Guten morgen,
ich hoffe, jemand kennt sich aus oder kann mir sagen, wo ich mich erkundigen kann, finde nicht viel im Net bzw nicht das Richtige.
Also, folgende Situation:

Ich befinde mich seit 3 Jahren im Urlaub,meine Freistellung hatte aber nichts mit meiner MS zu tun (Angehörigen gepflegt). Jetzt muß ich bald wieder anfangen, aber ich glaube, das schaffe ich nicht.

Ich arbeite in einem Bereich mit viel Stress und Druck und war schon früher nach der Arbeit nur noch fertig. Jetzt bin ich ohne Arbeit auch
um spätestens 14.00 Uhr platt-leider, dann bekomme ich ohne Pause
Kopfschmerzen, werde fahrig, kann abends nicht abschalten, morgens ist es schlimmer usw…

Ich würde gern in den Innendienst der Firma, weils da ruhiger ist, aber freiwillig lassen die mich da nicht hin. Von der MS wissen sie nichts,
ich habe auch keine Schwerbehinderung beantragt, würde das was nützen?
MÜSSEN die mich dann schonen?

Ich würde auch kündigen, aber würde mich denn das Gesundheitszeugnis
nicht spätestens aus dem Rennen um andere Stellen werfen?
Bin 42 und so ganz gut qualifiziert, das wäre auch der Grund warum mir
das Arbeitsamt keine Umschulung spendiert.

Kennt sich einer aus? Ich würde schon noch arbeiten wollen, aber
ruhiger…

Danke für Eure Antworten!

Hallo!

Ich würde auf Jeden Fall so schnell wie möglich einen GdB (Behinderung) beantragen.

Aus folgenden Gründen:

  1. Höre ich heraus, dass du eh an der “Schwelle” bist, an der Außenstehende merken, dass was ist.
  2. Bin ich der Meinung, dass das strategisch geschickt ist, egal was kommt (Kündigung, Teilerwerbsminderungsrente, Stellenwechsel Firmen intern, …)

Mitteilen mußt du - und vorher würde ich das auch nicht - wenn der Antrag durch ist.

Auf keinen Fall selbst kündigen!

Einen nennenswerten Kündigungsschutz hat man m.E. durch einen Schwerbehindertenausweis nicht, aber du bekommst ggf. vorher mit “dass da was im Busche (Anfrage Integrationsamt)” ist, es wird teurer für den Arbeitgeber und du bekommst “dreieurofünfzig” mehr bei der Kündigung, als wenn du den Ausweis nicht hättest.

Nett sind natürlich auch Steuervorteile und ein höherer Urlaubsanspruch.

Nach dem Antrag erstmal durchatmen. Es ist Zeit gewonnen!

Hallo Nicole.

die Anträge auf Feststellung eines GdB sind je nach Bundesland verschieden. Guckst du hier:
http://vsbinfo.de/schwerbehindertenrecht/gdb-antrag-feststellung-durch-das-versorgungsamt.htm

Ich bin in Ba-Wü. Den Antrag habe ich etwa einen Monat nach der Diagnose gestellt, weil ich zuerst einen niedergelassenen Neuro finden musste. Die erste Monatspackung BT bekam ich noch in der Klinik verschrieben, die zweite von meinem Hausarzt (das war möglich, da ich privat versichert bin - ich hatte nie einen sozialversicherungspflichtigen Job).

In meinem Antrag habe ich die Kontaktdaten von Hausarzt und Neuro angegeben. Da ich durch den Diagnose-Schub schwerbehindert wurde, und seither nicht mehr laufen kann, bekam ich auf Anhieb GdB 80, G, aG und B. Seit meinem Spritzpausen-Schub habe ich GdB 90.

Welche Auswirkungen der GdB auf deine Berufstätigkeit hat, kommt auf deinen Arbeitgeber an, und ist sehr verschieden, auch, ob es dir was bringt, den GdB anzugeben, oder ob du ihn lieber verschweigst.

Liebe Grüße
Renate

Hallo Nicole,

ich kann Motorschiffbesitzer nur zustimmen. Aus eigener Erfahrung!

Hinsichtlich der Steuer und der 5 Tage mehr Urlaub ganz nett. In Bezug auf den “Kündigungsschutz” in meinen Augen überbewertet.

Mir hat man trotz des “Schutzes” gekündigt. Oder gerade deswegen? Ich weiß es nicht, aber nachdem ich mich der Firma offenbart habe, wurde es ungemütlich.

Mit dem Resultat, dass wir uns vor dem Arbeitsgericht getroffen haben. Für die letztlich ausgehandelte Abfindung war der Schwerbehindertenausweis dann wieder dienlich.

LG
cran

> ob es dir was bringt, den GdB anzugeben, oder ob du ihn lieber verschweigst.

Wenn man einen GdB hat, sollte man den angeben.
Der Arbeitgeber hat ja eine Fürsorgepflicht, dass er dich nicht einem erhöhten Risiko aussetzt.

Wenn du für dich selbst beschließt einen wochenlangen “Graubereich ohne Meldung” auf dein Risiko “zu definieren”, ist das deine Erwägung.

Über die Lohnabrechnung (Urlaubsanspruch) kannst du beweisen, dass du einen Status als Schwerbehinderter hast bzw. der Arbeitgeber kann beweisen, dass du keinen hast (obwohl du eigentlich einen hast).

Danke schon mal. Ich kann leider nicht einschätzen, wie sich der GdB
bei meinem Arbeitgeber auswirken würde- bzw. ich gehe stark davon aus, das er nur genau das tut, was er muss. Wenn das für mich eine Versetzung zur Folge hätte, wäre mir aber sehr geholfen.

Ich habe eine von diesen MS-sen, die durchdrehen wenn es stressig wird.
Da kann mir einer sagen was er will. Solange ich nur in meinem Garten herumwühle und brav Pausen mache, geht´s mir super.
Schreibtischarbeit geht auch. Aber wehe ich habe Stress. Und wenn ich den
dann lange genug ignoriere kommt ein Schub…das will ich natürlich nicht.
Trotzdem brauche ich auch das Geld, was man ja für Arbeit bekommt…

Ach… ist nicht einfach…

M.E. solltest du mal deinen Neurologen fragen, was er glaubt wo du GdB - mäßig landest.

Aber der GdB wird nicht durch dich oder den Neurologen festgesetzt!

Auch was er schätzt, kann ziemlich daneben liegen. (Aber du hast einen Anhaltspunkt mit dem man arbeiten kann)

Wenn du einen mitfühlenden Sachbarbeiter hast, der einen MS-Fall in der eigenen Familie hat, wird der GdB garantiert höher ausfallen.

Ja, das werde ich wohl tun. Ich habe ohnehin meinen MRT-Termin jetzt
bald und muß danach zum Neuro.

Ich habe leider selbst keine Ahnung, wo ich da liegen würden mit dem
GdB- es schwankt alles so sehr, was ich habe.
Gesund bin ich sicher nicht. Aber WIE krank ist echt Tagesform, und meine Arbeitsfähigkeit wohl auch…

HI nicole424,

also versuch erstmal wieder “normal” anzufangen.

Wenn es dir zuviel wird, lass dich krankschreiben.

Nach 6 Wochen (42 Tage) AU in den letzten 12 Monate, muss dir der Arbeitgeber erstmal ein BEM Gespärch anbieten.

Und wenn du immer wegen der gleichen Krankheit AU warst, wird sich auch die Krankenkasse bei dir melden, wegen dem Krankengeld.

Meist wird man dann aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen, das solltest du auch machen.

Dort kann dann deine Leistungsfähigkeit auch beurteilt werden.

Und je nach dem wie dein Arbeitgeber drauf ist, ermöglicht er dir schon während dem BEM einen wechseln in den Innendienst.

Ein GdB kann dabei hilfreich sein, wie hoch der bei dir ausfällt, kann man immer nur schwer vorhersagen. Das hängt vor allem von denen permanenten Ausfällen ab.

Grüße
Lucy

Vielen Dank! Ich habe ja gar keine Ahnung, wie so was abläuft, jetzt
kann ich´s mir vorstellen. Bisher war ich höchstens mal 4 Wochen
krank, meistens nur ein paar Tage- aber das war vor meinem “jahrelangen
Urlaub”. Und wenn ich die Kollegen fragen würde, würden die fragen wieso´s mich interessiert…auch nicht gut. Wie gesagt, danke!

Hallo nicole424,

ich habe nicht alle Beiträge gelesen, hat es jemand vielleicht bereits empfohlen (oder auch davon abgeraten?). Möchtest du dir den Schwerbehindertenausweis holen? Du wärst dann im Unternehmen von dem Schwerbehindertenvertreter (falls es einer gibt) unterstützt. Hier gibt es ein paar Infos, was das für dich bedeuten würde: https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung . Ich denke, man sollte jede Möglichkeit ausnutzen, eine Verstärkung zu bekommen.

man muss seinen SbA NICHT mitteilen, wenn sich mögliche Ausfälle nicht auf die Arbeit auswirken! Aber dann verzichtest du auf den Zusatzurlaub etc. Also ich sehe kaum Gründe für ein Verschweigen, besonders wenn man schon länger bei seinem Arbeitgeber ist

Im Falle des Nichtmitteilens: Entstehenen irgendwelche Nachteile bei einem Arbeitsunfall?

Hi motorschiffbesitzer,

hier sind zwei ganz verschiedene Themen!

Sobald du irgendwelche Körperlichen Einschränkungen hast, die sich auf die Arbeit auswirken, MUSST du dem Arbeitgeber das mitteilen. Keine Diagnose nur die Einschränkungen!

Egal ob du einen GdB von 0 hast oder einen GdB von 100!

Denn du darfst weder dich noch andere bei der Arbeit gefährden!

Auch bei einem Arbeitsunfall wird geprüft, ob es Vorerkrankungen gibt.

Im schlimmsten Fall, wird der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt und die Behandlung wird über die Krankenkasse abgewickelt, wobei die Leistungen bei der Krankenkasse um einiges geringer sind als die von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Wenn ein anderer geschädigt wird, kann es sogar zu Schadensersatzansprüche dir gegenüber kommen.

Aber das hat nichts mit einem SBA oder dem GdB zu tun!

Grüße
Lucy

Ok stimmt.

Bin davon ausgegangen, dass man bei einem GdB

… Fortsetzung …
>= 50 immer was sieht.

Aber wenn ich mir es recht überlege kenne ich Gleichgestellte (Nicht-MSler) bei denen - ich zumindest - man niuchts sieht.

Hi motorschiffbesitzer,

es hängt doch von der Tätigkeit ab!

Auch bei einem GdB von 100 ist ein Bürojob ohne Probleme und Gefährdung für sich oder ander möglich.

Wenn jemand jedoch leichte Kreislaufprobleme hat und als Gerüstbauer arbeitet kann sehr schnell sich oder andere gefährden ohne das ein GdB überhaupt in greifbarer nähe wäre.

Grüße
Lucy

Hallo Lucy,

da misstraue ich dem Systeme zu sehr. Bzw. vielleicht würde ich bei Stress sogar selbst Schuld denken.

Nehmen wir den GdB von 100 und den Bürojob.

Wenn weder eine Erkrankung noch GdB beim Arbeitgeber bekannt ist und auf dem Weg zur Arbeit oder nach Haus was passiert, kann ich mir vorstellen, dass im Bedarfsfalle der Arbeitgeber die Verantwortung nicht getragen hätte, wenn er informiert gewesen wäre.

Die Argumentation setzt sich dann “bis zu deinem Portemonnaie” fort.

Hi motorschiffbesitzer,

der Arbeitsweg ist ein Sonderfall.

Denn wenn der Unfall auf innere Ursache (Krankheit) beruht, ist es eh kein Arbeitsunfall (Wegeunfall) mehr. Und der Arbeitgeber ist außen vor.

Auch andere Unfälle bei der Arbeit, die auf innere Urasche (Krankheit) beruhen, sind keine Arbeitsunfälle.

Wenn du dich körperlich nicht in der Lage zur sicheren Teilnahme an Straßenverkehr siehst, hast du ein ganz anderes Problem, falls da was passiert.

Grüße
Lucy

Hallo Lucy,

schon klar.

Aber wenn ein Schuldiger gesucht werden soll, ist das in meinen Augen eine willkommene Argumentationsgrundlage für die Gegenseite. Unabhägig vom Wahrheitsgehalt.

Aber OK. Es ist spekulativ.