Hallo zusammen,
ich studiere seit nun bald 5 Jahren um Lehrerin zu werden. Gar nicht wegen der Verbeamtung, war aber bisher ein netter Zusatz. Vor 1 Jahr kam die Diagnose mir geht es wirklich gut, ich habe keine Einschränkungen. Jetzt stehe ich kurz vor meinem Referendariat und da tun sich einige Fragen auf:

  1. kann ich verbeamtet werden?
    2)lohnt sich der Beamtenstatus überhaupt?
  2. GKV oder PKV ?
  3. brauche ich einen Behindertenausweis?
  4. muss ich noch irgendetwas beachten?

Hi Kako,

welches Bundesland?

Je nach dem gibt es unterschiedliche Vorgaben für eine Verbeamtung mit Vorerkrankungen.
Wie es in deinem Bundesland aussieht erfährst du am besten bei der Behindertenvertretung der Lehrer des Bundeslands.

PKV geht, dafür gibt es die Öffnungsklausel, leider gibt es nur noch wenige Anbieter, hier wäre eine ausführliche Beratung das wichtigste, denn nicht immer kannst du Zusatz- oder Ergänzungstarife auch dazu nehmen und dann fallen etliche Leistungen weg.
Die Grundinfos bekommst du auf den Infoseiten der PKV.

Ein Behindertenausweis bekommst du erst, wenn du auch bleibende Schäden hast.

Ich kenne etliche MSler die gerade mal einen GdB von 10 oder 20 bekommen haben, damit ist nicht mal eine Gleichstellung möglich.

Ob sich der Beamtensatus für dich lohnt, ist was ganz anderes was nur du für dich selbst beantworten kannst.

Denn je nach Bundesland kannst du als Beamter ohne Probleme Fachfremd eingesetzt werden, bzw. es kann dir auch passieren dass du an Schulen oder Orte versetzt werden kannst, wo du nicht hin willst.

Grüße
Lucy

P.S. ich bin Bundesbeamtin und wurde mit MS und einem GdB von 50 verbeamtet.

Hey Lucy,

Danke für deine Antwort.

Ich studiere in Baden- Württemberg und will hier auch das Ref machen und arbeiten.

Weißt du denn wie es sich mit der PKV verhält wenn ich mal in Rente bzw. Pension gehe? Freunde von mir meinten die sei mit einer chronischen Krankheit unbezahlbar.

Ich werde mich auf jedenfall an die Behindertenvertretung wenden.

Danke nochmal
Liebe Grüße

Hi Kako,

dann lies dich mal ins Beamtenrecht genau ein.

Was die PKV angeht, du hast ja nur einen Teil PKV der Rest ist dann Beihilfe.

Das Beihilfereicht von Ba-Wü findest du auch im Internet.

Da siehst du auch wie der Eigenanteil ist, und wieviel % du bei der PKV zahlen musst.

Bei der GKV zahlst du meist um einiges mehr, denn du bist dort freiwillig versichert.

Ob und in welche PKV du gehst, solltest du schon wissen, bevor das Beamtenverhältnis beginnt.

Denn die Öffnungsklausel hat enge Voraussetzungen und du kannst das nur einmal machen.

Grüße
Lucy

Hey Lucy,

Vielen vielen Dank :slight_smile:

Nicht ganz aktuelle, aber habe ich gerade beim googeln gefunden:
http://www.amsel.de/multiple-sklerose-news/recht/Auch-MS-Betroffene-haben-Recht-auf-Verbeamtung_4936
Vielleicht hilft dir das weiter.
Gruß Anne

Hi peregrina136,

das kannst du mitlerweile wieder vergessen, weil sich die rechtliche Grundlage geändert hat.

Die 5 Jahresprognose gibt es nicht mehr!

Je nach Bundesland bzw. im Bereich Bund ist es wieder die Prognose bis zum aktuellen Pensionsalter.

Und da ist egal, ob ein SBA vorhanden ist oder nicht.

Diese Vorgaben werden aktuell dauernd geändert, so kann es sogar passieren, das man die Erstverbeamtung schaft, aber nach 5 Jahren die Lebenszeit Verbeamtung nicht.

Da hilft es nur, sich bis zur Lebenszeitverbeamtung immer auf dem laufenden zu halten, was die Vorgaben im jeweiligen Geltungsbereich sind.

Grüße
Lucy