Hallo –
hier Erläuterungen zum o. g. Thema:

1.Minijob/Haushalt: es ist viel weniger kompliziert als man denkt: insgesamt kann man soviel Stunden bezahlen, wie man will. Sofern pro Person die 450 € pro Monat nicht überschritten werden (2x im Jahr kann man sogar überschreiten), das ist dann eher kompliziert, das muß man vorher genau abchecken. Steht aber alles genau auf der Homepage der Minijobzentrale, man kann auch anrufen, die sind sehr nett.

Bei KRANKHEIT ist man zwar lohnfortzahlungspflichtig, ABER die Minijobzentrale zieht JEDEM Arbeitgeber neben den Sozialversicherungs,- und Rentenvers.pauschalen noch zwei weitere Pauschalen ab (genannt U1 und U2) - Umlagen - die genau DAFÜR gedacht sind, wenn ein Minijobber erkrankt, um bei einem Privathaushalt die Kosten aufzufangen. Bitte mal selbst nachschauen unter www. minijobzentrale.de und zwar unter dem sog. Haushaltsscheckverfahren.

Man muß alle 6 Monate die monatlich bezahlten Gehaltsbeträge an die Minijobzentrale (Knappschaft) melden (man bekommt nach Anmeldung der Person ein vorgefertigtes Formular, wo der Name schon drin steht, das muss man ausfüllen und hinschicken). Die fälligen Beiträge werden bis Ende Jan./Ende Juli vom Konto eingezogen, das man als AG (Arbeitgeber) angeben muss. Man bekommt später eine Bestätigung, ähnlich wie ein Gehaltsausdruck. Da steht genau drauf, wieviel % vom Gehalt wofür abgezogen werden. Das bekommt der AG und die Minijobberin/der Minijobber. Diesen Ausdruck kann man auch zur Vorlage beim Finanzamt verwenden (haushaltsnahe Dienstleistungen).

Die Hilfe muß bei Krankheit eine AU-Bescheinigung vorlegen, dann wird aus diesem Umlagefonds das Gehalt des AGs, das er für die Lohnfortzahlung hat hinblättern müssen, erstattet. - Steht alles genau auf der Homepage der Minijobzentrale. Noch mal: man kann auch NUR z. B. 150 € pro Monat ausgeben. Die Beiträge berechnen sich DANACH , was man tatsächlich bezahlt hat und natürlich nicht nach den maximal möglichen 450 €/Monat. -

Ich habe schon seit mehreren Jahren für meine Mutter (blind, dement) Hilfen, die über 450-Euro-Basis tätig sind, daher weiß ich das so genau. Ich habe auch immer mehrere Hilfen, nicht nur eine. - Es ist übrigens häufig so, dass die Hilfen nicht unbedingt für den vollen Betrag arbeiten möchten. Manchmal haben sie auch mehrere Minijobs, die dann zusammen betrachtet werden müssen, denn die 450 Euro dürfen von einer Person, auch wenn es mehrere Arbeitgeber sind, nicht überschritten werden. Beide AG müssen auch informiert sein. - Was ich von einer Nachbarin noch weiß, die in einer ähnlichen Situation ist, die meldet einen regelmässigen Betrag von 200 € plusminus (man kann entweder von vorneherein einen feststehenden Betrag veranschlagen und melden, oder unterschiedliche Beträge), ab und zu arbeitet die Hilfe (sie hat nur eine) mehr als diese Stunden, das gibt sie ihr dann bar. Denn wenn die Hilfe auf die Rentenversicherungspflicht verzichten will, was sie zu Anfang ihrer Minijobkarriere einmalig erklären kann, dann aber das nicht mehr ändern kann, hat sie nichts von mehr Stunden, da hätte dann nur der betr. Arbeitgeber mehr Kosten. Das Letztere ist aber nicht legal!

Die Hilfen für meine Mutter bekommen auch 10,00 €/h.

  1. Zur Verhinderungspflege: im Jahr hat man dafür 1612 €, dazu kann man 50 % des Kurzzeitpflegebetrags, 806 € hinzunehmen, man hat somit zusammen die erwähnten 2418 €.

Diesen Betrag muß man mit Rechnungen der betreffenden Mitarbeiterin nachweisen. Dabei ist folgendes zu beachten, damit man keine eventuelle Kürzung des Pflegegeldes riskiert, sollte man darauf achten, dass in der Rechnung immer eine konkret angegebene Anzahl Stunden aufgeführt ist. Wenn ein Pauschalbetrag (z. B. WE vom-bis) angegeben wird, ist das der Fall. Außerdem kann u. U. die Anzahl an Tagen schneller verbraucht sein. z. B. schreibt die Person: …für die wegen Verhinderung Ihrer Tochter geleistete Betreuung an folgenden Tagen (Auflistung):

13.4.20xx, 5h
18.4.20xx, 5h
20.4.20xx, 5h
27.4.20xx, 5h

gesamt 20 h, erlaube ich mir, folgenden Betrag

20 h x 10,00 €/h = 200,00 €

in Rechnung zu stellen.

(Unterschrift)

Betrag dankend erhalten (Ort/Datum/nochmal Unterschrift)

Betrag dankend erhalten:

  1. Es gibt auch Mobile Soziale Dienste/Nachbarschaftshilfe heißt je nach Träger so oder so, hier kann man durchaus Haushaltstätigkeiten per 125 € (heißt seit diesem Jahr „Betreuungsleistungen“) abrechnen. Das muß dann aber eine Institution sein, kann man nicht wie Verhinderungspflege einsetzen.

Grüße M.

Super, lieben Dank für diese ausfühŕliche Info,

LG, Curry