Informationen
Wissen ist Macht - deshalb wollen wir hier für Sie immer wieder nützliche Informationen zusammentragen. Also einfach ab und zu mal reinschauen.
Behindertenbeauftragte der Stadt Villingen-Schwenningen und im Landkreis Schwarzwald-Baar, gültig ab 01.01.2012
Margarethe Pasqua, Behindertenbeauftragte der Stadt Villingen-Schwenningen und im Landkreis Schwarzwald-Baar, Margarethe Pasqua hat ihr Büro im Abt-Gaisser-Haus,Schulstr.23 in VS-Villingen, Zimmer 2.1 Tel: 07721 822180 , E-Mail: margarethe.pasqua@
villingen-schwenningen.de
Die Behindertenbeauftragte der Stadt ist zugeordnet dem Amt für Familie, Jugend und Soziales, Amtsleiter Wolfram Mack:
Die Behindertenbeauftragte des Kreises ist zugeordnet dem Sozialdezernat des Landratsamtes, Sozialdezernent Jürgen Stach:
Behindertenbeauftragter der Stadt Donaueschingen und im Landkreis Schwarzwald-Baar
Manfred Kemter, Erreichbar unter der Telefonnummer 0771 8966-109 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.00 Uhr , E-Mail: behindertenbeauftragter@donaueschingen.de bei der Stadt Donaueschingen und beim
Landkreis Schwarzwald-Baar
Telefon: +49 7721 / 913 - 7229 , E-Mail: behindertenbeauftragte@lrasbk.de
Gebäude & Raum: Am Hoptbühl 2 Villingen-Schwenningen, 222
Bürgertelefone
Das Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat folgende Telefonnummern eingerichtet. Hier beantworten Fachleute Fragen zu folgenden Themen:
- Fragen zur Rente: 01805 - 99 66 01
- Krankenversicherung: 01805 - 99 66 02
- Pflegeversicherung: 01805 - 99 66 03
- Infos für Menschen mit Behinderung: 01805 - 99 66 04
- Unfallversicherung / Ehrenamt: 01805 - 99 66 05
- Gehörlosen / Hörgeschädigten-Service Schreibtelefon: 01805 - 99 66 07
- Fax: 01805 - 22 11 28
Die Bürgertelefone sind montags bis donnerstags in der Zeit von 8-20 Uhr erreichbar.
Kosten entstehen in Höhe von 0,12 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz
Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation
Seit kurzem gibt es auch in Villingen für den Schwazrwald-Baar-Kreis eine gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation. Sie ist eine gemeinsame Einrichtung der Landesversicherungsanstalt (LVA) und der Reha-Träger im Land.
Hier die Informationen über Erreichbarkeit und Ansprechpartner:
LVA Baden-Württemberg
Regionalzentrum Villingen-Schwenningen
Kaiserring 3
78050 Villingen-Schwenningen
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Ansprechpartner: Monika Volk und Peter Schulte
Telefon: 07721 9915-101
Fax: 07721 9915-270
E-Mail: servicestelle.vs@lva-bw.de
www.gemeinsame-servicestelle.de
Neue Adresse für Schwerbehindertenausweise
Wie schon berichtet, sind zum 01.01.2005 die Versorgungsämter aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert worden.
Damit ist ab Anfang dieses Jahres das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis auch für die Ausstellung und alle Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis zuständig.
Zuständig dort ist Amtsleiter Jürgen Stach und Sachgebietsleiter Manfred Heck, Tel.: 07721 / 913 - 7305 oder per E-mail: sozialamt@lrasbk.de.
30.07.10 - Ab Januar 2001 wurde der EU-Parkausweis für behinderte Menschen eingeführt. Parkausweise, die davor ausgestellt wurden, verlieren zum Januar 2011 ihre Gültigkeit.

Sind auch Sie noch im Besitz eines alten Parkausweises, sollten und können Sie beim jeweiligen Straßenverkehrsamt den EU-Parkausweis beantragen. Wer ohne diesen EU-Parkausweis oder mit dem alten ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen steht, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Um Missbrauch vorzubeugen, wird der Ausweis, entgegen den früheren, mit einem Passbild des Inhabers und seiner Unterschrift versehen.
Dieser EU-weit gültige Parkausweis ermöglicht Menschen mit Behinderungen auch im europäischem Ausland Parkerleichterungen und Behindertenparkplätze zu nutzen.
Die Berechtigung zum Parken ist durch den blauen EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, nachzuweisen. Es reicht nicht aus, den Schwerbehindertenausweis oder einen Aufkleber mit Rollstuhl-Symbol in die Scheibe seines Kraftfahrzeugs zu legen.
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Quelle: Mitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 14. Juli 2010
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Freifahrtregelung für Schwerbehinderte wurde erweitert 02.09.11
Zum 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert. Die 50-Kilometerbegrenzung um den Wohnsitz für schwerbehinderte Menschen fällt jetzt weg. Dadurch können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen den Nahverkehr deutschlandweit kostenfrei nutzen. Weitere Informationen können Sie » hier nachlesen.

Gestörter Schlaf kann krank machen
Gut ausgeschlafen zu haben ist wichtig, gerade auch für MS-Patienten. Für Schlafstörungen gibt es jetzt neue Diagnosmöglichkeiten. » Weiterlesen...
Beipackzettel entschlüsselt
Ein Beipackzettel ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Denn Medikamente haben ja oft die unangenehme Eigenschaft nicht nur eine bestimmte, gewollte Wirkung zu haben, sondern auch Nebenwirkungen zu haben. Was Begriffe wie "häufig" oder "selten" im Bezug auf Nebenwirkungen bedeuten, haben wir für Sie zusammengestellt. » Weiterlesen ...
Hilfsmittel auf Rezept vergleichen
Kassenpatienten können Zuzahlungen für ärztlich verschriebene Hilfsmittel wie Schuheinlagen oder Stützstrümpfe vermeiden. Der Geldbeutel wird geschont, wenn die Versicherten auch bei verordneten Produkten Preise vergleichen, rät die Verbraucherzentrale Bayern.
Die Krankenkassen müssen den Patienten beim Ausweichen auf Alternativangebote helfen. Sie sind den Angaben zufolge dazu verpflichtet, ihren Versicherten Bezugsquellen zu nennen, wo medizinische Hilfsmittel zum Festbetrag zu bekommen sind.
Steuern
Steuertipps für Behinderte
Unter dem titel "Steuertipps für Menschen mit Behinderung" hat das Bayerische Finanzministerium ein neues Inforamtionsheft herausgegeben. Die Broschüre enthält einen Überblick über die Lohn- und Einkommenssteuer, Bausparförderung und Vermögensbildung sowie Grund,- Umsatz- und Kraftfahrzeugsteuer.
Sie ist gegen Einsendung von Briefmarken im Wert von 0,77 € erhältlich beim
Bayerischen Finanzministerium, Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 22 00 03, 80535 München
Weitere Infos unter www.stmf.bayern.de.
Dort kann die Broschüre auch online als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
Steuerbescheid prüfen! Haben sie einen Behindertenausweis und Anspruch auf einen Behindertenpauschbetrag? Wenn ja, sollten sie Ihren Steuerbescheid genau prüfen!
Auf Ihrem Steuerbescheid muss ein Vorläufigkeitsvermerk vorhanden sein. Mit einem Schreiben vom 19.07.2004 hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, die Einkommen-steuer, soweit sie die Höhe der Behinderten-Pauschbeträge betrifft, ab sofort nur noch vorläufig festzusetzen.
Beim Bundesverfassungsgericht ist seit dem 3. August 2003 ein Verfahren anhängig, in dem der Antragsteller die Höhe der derzeitigen Behinderten-Pauschbeträge als nicht verfassungsgemäß reklamiert (AZ: 2 BvR 1059/03). Diese Beträge wurden seit 28 Jahren nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Sie unterstellen damit, dass die Aufwendungen, die jemand heute aufgrund seiner Behinderung aufbringen muss, denen des Jahres 1975 entsprechen.
Steuerpflichtige sollten darauf achten, dass der Vorläufigkeitsvermerk auch tatsächlich auf dem Einkommensteuerbescheid enthalten ist. Der Steuerbescheid kann derzeit maximal fünf maschinelle Vorläufigkeitsvermerke enthalten, wobei einer die Höhe der Behinderten-Pauschbeträge betrifft. Fehlt der Vermerk, sollten Betroffene Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen oder um Aufnahme in den Vorläufigkeitskatalog bitten. Quelle: Projekt Soziallotse
Wahlrecht bei Steuerabzug
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Steuersparmöglichkeiten Behinderter eingeschränkt. Nach einem Urteil können Behinderte, die Heimkosten als außergeöhnliche Belastungen geltend machen, nicht zusätzlich den Behinderten-Pauschbetrag ansetzen (Az: III R 38/02). (AFP)
Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern
Eine gute Zusammenfassung welche Steuervorteile Familien mit behinderten Kindern haben finden Sie hier
» steuermerkblatt_behinderte_kinder_200720081.pdf
Anrecht auf neueste Technik
Behinderte haben Anrecht auf Hilfsmittel, die auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sind.
Dies hat das Bundessozialgericht in einem Urteil (BSG, AZ: B 3 KR 68/01) mit Hinweis auf das neue Sozialgesetzbuch festgestellt. Ausdrücklich wies das BSG auch daruaf hin, dass den besonderen Bedürfnissen behinderter Eltern bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags ausdrücklich Rechnung zu tragen sei.
Reisen
Haben Sie schon Ihren Euro-WC-Schlüssel?
Aufgrund von Verunreinigungen und Zerstörungen werden öffentliche Toiletten abgeschlossen. Seit 1986 werden auf Initiative des CBF Darmstadt alle bundesdeutschen Autobahn-WC's und zunehmend auch öffentliche WC's für Rolli's mit einem einheitlichen Türschloss ausgestattet. Auch in der Schweiz, in Östereich u. a. europäischen Ländern sind solche Schlösser zu finden.
Der Schlüssel kann gegen Vorlage (Kopie) des Behindertenausweises bestellt werden, sofern der Ausweis das Merkzeichen aG, B, H, oder BL enthält oder G und mind 70% Grad der Behinderung.
Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.
Pallaswiesenstr. 123 A
64293 Darmstadt
Tel.: 06151-8122-0; Fax: 06151-812281 oder
per » E-Mail.
Der Preis für den Schlüssen beträgt € 13,-- oder € 18,-- mit dem Verzeichnis "Der Lokus".
Dann stehen dir alle Türen offen... ;-)
Weitere Infos unter » www.cbf-da.de
Teure MS
Nach einer Untersuchung der Universität Zürich gehört die MS mit zu den teuersten neurologischen Erkrankungen. Sie kostete laut der Untersuchung rund 68.000 ChF (42.160 €) pro Patient und Jahr. Teurer ist nur die Behandlung von Patienten mit Hirntumoren. Deren Behandlung kostet 112.000 ChF (69.440 €) pro Jahr.
Den ganzen Artikel finden Sie » hier

