Hat hier jemand eigentlich nur Pflegegrad 1 aufgrund der MS? Kann man den überhaupt bekommen, wenn es für Pflegegrad 2 noch nicht reicht?

Mir geht es um diese EUR 125,00 für Haushaltshilfe, Arztfahrten usw. Kann nichts dazu finden.

Vielen Dank!

Pflegegrad 1 kannst Du auch bekommen, wenn die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 noch nicht erfüllt sind.
Es gibt ein Punktesystem für die Bemessung der Pflegegrade. Für verschiedene aufgelistete Fähigkeiten wird bewertet, inwieweit Du noch selbständig bist oder Hilfe brauchst.
Für Pflegegrad 1 brauchst Du mindestens 12,5 Punkte. Die Auflistung mit den Fähigkeiten und dem Punktesystem einschließlich Erläuterungen findest Du z. B. hier:
https://www.barmer.de/blob/11102/ced642d0ccf7740b00b19d0e681a2723/data/vom-punktwert-zum-pflegegrad-7253ep.pdf
Folgende Broschüre hatte mir persönlich auch ganz gut geholfen, das Thema zu verstehen:
https://www.barmer.de/blob/12312/c4f2a2954b4371df7160df4ff044f1a2/data/pflegebegutachtung-7253p.pdf
Am besten erstmal in Ruhe durchlesen, schlage ich vor. Falls dann noch im Detail Fragen auftauchen, sag Bescheid - ich lese hier täglich mit und versuche das dann zu beantworten.
LG, Frappina

Vielen Dank Frappina! Die Broschüren sind wirklich sehr hilfreich!

Bei den Selbsteinschätzungsfragen bin ich natürlich leicht überfordert bei dieser extrem launischen Krankheit. Aber egal. Ich versuche es einfach.

Weißt du, wenn der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, ob dann der Betrag automatisch monatlich gezahlt wird? Oder muss ich jede einzelne Ausgabe (Taxifahrten zum Arzt, Supermarkt oder Putzhilfe) erst durch Vorlage einer Quittung belegen u. bekomme dann nur die tatsächlich getätigten Leistungen?

LG

Hallo,

die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten müssen wohl von einem anerkannten Unternehmen ausgeführt werden. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass davon auch Arztffarten bezahlt werden.

Falls du Grundsicherung bekommst, gäbe es für die Haushaltshilfe noch eine andere Möglichkeit.

Ich hätte jetzt gesagt:
“Arztfahrten sind außer Haus. Also hat die Krankenkasse damit zu tun.”

Wegen der Arztfahrten bei denen einfach mal fragen.

Unternehmen, die anrechnungsfähig sind sind ua Caritas, Diakonie und andere abrechnungsberechtigte Unternehmen. Meines Wissens wird nur direkt abgerechnet, von den 125 EUR siehst Du nichts, aber das Geld wird angespart. Wenn Du die 125 EUR nicht aufgebraucht hast kannst Du den Übertrag verbrauchen…

Idefix

Unternehmen, die anrechnungsfähig sind sind ua Caritas, Diakonie und andere abrechnungsberechtigte Unternehmen. Meines Wissens wird nur direkt abgerechnet, von den 125 EUR siehst Du nichts, aber das Geld wird angespart. Wenn Du die 125 EUR nicht aufgebraucht hast kannst Du den Übertrag verbrauchen…

Idefix

Vielen Dank Frappina! Die Broschüren sind wirklich sehr hilfreich!

Bei den Selbsteinschätzungsfragen bin ich natürlich leicht überfordert bei dieser extrem launischen Krankheit. Aber egal. Ich versuche es einfach.

Weißt du, wenn der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, ob dann der Betrag automatisch monatlich gezahlt wird? Oder muss ich jede einzelne Ausgabe (Taxifahrten zum Arzt, Supermarkt oder Putzhilfe) erst durch Vorlage einer Quittung belegen u. bekomme dann nur die tatsächlich getätigten Leistungen?

LG

  • Hinweis zum Selbsteinschätzungsbogen: der ist erstmal für Dich zur Gesprächsvorbereitung, bei der Beantragung soll man den nicht mitschicken. Wenn der Gutachter kommst, solltest Du ihn da haben - ob Du den Bogen dem Gutachter mitgeben musst weiß ich nicht. Wichtig ist: alles, was Du alleine kompensiert (das heißt irgendwie alleine hinbekommst, zum Beispiel mit Hilfsmitteln) zählt nicht, das gilt dann als selbständig. Ausschlaggebend für den Pflegegrad sind die Tätigkeiten, bei denen Du Hilfe von einer anderen Person brauchst.
  • Auszahlung: es wird nichts automatisch ausgezahlt, sondern im Nachhinein wird die tatsächlich erbrachte Leistung gezahlt.
  • Haushaltshilfe: das dürfen nur bestimmte Anbieter machen: die Pflegedienste und bestimmte Vereine/Firmen, die dafür eine Zulassung bekommen haben. Die Namen der Anbieter bekommst Du über die Pflegekasse (=Krankenkasse) oder die Pflegestützpunkte heraus. Die Pflegestützpunkte beraten Dich auch kostenlos zu anderen Fragen rund ums Thema.
    http://www.gesundheits-und-pflegeberatung.de/
    Die Haushaltshilfen/Reinigungskräfte rechnen im Nachhinein ab - entweder mit Dir oder sie lassen sich unterschreiben, dass sie sich das Geld direkt von der Pflegekasse (=Krankenkasse) statt von Dir auszahlen lassen.
  • Artzfahrten: ich weiß nicht, wann und ob etwas über den Entlastungsbetrag (also die 125,- EUR) erstattet werden kann. Ich bekomme Arztfahrten auf anderem Wege von der Krankenkasse bezahlt: ich habe das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis und beantrage jährlich die Kostenübernahme für Arztfahrten im voraus. Ob und wie Arztfahrten über den Entlastungsbetrag erstattet werden können, wissen vielleicht die Pflegestützpunkte (oder direkt die Pflegekasse).
    LG, Frappina

Liebe Frappina,

Ich habe noch eine Frage zu den Arztfahrten: wird man dann mit dem Krankenwagen abgeholt oder sucht man sich ein Taxi? Und man weiß ja gar nicht, wie oft man in einem Jahr zum Arzt muss.

Vielen Dank für deine Mühe!

Mhmm… Ist ja schon wieder alles ziemlich blöd.

Ich habe nur ein G. Und sich vorher um einen Fahrdienst von Caritas, Diakonie, DRK, Nachbarschaftshilfe o.ä. zu kümmern nimmt der ganzen Sache ja schon die Spontanität und die Selbständigkeit.

Ich muss morgens immer erst gucken, wie die Kraft ist und entscheide dann, was zu tun ist. Arzttermine, die im Vorfeld feststehen, versuche ich meist aus eigener Kraft zu bewältigen. Wenn es nicht klappt, muss ich eben vorher absagen oder fahre dann mit dem Taxi, was ich bisher aus eigenen Mitteln bestritten habe, die aber nun erschöpt sind. Nur für die Grundsicherung reicht es dennoch nicht.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die von der Pflegekasse favorisierten Unternehmen in jeder Stadt und jedem Dorf so einen Fahrdienst haben, der von den üblichen Behinderten-Fahrdiensten abweicht, und wo man sich erst mal auf eine Liste setzen lassen muss, weil andere Behinderte schon drauf stehen und Vorrang haben. Die sehe ich gelegentlich zu bestimmten Zeiten in der Innenstadt mit Rolli-Fahrern beladen. Das gilt auch für Dina’s Frage.

Gut, den Pflegegrad 1 zu kriegen, dürfte nicht schwer sein. Aber letztlich kann man wahrscheinlich nichts damit anfangen, weil man nicht autark sein kann. Und somit fällt unsere MS wieder durch alle Raster…

Ich werde versuchen, mir eine Pflegeberatung mit an Bord zu holen (in meinem Ort gibt es ausgerechnet keine von der Stadt, auch keinen Behindertenbeauftragten!), und lasse mich von denen durch diesen Dschungel begleiten, sofern möglich.

Erstmal Danke für alle Antworten!

LG

Hallo Dina,

gib mal bei Google “Behindertenfahrdienst” und dann den Namen deiner Stadt ein. Bei mir erscheint eine Seite der Stadt mit Antragsformularen, Voraussetzungen usw. Vielleicht hilft dir das erst mal weiter.

LG

Hallo,

irgendwie verrennst du dich da mit den Taxifahrten, die Pflegekasse wird dir diese Kosten nicht erstatten und die Krankenkasse zahlt Fahrten zur ambulanten Behandlung nur unter bestimmten Bedingungen.

Dazu muss man ein aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis haben oder den Pflegegrad 3. Man kann versuchen sich mit diesen Menschen gleichstellen zu lassen, aber das ist nicht so einfach und dann müssen die Fahrten vorher immer noch genehmigt werden.

@ Dina
Ob man einen Krankenwagen, ein Rollitaxi oder ein normales Taxi benötigt, muss der Arzt festlegen und der ist dazu angehalten das günstigste mögliche Transportmittel zu nehmen.

MERCI für die Anregungen an alle. Und alles Gute.

Stimmt auserdem kann evt. Etwas über die Stadt gemacht werden…

Sozialen Dienst oder Vdk kontaktieren…

Idefix

Vielen Dank und LG!

Hallo ,

Es ist möglich den Pflegegrad 1 zu bekommen aufgrund der MS…hab ich mittlerweile auch.
Du musst nur bei der Krankenkasse den Antrag anfordern und dann kommt nach Absprache mit Dir ein Arzt vom MDK oder eine ausgebildete Pflegefachkraft zur Begutachtung und aufgrund dessen und den vorher eingereichten Unterlagen wird dann entschieden.

Probieren würde ich es auf jeden Fall und hoffe du bekommst den Pflegegrad …

Alles Gute

Snoopy

Snoopy, das hört sich nett an und easy, das ist es aber nicht wirklich. Ein Freund von mir, dem es definitiv schlechter geht als mir bekommt keinen Pflegegrad, ich bin an der 2 vorbeigeschrammt.
Ich habe Widerspruch eingelegt, mit dem VDK. Es kommt nämlich auf Kleinigkeiten bei der Formulierung an. Die Gutachter haben selten wirklich Ahnung von den Problemen eines MSlers.
Die sind häufig noch auf Popo putzen und Duschen oder Baden fixiert. Wenn ich da länger brauche juckt das niemand. Ich brauche Hilfe bei körperlich belastenten Tätigkeiten. Betten beziehen Fenster, Boden putzen, schwere Einkäufe, … Dinge die die KK nicht bezahlt…, jmd. der mir hilft einen Faden durch die Nadel zu ziehen… so Kleinigkeiten des Alltags…

Idefix

Hallo Idefix,

Klar ist es nicht einfach den Pflegegrad zu bekommen und es kommt auch auf denjenigen an der dich begutachtet und sich mit dir auseinandersetzt.ich wusste auch nicht ob ich den Pflegegrad bekomme und wie die Dame die da war ,meine Antworten auf ihre Fragen bewertet…Ich brauch ebenfalls Hilfe im Haushalt usw…Einfach damit klar zu kommen is was anderes aber man hat immer die Hoffnung dass man Hilfe und die Bewilligung bekommt…
Versuchen lohnt immer und auch wenn man ne Ablehnung bekommt kann man Widerspruch einlegen und es erneut versuchen…

Der Pflegegrad 1 ist doch schon mal gut wenn er bewilligt wurde und ja die Vorraussetzungen für den nächsten sind schwierig…

Ich drück dir ganz fest die Daumen dass alles klappt und du schnell Hilfe bekommst…

Lg Und alles gute Snoopy