Manche Krankheiten können zur Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit führen. Bei meine Frau ist es so, sie wurde im Pflegegrad 5 eingestuft und hat den Merkzeichen aG 100 sowie B (Begleitung).
Da sie eine unheilbare seltene Krankheit hat sind praktisch nur Begleittherapien möglich und auch notwendig. Mit einige Medikamente kann die Lebensqualität soweit wie möglich verbessert werden, dies setzt aber immer wieder Reise zu einen nicht gerade vor der Haustür stehenden Krankenhaus voraus.

Aufgrund der Schwerbehinderung hat sie Anspruch auf ein KFZ Steuerbefreiung. Leider ist da Gesetzt zu sehr restriktiv, dies bedeutet, dass ich nur Fahrten zur Therapie, Krankenhaus, Arzt, … und Haushaltsführung absolvieren darf.

Irgendwann werde ich sicherlich ein Zahnarzt besuchen oder beim Optiker vorstellig sein müssen. Solche Fahrten sind, soweit ich es das Gesetzt entnehmen kann und auch Informationen der zuständige Behörde, steuerschädlich, also verboten.

Da die Pflege ein immensen Zeitaufwand bedeutet und auch die freie Zeitfenster sehr gering sind (Medikamenten Einnahme, Hilfe bzw. Beaufsichtigung bei der Nahrungsaufnahme, Haushalt,…).
Eine Abwesenheit um Beispielsweise ein dringend benötigte Medikament (für mich) würde ohne PKW der zur Verfügung stehende Zeit sprengen.

Ich habe dem entsprechen eine Petition beim Bundestag eingereicht. Benötigt werden bis zum 21. 08. 2017 50.000 Mitzeichner. Das Problem betrifft viele Menschen daher bitte um Unterstützung.

Kraftfahrzeugsteuer - Änderung des § 3a KraftStG (Vergünstigungen für Schwerbehinderten) vom 05.07.2017

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_07/_05/Petition_72493.html

Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht Begreife worum es geht.

Ihr habt ein Auto, was (Beispiel) 30% für deine Frau benutzt wird und 70% für dich. Dieses auf deine Frau angmeldet ist und Steuerhinerziehung dadurch im Raum steht?

Die Verwendung des PKW beträgt zur Zeit 100% für meiner Frau 0% für mich. Irgendwann werde ich auf die “private Nutzung” des PKW angewiesen sein, die Verteilung wäre etwas in der Größe 99% für meine Frau 1 % für mich.
Eine prozentuale Verteilung der Steuer ist nicht vorgesehen. Ich könnte zwar eine private Nutzung beim Zollamt anzeigen und dadurch für jeweils 1 Monat die Steuer zahlen, dies macht nur unnötige Arbeit und bei eine Fahrt pro Monat wäre trotz Verteilung 99%/1%, 100% Steuer zu zahlen. Damit gäbe es keine Befreiung. Die erlaubten Fahrten sollten um wenige Fahrten die sich nicht vermeiden lassen, beispielsweise die Fahrt zu eine Behörde wegen Personal Ausweis Erneuerung (jede 10 Jahr), der Besuch einer Veranstaltung wie ein Pflegekurs. Solche Fahrten sind selten und stehen in Verbindung mit der Pflege meiner schwer behinderte Frau.
Auf mein Smartphone ist die wichtigste App myTherapy, damit verwalte ich die Medikament Einnahme, die Ärzte und Termine, die Therapeuten sind dort zentral verwaltet und nicht im Internet zugänglich. Sollte ich ein neuer Gerät benötigen, würde ich ein neuer Smartphone kaufen. Dies geht per PKW schnell ohne würde ich ein Mehrfach an Zeit benötigen. Ich müsste die Pflege während der Abwesenheitszeit sicherstellen, dies ich nicht so einfach wie es eigentlich sein sollte. Medikamenten müssen verabreicht werden, wenn mein Frau etwas trinken will muss die Flüssigkeit angedickt werden und sichergestellt werden, dass die Einnahme unter Beachtung manche Regeln genommen wird. Pflegekräfte die dies dürfen sind nicht so leicht zu bekommen, wenn dazu noch die Anwesenheit über mehrere Stunden erstreckt, ist es kaum möglich dies zu organisieren.

“die Verteilung wäre etwas in der Größe 99% für meine Frau 1 % für mich”

Dann verstehe ich das Problem nicht.

Ich gehe da zwar nicht 100% informiert ran, aber Gurken kaufen in München mit Wohnort in Hannover (bildlich) ist eher ein schlechtes Argument bei einer Verkehrskontrolle meiner Frau in München mit meinem Wagen.
Man muss den Bogen auch nicht überspannen.

Wenn ich ein Medikament dringend benötige, muss ich zur Apotheke. Zeit mit PKW normalerweise 20 bis 30 Minuten (abhängig von der Wartezeit in der Apotheke). Bei Nutzung der öffentliche Verkehrsmitteln ein wenig mehr als 1 Stunde, wenn ich Pech habe über 2 Stunden.
Damit muss ich jemanden organisieren, dies geht kurzfristig nicht immer. Dazu kommt dass Medikamente nicht verabreicht werden können, Toilettengänge die besonders problematisch nicht vorgenommen werden können. Meine Frau hat eine progrediente neurologische Erkrankung die neben vielfältige motorische Symptome auch das Ignorieren von Gefahren mit sich bringt. Sie ist zu mobil und hochgradig Sturz gefährdet. Sie hat Schluckstörung und die Einnahme von Medikamenten, Nahrung und Flüssigkeit muss richtig unter Beaufsichtigung und Hilfe vorgenommen werden.
Das ganzes bedeutet, dass ich eigentlich keine ausreichende Zeitfenster habe um eigene dringende oder notwendige Fahrten (mit Bus) zu erledigen. Es geht hier nicht um Vergnügen aber primär um die Sicherung der Pflege.

Und wenn der Arzt das Rezept direkt zur Apotheke schickt und die das Medikament dann zu Hause vorbeibringen? → Problem gelöst

Für solche Fragen ist meines Erachtens die Pflegebegutachtung ein sinnvoller Tippgeber.

Die Apotheje ist nur ein Beispiel. Ich benötige in 2 Jahre ein neuen Personal Ausweis, da muss ich persönlich erscheinen. Dies bedeutet auch, dass ich ein Passbild anfertigen muss und mich zur Behörde begeben muss. Dies könnte ich tun wenn ich meine Frau in der Tagespflegestätte bringen würde. Per öffentliche Verkehrsmittel würde ich meine Frau nicht mehr rechtzeitig abholen können.
Falls ich eine neue Batterie für meine Uhr benötige, muss ich eine längere Fahrt absolvieren (ich wohne auf dem Land) die mit PKW wenig Zeit in Anspruch nimmt so dass ich die Fahrten zur Haushaltsführung nicht mehr vornehmen könnte. Meine Frau muss 7 mal am Tag Medikament nehmen, der Einnahme Zeitpunkt und die Pflege schränken sehr stark mögliche Abwesenheitszeiten. Auch der Einkauf von Schuhe (sind Pflicht beim PKW Lenken) wirft Probleme auf. Klar ich könnte im Internet kaufen, dies will ich aber nicht, Gründe habe ich hierfür. Wenn ich Physiotherapie benötigen würde, könnte ich das ganzes per PKW innerhalb ein vertretbare Zeit bewältigen, mit Bus würde ich erheblich länger benötigen dies geht zur Last der Pflege und stellt ein nicht unsterblichen Gefahr für meiner Frau.
Wie bereits geschrieben will ich mich nicht vergnügen aber notwendiges erledigen können. Solche Fahrten dürften bei 1 bis 2 % der gesamte jährliche Fahrleistung in Anspruch nehmen.
Das Dilemma ließ sich lösen wenn bestimmte Fahren erlaubt werden wenn nicht die komplette Befreiung oder der Verzicht möglich werden. Wenn wir beispielsweise jeder Jahr für 1 Monat die Steuer zahlen würden und die Fahrten sich über das ganzes Jahr erstrecken dürften wäre schon geholfen.

“Die Apotheke ist nur ein Beispiel.”

Ich weiß.

Schreib doch als Notfallstrategie deine Gedanken geordnet auf einen Zettel auf und frage die Pflegebegutachtung das nächste Mal.

Kommt die Pedition durch kannst du den Zettel wegschmeißen, wenn nicht geht es weiter ohne in ein Loch zufallen.

Die Pflegebegutachtung ist nicht das Ansprechpartner für so etwas. Ich habe schon einige Stellen angesprochen, wie in Deutschland üblich ist niemanden verantwortlich. In dem Fall muss der Gesetzgeber eingreifen, gerichtlich ist nicht drin. Was zur Haushaltsführung gehört ist nicht klar definiert. Ist die Fahrt zu meinen Zahnarzt zulässig muss mit nein beantwortet werden auch wenn ich meiner Frau mitnehme. Grenzfall wäre die Sicherstellung des Pflegebedarf. Medikamenten Einnahme im Zusammenhang mit der Schluckstörung,Wissen ist hier notwendig, der kann von Nachbarn nicht gebracht werden, bei ein Sozialdienst für Ersatz zu schaffen stellt sich als schwierig dar.

Ja dann, viel Erfolg weiterhin!