nach einigem Kampf und mit insgesamt 6 Jahren Absztand habe ich nun endlich wieder eine reha bewilligt bekommen. War u.a. auf Tipp meines Arztes extra in eine größere Kasse gewechselt; allerdings meinte er, die TK (da bin ich seit 1 Jahr) werde inwischen auch immer schlechter.
Keinerlei Mitsprache (auf TK-homepage: “gemeinsam mit Ihnen suchen wir …” lachlach.) Tel. Auskunft aktuell: “die Klinik suchen WIR aus”), sie haben bisher nur 1 Klinik angefragt (Jesteburg, Lüneburger Heide), die anderen beiden, die noch zur Auswahl stünden, sagen mir auch nicht zu.
An euch alle, aber besonders auch TK-Mitglieder Frage 1: stimmt das aktuell mit der 250-km-Regel ? Dazu wurde ja schon Unterschiedliches berichtet). Das Argument “aus wirtschaftlichen Gründen” in pkto. Entfernung konnte ich schon entkräften (die Anreise mit DB wäre nach Ahrenshoop nicht teurer als nach Plau)
Ich würde auch nochmal nach DAMP (das ist definitiv näher als 250km!), aber beide Kliniken ständen lt. TK gar nicht zur Auswahl (Höhe der Tagessätze)
Frage 2: kann man die Tagessätze (lt. jew. Vetrag Klinik - Kasse) irgendwie herausbekommen, um die Ausssage überprüfen zu können ? Und generell: Ist man als Patient wirklich vollkommen ohne Mitsprache - Recht ? (mein Arzt hatte auch Ahrenshoop oder DAMP empfohlen, das ja nun definitiv viele MS-Patienten hat).
Bin gespannt auf eure Erfahrungen !

Hi simone57,

die einzelnen Krankenkassen habe auch Vertragskliniken.

Und diese Häuser werden immer zuerst voll gemacht.

Du hast nur das Anrecht darauf, dass die sich mit deiner Erkrankung auskennen und die notwendigen Therapien anbieten.

Mein Opa wollte die sogar 400km weit weg schicken, die nächste geeignete Reha Klinik war 30km entfernt.

Nach Widerspruch und ein paar bösen Briefen hat dass dann auch geklappt.

Es ging dabei nicht um die Entfernung, sondern nur um die Vertragsklinik. Er musste sogar mit einem Krankenwagen gefahren werden, weil selbst Taxi noch nicht ging…

Die TK war auch mal richtig gut, ich war im Studium auch da drin, davor über meine Mutter in der Barmer.

Wobei die TK damals viel bezahlt hatte und das heute fast alles zusammengestrichen worden ist. Das ist aber bei fast allen Krankenkassen der Fall.
Auch die Rentenkassen achten immer mehr aufs Geld.

Und die Zeiten dass man als chronisch Kranker alle paar Jahre eine Reha bekommen hat, ist schon lange vorbei.

Grüße
Lucy

Guten Morgen,

also das kann ich so jetzt nicht bestätigen. Ich war dreimal mit der DRV in Reha, zweimal Bodensee und einmal Schleswig-Holstein. Jetzt über die KK (auch Techniker) und Wunschklinik in Nordhessen wurde sofort genehmigt.

Bodensee kommt mit 250 km max. hin, aber Bad Segeberg sind 700 und Nordhessen auch ca. 400.

Die Höhe der Tagessätze hing in der Schmiederklinik deutlich sichtbar aus.

Eine Bekannte von mir ist über die KK auch zu Schmieder am Bodensee gekommen, nach Konstanz, die neueste der Kliniken und garantiert nicht die günstigste.

Nach welchen Kriterien entschieden wird - keine Ahnung! Also Bad Segeberg kann ich empfehlen, dürfte ja auch in deiner Nähe sein.

Viel Erfolg

Hallo Simone,

auch ich bin Mitglied der TK. 2013 und 2014 war ich über die DRV zur Reha, weil ich da noch einen Arbeitsplatz hatte.
Mitte 2014 bin ich berentet worden.

2016, mitterweile Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer, sollte ich aufgrund eines Schubes zur Reha. Diesmal über die TK. Die Genehmigung folgte, wenn auch nicht so schnell wie bei der DRV Bund. Ich hatte auch eine Wunschklinik angegeben, die rund 130km von mir zu Hause entfernt ist und bei der ich auch die beiden anderen Male war. Zugewiesen wurde mir eine Klinik in der Lüneburger Heide, die rund 118km entfernt war. Ich habe daraufhin den Sachbearbeiter angerufen und ihm erklärt, warum ich in die andere Klinik möchte. Innerhalb einer Woche wurde der Bescheid geändert.

Das “Wunsch- und Wahlrecht” hört sich toll an, ist aber doch arg beschränkt. Wirtschaftlichkeit geht vor.

Sollst du nach Bad Bevensen?

LG
cran

Hallo,

die Kostenträger versuchen immer ihre gelisteten Kliniken vollzumachen. Du hast aber laut Sozialgesetzbuch §9 ein Wahlrecht. Es muss nur gewährleistet sein, dass die Klinik deine Erkrankung auch behandelt. Also lege Widerspruch ein mit Verweis auf diesen Paragraphen.

LG

Kiki