vielen Dank :)

Moderator Patricia Fleischmann: Gerne.

rote-zora: Hallo Herr Czech, zu meiner zweiten Frage von Anne. Sollte mein Mann die Arbeit im Außendienst nicht mehr schaffen, so hat er vom Arbeitgeber das Angebot in den Innendienst zu wechseln (falls er den Außendienst nicht mehr bewältigt). Allerdings muß er sich dann am Sitz der Firma (ca. 270 km vom Wohnort entfernt) eine Zweitwohnung nehmen. Dies lohnt sich finanziell aber nicht. D. h. er würde ein Angebot des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung ausschlagen. Würde er daraufhin eine dreimonatige Arbeitslosengeldsperre erhalten?

RA Andreas Czech: Nein, aus meiner Sicht kann Ihrem Mann nicht zugemutet werden täglich 270 km zu seinem Arbeitsplatz zu fahren, insbesondere wenn er auch eine Familie hat. Mit einer Arbeitslosengeldsperre müsste er unter Umständen nur dann rechnen, wenn er selbst eine Kündigung eingereichen würde. Davon ist dringend abzuraten.

rote-zora: Darf ein Schwerbehinderter nicht grundsätzlich Überstunden ablehnen?

RA Andreas Czech: Nein. Bei dringenden betrieblichen Gründen muss auch schwerbehinderter Arbeitnehmer, natürlich nur im Rahmen seiner Möglichkeiten, auch Überstunden leisten. [red. Ergänzung: Nach § 124 SBG IX können Schwerbehinderte aber beim Arbeitgeber beantragen, grundsätzlich von Mehrarbeit befreit zu werden.]


Allgemein - beate: Hallo Anne ! Ich würde das vorher mit dem Arbeitsamt abstimmen. Als Schwerbehinderter hat dein Mann einen speziellen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt. Mich haben die dort aber damals direkt wieder weggeschickt. Für uns MS'ler ist es sehr schwer, zumindestens in der freien Wirtschaft.
Mia: Hallo Herr Czech! Ich bin schon länger wegen der MS jetzt krank geschrieben.Mein Krankengeldanspruch ist ausgelaufen.Ich befinde mich in ungekündigter Anstellung! Derzeit wird das Arbeitsamt ein besonderes Arbeitslosengeld für mich übernehmen. Dazu kommt, dass ich künftig keine Vollzeit mehr arbeiten kann. (Mit dem Arbeitgeber geklärt) (Behinderung mit 80) Gerne möchte ich über das Arbeitsamt eine Wiedereingliederung machen mit ca. 2-3 Std täglich, wenn ich mich wieder besser fühle. Geht das? Ich habe auch einen Termin beim Rentenberater. Wird nach Antragstellung für Teilerwerbsminderungsrente mein Arbeitslosengeld eingestellt? Was mache ich denn dann?Haben sie sonst zur Vorgehensweise noch Tips?Vielen Dank!!

RA Andreas Czech: Hallo Mia, ein Antrag auf Wiedereingleiderung ist immer zu empfehlen, wenn es Ihnen gesundheitlich wieder besser gehen sollte. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit macht dieser Antrag natürlich keinen Sinn. Das Arbeitslosengeld wird nicht mit der Antragstellung für Teilerwerbsminderungsrente eingestellt. Für die Zeit, in welcher über den Antrag auf Teilwerbsminderungsrente nicht entschieden ist, gilt nichts anderes. Sobald allerdings über den Antrag positiv entschieden wird, kann es zu Kürzungen oder sogar zum Wegfall des Arbeitslosengeldes kommen.

Karen: Guten Abend, ich habe gerade den Bescheid über 30% Schwerbehinderung erhalten. Frage 1: Lohnt sich hier ein Einspruch (habe nur Beschwerden in den Händen, stört beim Schreiben, bin aber voll berufstätig)? Frage 2: Falls es mal anders kommt: Es gibt im Netz Beispielrechnungen zu Hinzuverdienstgrenzen bei z.B. teilweiser EU-Rente. Meinen diese Brutto? Wundern Sie sich bitte nicht über diese mehr prophylaktischen Fragen, aber ich mache mir Sorgen, ob es Lösungen gäbe, falls...und hoffe auf Beruhigung. Bin noch in der Anfangsaufregung... Danke im voraus!

RA Andreas Czech: Hallo Karen, ich gehe davon aus, dass Sie neben den beschriebenen Beschwerden in den Händen auch MS haben. In Ihrem Fall wäre ein Einspruch in der Tat ein wenig problematisch, wenn außer den beschrieben Beschwerden keine weiteren vorliegen. Bei den Hinzuverdienstgrenzen sind Brutto-Beträge gemeint.


Allgemein - beate: Anne, und bloß keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben !
Karen: Hallo, ich habe noch eine weitere Frage zu den 30 % schwerbehinderung. Da ich also nicht schwerbehindert bin, habe ich auch keinen Anspruch auf Hilfsmittel im Beruf? Ich bräuchte eine bessere Maus/Tastatur für die unabdinglcihe PC-Nutzung. Bei meinem AG gibt es allerdings nur eine Großbestellung. Nochmals Danke und Grüße an alle!

RA Andreas Czech: Ich würde dennoch auf Ihren Arbeitgeber zugehen und ihn Ihr Problem schlidern. Viele Arbeitgeber zeigen gerade bei diesen Probleme Verständnis und helfen auch.


Allgemein - rote-zora: Hallo Beate, DANKE für den Tipp! Sieht eigentlich so aus das die Firma ihn auch UNBEDINGT behalten will, aber ignoriert das er halt nicht mehr so kann. Und er will ja auch UNBEDINGT, aber es geht halt nicht mehr so. Haben Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei BfA gestellt.
Gabi: Hallo zusammen,habe seit Anfang 2000 eine halbe EU-Rente. Bin jetzt seit Mitte letzten Jahres wegen starker Verschlechterung der MS krankgeschrieben. Rehaantrag läuft seit Anfang Januar. Trotz Eilverfahren habe ich bis heute keinen Aufnahmetermin. Auch die Krankenkasse forciert die REha, wegen Krankengeldzahlung. Meine Ärzte sind der Ansicht ich soll mich voll verrenten lassen. Werde jetzt einen Rentenantrag stellen. Soll ich diesen während dem Reha-Aufenthalt stelllen oder erst besser nach Abschluß der Reha ? Lt. Krankenkasse wäre dann auch das Datum des Rehaantrages dann auch das Datum des Rentenantrages. Stimmt das ?

RA Andreas Czech: Hallo Gabi, solange Ihnen ein Anspruch auf Krankengeld zusteht, macht es wenig Sinn vorher schon einen Rentenantrag zu stellen, weil Sie mit der Rente grundsätzlich finanziell schlechter fahren als mit dem Krankengeld. In der Reha selbst wird man Ihnen mittteilen, ob volle Erwerbsminderung vorliegt oder nicht und für den Fall, dass festgestellt wird, dass volle Erwerbsminderung vorliegt hat Ihre Krankenkasse selbstverständlich Recht, wenn Sie sagt, dass der Reha-Antrag mit dem Rentenantrag gleichzusetzen sind. Im Übrigen entscheidet die Rentenversicherung niemals vor Abschluss der Reha über die Rente, so dass Sie mit dem Rentenantrag auch bis zum Abschluss der Reha warten können.


Allgemein - beate: Kann Karen nicht auch versuchen, sich gleichstellen zu lassen und hätte somit vielleicht auch mehr Möglichkeiten ?



Allgemein - Karen: Ich glaube kaum, gleich gestellt zu wrden, da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin und somit (zum Glück) kaum von Arbeitslosigkeit bedroht.


Karen: Vielen Dank. Ja, es ist MS und ich habe noch weitere Beschwerden, die ansonsten aber nicht funktioneller Art sind. So werd ich mir wohl die Peinlichkeit eines Einspruchs ersparen.

RA Andreas Czech: Sollten tatsächlich weitere Beschwerden vorliegen, dann müssen die Erfolgsaussichten eines Einspruch geprüft werden.


Allgemein - beate: @Karen: Gerade im öffentlichen Dienst sollte doch eine Gleichtstellung auch für den AG interessant sein. Dort möchte man doch gerne noch möglichst "gesunde" Schwerbeschädigte :-) Ich würd's versuchen.



Allgemein - Karen: Nochmals herzlichen Dank und schönen Abend noch!


Moderator Patricia Fleischmann: @ Karen: Danke fürs Mitchatten und ebenfalls einen schönen Abend!


Allgemein - rote-zora: Vielen Dank für die Hilfe und die Beantwortung meiner Fragen. Wünsche allen noch einen schönen Abend!


Moderator Patricia Fleischmann:

Und noch ein inweis auf eine AMSEL-Broschüre, falls Sie zu Beruf und MS gerne nachlesen möchten: "Aktiv im Beruf" finden Sie unter diesem Link: www.amsel.de/shop/shop/index.php

 

Moderator Patricia Fleischmann: Auch an Sie einen schönen Abend, rote-zora

Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, das war eine kleine feine Runde heute Abend, nichts desto trotz sehr wichtige Fragen, gerade was die Reihenfolge der Reha- und Rentenanträge angeht. Herzlichen Dank an RA Andreas Czech! Am 5. April gehts weiter mit dem nächsten Chat. Mehr dazu wie immer unter www.amsel.de/multiple-sklerose-news.

Redaktion: AMSEL e.V., 15.03.2011