Hallo @all,

http://www.neurologyfirst.de/liste-der-unterzeichner/
hier findet ihr die Liste der Unterzeichner des Ärzteappells für unabhängige Leitlinien von 2015.
Man kann nach Namen, Orten, Fachgebieten suchen. Die 10. Unterzeichnerin ist “unsere” Dr. Jutta Scheiderbauer in Trier, bekanntlich Fachärztin für Strahlentherapie.

Ein weiterer bekannter Unterzeichner ist Dr. Martin Rösener, der eine DMSG-zertifizierte Schwerpunktpraxis in Stuttgart hat. Den kennen sicher viele von euch. - Schade, Doc Weihe hat nicht unterzeichnet, obwohl etliche Ruheständler dabei sind. Und er war doch mal ein Leitlinienkritiker.

Die über 1300 Namen auf der Seite nach Bekannten zu durchsuchen, ist sehr spannemd. Ich habe einen ehemaligen Mitschüler entdeckt. Die Gynäkologin meiner Schwester ist auch dabei. Ich habe auch den Neuro darin gefunden, der bei mir anlässlich meines Diagnose-Schubs die transkranielle Magnetstimulation machte. Wir haben uns dabei sehr angeregt über die multiplen MSen unterhalten; die Subtypisierung zeichnete sich damals, 2005, schon ab.

Sprecht doch mal eure Docs drauf an, ob sie nicht mitzeichnen wollen.

Liebe Grüße
Renate

Danke für den interessanten link Renate!
Werde ihn gerne an auch meinen Neuro weiterleiten.

Weiss jemand, wer diese Liste unterzeichnen “darf”?

Beim überfliegen sind mir auch Dipl-Psychs., Dipl-Päds, Studierende, Krankenpfleger etc. ins Auge gefallen.

Hallo Amy,

wie es aussieht, dürfen Ärzte und Heilberufler unterzeichnen, vom Medizin-Journalisten bis zum Heilpraktiker. Etwa dieselben Leute, die legal Zugang zu Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente erhalten, z.B. in Form eines DocCheck-Accounts.

Wer einem anderen, der nicht den Fachkreisen angehört, Zugang zu solchen Informationen verschafft, begeht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Einen DocCheck-Account zu bekommen, ist nicht so einfach mit ein paar Klicks zu schaffen.

Man muss einen Nachweis vorlegen, dass man diesen Fachkreisen angehört. Z.B. die Approbation. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz werden mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet. Täter kann aber nur ein Angehöriger dieser Fachkreise sein.

Also, wenn einer meiner Ärzte mir eine seiner ausrangierten Roten Listen schenken würde, würde er sich strafbar machen. Ich habe mir mal eine Rote Liste auf dem Schwarzmarkt gekauft, und bin mir dabei vorgekommen, wie ein Junkie, der illegal seinen Stoff kauft.

Die Zugangsbeschränkungen sind aber in den letzten Jahren durch das Internet löchrig geworden. Ein Tipp: Die Schweiz gehört nicht zur EU, da findet google vieles. Außerdem kann man auf der Website der Apo-Umschau Packungsbeilagen nachlesen.

So kann man erst mal schauen, was man zu erwarten hat, bevor man sich etwas verschreiben lässt. Die 7 Minuten Sprechzeit, die einem Arzt von der Kasse zugestanden werden, sind zu wenig, um den Patienten die Risiken und NW eines Medis vorzulesen.

Ich finde diese Informations-Prohibition bescheuert. Vielleicht würden ein paar Tonnen Medikamente weniger im Müll landen, wenn die PatientInnen sich vor dem Gang zur Apotheke schlau lesen könnten/dürften.

Liebe Grüße
Renate

ALLE KÖNNEN UNTERZEICHNEN !

WOHER WEISST DU DAS SHITMAN?

…und wieso schreist du so?

:wink: